Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans vorzubereiten und ein Lastenheft für die Fortschreibung zu erstellen und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität im Dezember 2020 vorzustellen. Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden für das Haushaltsjahr 2021 50.000 Euro eingeplant.
Sachverhalt:
Im Ausschuss für
Umwelt, Energie und Mobilität am 25.06.2020 wurde die Verwaltung damit
beauftragt einen Gesamtüberblick über sämtliche ÖPNV-Tarife zu erstellen. Auf
Basis dieses Gesamtüberblicks sollen die einzelnen Sondertarife
(Abo-Jahreskarte, Stammkunden-Abo 60plus etc.) aufeinander abgestimmt und in
ein Gesamtkonzept zu Tarif- und Marketingmaßnahmen sowie Fahrplangestaltung
aufgenommen werden.
Der Antrag wurde mit
Beschluss des Kreistags vom 16.07.2020 (Vorlage: 96/2020) in den Geschäftsgang
verwiesen.
Die Verwaltung hat
den Antrag in zwei Teile geteilt. In der vorliegenden Beschlussvorlage geht es
um das Gesamtkonzept in Form einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
Aktuell gilt der 4.
gemeinsame Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis Coburg aus dem Jahr 2015.
Für die Stadt Coburg ist 2017 eine Teilfortschreibung erfolgt. Dieser 4.
Nahverkehrsplan mit der Teilfortschreibung entspricht einer Neuaufstellung, die
aus den Anforderungen der EU-VO 1370/2007 erforderlich geworden ist als
Grundlage für die im Anschluss erfolgte Ausschreibung.
Art. 13 des BayÖPNVG
regelt: „Der Nahverkehrsplan enthält Ziele und Konzeption des allgemeinen
öffentlichen Personennahverkehrs und muss mit den anerkannten Grundsätzen der
Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der
Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übereinstimmen. Soweit erforderlich ist die
Planung mit anderen Planungsträgern sowie anderen Aufgabenträgern des ÖPNV
abzustimmen. Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu
überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.“
Für die
Fortschreibung empfehlen die Leitlinien zur Nahverkehrsplanung in Bayern
(1998): „Es ist aufgrund der Verfügbarkeit von Rahmendaten (z. B.
Bundesverkehrswegeplanung) zweckmäßig, einen Zeitabstand von 5 Jahren zu
wählen.“ Aufgrund der Vertragslaufzeit des aktuellen Verkehrsvertrags ist
spätestens 2023 eine Festlegung einer Netzplanung und der Bedienungsstandards
für den Landkreis erforderlich. Für die Stadt läuft der aktuelle
Dienstleistungsauftrag bis 2029.
„Anforderungen für
die Fortschreibung
Der Aufgabenträger
prüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:
•
erhebliche
Abweichungen der soziodemographischen Struktur gegenüber der Prognose des
letzten Nahverkehrsplanes;
•
erhebliche
Abweichung der umgesetzten Maßnahmen gegenüber den geplanten Maßnahmen im
ÖPNV-Angebot des letzten Nahverkehrsplanes;
•
erhebliche
Änderungen der zur Verfügung stehenden ÖPNV-Finanzmittel;
•
erhebliche Änderungen
sonstiger Rahmenbedingungen.
Sollten eines oder mehrere der oben genannten Kriterien zutreffen, ist
zu überprüfen, ob eine vollständige Neuerstellung des Nahverkehrsplanes
notwendig ist.
Ergibt die Prüfung
keine wesentlichen Änderungen im ÖPNV (Randbedingungen, Angebot, Nachfrage), so
kann eine Fortschreibung durchgeführt werden. Im Einzelfall ist zu prüfen,
welche Arbeitsschritte neu zu erarbeiten oder ggf. nur zu überarbeiten sind.“
Der aktuelle
Nahverkehrsplan hat für die im Anschluss durchgeführte Ausschreibung die Basis
gebildet. Konzeptionell entspricht das aktuelle Angebot dieser Grundlage, die
laufend weiterentwickelt wird.
Vier Handlungsfelder
werden im aktuellen Nahverkehrsplan benannt:
1.
Weiterentwicklung
des ÖPNV-Angebots
2.
Modernisierung
der ÖPNV-Infrastruktur
3.
Fahrgastinformation
und Marketing
4.
Sicherheit und
Service
Im Handlungsfeld 1
ist ein neues Bedienungsmodell umgesetzt worden mit festbedienten
Linienverkehren auf den Hauptrelationen und zu den Hauptverkehrszeiten, die mit
bedarfsgesteuerten Verkehren zur Bedienung der Fläche kombiniert werden
(Rufbusverkehre). Ergänzend sind wieder Spätverkehre und eine Grundbedienung am
Wochenende eingeführt worden.
Im Handlungsfeld 2
stehen noch verschiedene Aufgaben an. Das betrifft den barrierefreien Ausbau
von Haltestellen des ÖPNV, aber auch das Beschilderungssystem an den
Haltestellen.
Für das
Handlungsfeld 3 stehen bereits Mittel im Haushalt bereit. Hier sind zum Auftakt
der Netzumstellung bereits verschiedene Maßnahmen erfolgt, punktuell sind
einzelne Angebote beworben worden (Nacht-AST) und ein Update für das
Online-Angebot ist in der Erarbeitung. Die weiteren geplanten Ansätze für das
laufende Jahr sind durch Corona verzögert worden.
Aus dem
Handlungsfeld 4 sind einzelne Punkte umgesetzt bzw. angestoßen, wie z. B. die
Untersuchungen zum VGN-Beitritt im Bereich der tariflichen Kooperation.
Eine Fortschreibung
des bestehenden Planes kann in erster Linie der Überprüfung des Erfolgs des
neuen Bedienungsmodells seit 2016 dienen. Gleichzeitig können Anforderungen
aufgenommen werden, die sich aus den Klimaschutzaktivitäten ergeben und
aktuelle Antriebstechnologien betreffen. Außerdem ist die noch ausstehende
Prüfung für Verbindungen in die Thüringer Nachbarlandkreise gut zu integrieren.
Der Fortschreibungsprozess sieht üblicherweise auch Beteiligungs- und
Abstimmungsverfahren vor z. B. mit anderen Planungsträgern und den Kommunen.
Die
Teilfortschreibung für die Stadt Coburg aus 2017 kann in wesentlichen Teilen
integriert werden.