Beschluss:
1. Der Landrat wird als Vertreter des
Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat beauftragt
und ermächtigt folgendem Beschluss zuzustimmen:
2.
Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
beschließen, dass das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2019 der
REGIOMED-KLINIKEN GmbH in Höhe von 2.105.423,40 € (Vorjahr: - 2.989.332,97 €)
auf neue Rechnung vorgetragen wird.
3.
Die Geschäftsführung wird beauftragt, unabhängig
von den handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Rücklagen, unter Ausschöpfung der
gesetzlichen Höchstbeträge, die Zuführung von Mitteln der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Rücklagen zum 31.12.2019 zu verrechnen. Als
Grundlage für die Zuführung soll die jeweils zeitnah zu erstellende steuerliche
Mittelverwendungsrechnung dienen.
Sachverhalt:
In der 68. Aufsichtsratssitzung am
23.06.2020 erfolgte die Berichterstattung zum Jahresabschluss 2019 durch
Herrn Dr. Frank Jungblut und Frau Linda Lehmann der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH sowie in der 69. Aufsichtsratssitzung
am 24.07.2020 die Beschlussfassung zur Entgegennahme des Jahresabschlusses.
Gemäß § 8 Abs. 2 e der Satzung bedarf die Ergebnisverwendung der
REGIOMED-KLINIKEN GmbH eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung.
In der 73. Gesellschafterversammlung
am 24.07.2020 erfolgte bereits die Beschlussfassung über die
Gewinn-/Ergebnisverwendung der REGIOMED Kliniken GmbH für das Geschäftsjahr
2019, wobei der Gesellschafter Krankenhauszweckverband seine Zustimmung unter
die kommunalen Gremienvorbehalte stellte.