Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans vorzubereiten und ein Lastenheft für die Fortschreibung zu erstellen und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität im Dezember 2020 vorzustellen. Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden für das Haushaltsjahr 2021 50.000 Euro eingeplant.

 


Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität am 25.06.2020 wurde die Verwaltung damit beauftragt einen Gesamtüberblick über sämtliche ÖPNV-Tarife zu erstellen. Auf Basis dieses Gesamtüberblicks sollen die einzelnen Sondertarife (Abo-Jahreskarte, Stammkunden-Abo 60plus etc.) aufeinander abgestimmt und in ein Gesamtkonzept zu Tarif- und Marketingmaßnahmen sowie Fahrplangestaltung aufgenommen werden.

 

Der Antrag wurde mit Beschluss des Kreistags vom 16.07.2020 (Vorlage: 96/2020) in den Geschäftsgang verwiesen.

Die Verwaltung hat den Antrag in zwei Teile geteilt. In der vorliegenden Beschlussvorlage geht es um das Gesamtkonzept in Form einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

 

Aktuell gilt der 4. gemeinsame Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis Coburg aus dem Jahr 2015. Für die Stadt Coburg ist 2017 eine Teilfortschreibung erfolgt. Dieser 4. Nahverkehrsplan mit der Teilfortschreibung entspricht einer Neuaufstellung, die aus den Anforderungen der EU-VO 1370/2007 erforderlich geworden ist als Grundlage für die im Anschluss erfolgte Ausschreibung.

 

Art. 13 des BayÖPNVG regelt: „Der Nahverkehrsplan enthält Ziele und Konzeption des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs und muss mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übereinstimmen. Soweit erforderlich ist die Planung mit anderen Planungsträgern sowie anderen Aufgabenträgern des ÖPNV abzustimmen. Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.“

 

Für die Fortschreibung empfehlen die Leitlinien zur Nahverkehrsplanung in Bayern (1998): „Es ist aufgrund der Verfügbarkeit von Rahmendaten (z. B. Bundesverkehrswegeplanung) zweckmäßig, einen Zeitabstand von 5 Jahren zu wählen.“ Aufgrund der Vertragslaufzeit des aktuellen Verkehrsvertrags ist spätestens 2023 eine Festlegung einer Netzplanung und der Bedienungsstandards für den Landkreis erforderlich. Für die Stadt läuft der aktuelle Dienstleistungsauftrag bis 2029.

 

„Anforderungen für die Fortschreibung

Der Aufgabenträger prüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

       erhebliche Abweichungen der soziodemographischen Struktur gegenüber der Prognose des letzten Nahverkehrsplanes;

       erhebliche Abweichung der umgesetzten Maßnahmen gegenüber den geplanten Maßnahmen im ÖPNV-Angebot des letzten Nahverkehrsplanes;

       erhebliche Änderungen der zur Verfügung stehenden ÖPNV-Finanzmittel;

       erhebliche Änderungen sonstiger Rahmenbedingungen.

Sollten eines oder mehrere der oben genannten Kriterien zutreffen, ist zu überprüfen, ob eine vollständige Neuerstellung des Nahverkehrsplanes notwendig ist.

Ergibt die Prüfung keine wesentlichen Änderungen im ÖPNV (Randbedingungen, Angebot, Nachfrage), so kann eine Fortschreibung durchgeführt werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Arbeitsschritte neu zu erarbeiten oder ggf. nur zu überarbeiten sind.“

 

Der aktuelle Nahverkehrsplan hat für die im Anschluss durchgeführte Ausschreibung die Basis gebildet. Konzeptionell entspricht das aktuelle Angebot dieser Grundlage, die laufend weiterentwickelt wird.

 

 

Vier Handlungsfelder werden im aktuellen Nahverkehrsplan benannt:

1.    Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots

2.    Modernisierung der ÖPNV-Infrastruktur

3.    Fahrgastinformation und Marketing

4.    Sicherheit und Service

 

Im Handlungsfeld 1 ist ein neues Bedienungsmodell umgesetzt worden mit festbedienten Linienverkehren auf den Hauptrelationen und zu den Hauptverkehrszeiten, die mit bedarfsgesteuerten Verkehren zur Bedienung der Fläche kombiniert werden (Rufbusverkehre). Ergänzend sind wieder Spätverkehre und eine Grundbedienung am Wochenende eingeführt worden.

 

Im Handlungsfeld 2 stehen noch verschiedene Aufgaben an. Das betrifft den barrierefreien Ausbau von Haltestellen des ÖPNV, aber auch das Beschilderungssystem an den Haltestellen.

 

Für das Handlungsfeld 3 stehen bereits Mittel im Haushalt bereit. Hier sind zum Auftakt der Netzumstellung bereits verschiedene Maßnahmen erfolgt, punktuell sind einzelne Angebote beworben worden (Nacht-AST) und ein Update für das Online-Angebot ist in der Erarbeitung. Die weiteren geplanten Ansätze für das laufende Jahr sind durch Corona verzögert worden.

 

Aus dem Handlungsfeld 4 sind einzelne Punkte umgesetzt bzw. angestoßen, wie z. B. die Untersuchungen zum VGN-Beitritt im Bereich der tariflichen Kooperation.

 

Eine Fortschreibung des bestehenden Planes kann in erster Linie der Überprüfung des Erfolgs des neuen Bedienungsmodells seit 2016 dienen. Gleichzeitig können Anforderungen aufgenommen werden, die sich aus den Klimaschutzaktivitäten ergeben und aktuelle Antriebstechnologien betreffen. Außerdem ist die noch ausstehende Prüfung für Verbindungen in die Thüringer Nachbarlandkreise gut zu integrieren. Der Fortschreibungsprozess sieht üblicherweise auch Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren vor z. B. mit anderen Planungsträgern und den Kommunen.

 

Die Teilfortschreibung für die Stadt Coburg aus 2017 kann in wesentlichen Teilen integriert werden.