Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Landrat und die Verbandsräte des Landkreises Coburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbands folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

1.    Der Landrat wird als Vertreter des Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat beauftragt und ermächtigt folgendem Beschluss zuzustimmen:

 

2.    Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen, dass das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in Höhe von 2.105.423,40 € (Vorjahr: - 2.989.332,97 €) auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

3.    Die Geschäftsführung wird beauftragt, unabhängig von den handelsrechtlichen und

steuerrechtlichen Rücklagen, unter Ausschöpfung der gesetzlichen Höchstbeträge, die Zuführung von Mitteln der gemeinnützigkeitsrechtlichen Rücklagen zum 31.12.2019 zu verrechnen. Als Grundlage für die Zuführung soll die jeweils zeitnah zu erstellende steuerliche Mittelverwendungsrechnung dienen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der 68. Aufsichtsratssitzung am  23.06.2020 erfolgte die Berichterstattung zum Jahresabschluss 2019 durch Herrn Dr. Frank Jungblut und Frau Linda Lehmann der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH sowie in der 69. Aufsichtsratssitzung am 24.07.2020 die Beschlussfassung zur Entgegennahme des Jahresabschlusses.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 e der Satzung bedarf die Ergebnisverwendung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung.

 

In der 73. Gesellschafterversammlung am 24.07.2020 erfolgte bereits die Beschlussfassung über die Gewinn-/Ergebnisverwendung der REGIOMED Kliniken GmbH für das Geschäftsjahr 2019, wobei der Gesellschafter Krankenhauszweckverband seine Zustimmung unter die kommunalen Gremienvorbehalte stellte.