Sitzung: 09.09.2020 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 163/2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schulnahe Erziehungshilfe für das
Schuljahr 2020/21 mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) in
Weitramsdorf abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im Schuljahr
2019/2020 konnte keine Klasse 5./6. der Stütz- und Förderklassen gebildet
werden, da für die Klassenbildung nicht ausreichend Schüler und Schülerinnen
gemeldet wurden.
Gemeinsam mit dem
IPSG wurde nach einer Lösung für die Versorgung der verbleibenden Kinder
gesucht. Das Ergebnis war das Konzept der Schulnahen Erziehungshilfe, das
daraufhin im zurückliegenden Schuljahr
erprobt werden konnte. Eine Sozialpädagogin begleitet und arbeitet mit max. 5
Schülerinnen oder Schülern. Die Kinder besuchen dabei unterschiedliche Schulen
und sind nicht zwingend an die Heinrich-Schaumberger-Schule angebunden.
Die Zielgruppe für
die SEH sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die, genau
wie Kinder der Stütz- und Förderklassen, einen Förderbedarf im
sozio-emotionalen Bereich haben, jedoch nicht (bzw. noch nicht) in der Lage
sind, am Angebot einer Regelschule ohne Unterstützung bzw. Begleitung teilzunehmen.
Das kann bedeuten,
dass Schüler bereits die Stütz-und Förderklassen besucht haben und eine
deutliche Verbesserung in ihrer sozio-emotionalen Entwicklung zeigen oder, dass
sie bereits beeinträchtigt sind, aber die intensive Förderung über die Stütz-
und Förderklassen nicht notwendig ist. Möglich ist auch, die SEH als Clearing-
und Übergangsphase einzusetzen, bis ein Platz in einem geeigneten Förderzentrum
oder einer adäquaten Schulform verfügbar ist.
Sozialrechtliche
Grundlage für die Bewilligung der SEH
ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und dies erfordert immer
auch, neben der sozialpädagogischen Diagnose der Fachkraft des ASDs, die Stellungnahme eines Kinder- und
Jugendpsychiaters mit der Diagnose einer seelischen Behinderung mit
Krankheitswert bzw. die Drohung einer solchen.
Das Konzept
unterteilt sich dabei in unterschiedliche Maßnahmen:
·
Kindbezogene
Maßnahmen (Einzel- und Gruppenpädagogische Angebote)
·
Eltern-
bzw. familienbezogene Maßnahmen (Elternarbeit im sozialen Umfeld;
Kriseninterventionen)
·
Schulbezogene
Maßnahmen (Beratung von Lehrkräften, Begleitung Elterngespräche, Hospitation in
der Schule, Krisenintervention)
·
Weiterführende
Vernetzung (Kooperation z.B. mit Kinder- und Jugendpsychiatrie, der
Jugendarbeit und den Sportvereinen).
Zielsetzungen
dabei sind:
Kindbezogene Ziele
·
Selbstwirksamkeit
erleben und erlangen (schulbezogen und allgemein)
·
Entwicklung
und Förderung eines positiven Selbstbildes
·
Förderung
der Selbstständigkeit
·
Übernahme
von Eigenverantwortung
·
Bewältigung
der Entwicklungsaufgaben
·
Unterstützung
bei der Konfliktprävention und –bewältigung
·
Handlungsstrategien
entwickeln, die auch im schulischen Kontext weiterführend sind.
·
Unterstützung
bei der Freizeitgestaltung sowie Anbindung an den sozialen Nahraum
Eltern- bzw. familienbezogene Ziele
·
Förderung
der Erziehungskompetenz der Eltern
·
Sich
als Familie und Gemeinschaft erlebenUnterstützung beim Erwerb von
Handlungskompetenzen, auch und insbesondere zur Unterstützung der Kinder zur
schulischen Integration
·
Sicherheit
erlange im Umgang mit der Institution Schule und anderen Netzwerkpartnern
Schulbezogene
Ziele
·
Entwicklung
eines hinreichend förderlichen Klassenmilieus (in Abhängigkeit der
Kooperationsbereitschaft der Schulen/Klassenlehrer*innen)
·
Positive
Schulerfahrung des Kindes unterstützen und/oder ermöglichen
·
Förderung
der Schulfähigkeit
·
Unterstützung
bei der Bewältigung von Schul- und Entwicklungsdefiziten
·
Unterstützung
beim Erwerb von Handlungskompetenzen
Die Rückmeldungen
nach dem ersten Schuljahr waren durchweg positiv. Die beteiligten Schulen
bescheinigen der SEH eine hohe Effizienz und Wirksamkeit. Bei allen
Schüler*Innen konnten Ziele in der Hilfeplanung erreicht werden. Nach
erfolgreicher Erprobung und abgestimmter Integration der praktischen
Erfahrungen in das Konzept, soll deshalb dieses Angebot in die Regelstruktur
überführt werden. Dazu ist nunmehr der Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung erforderlich.
Gestützt wird das
auch die Tatsache, dass auch im kommenden Schuljahr zwar wieder Schüler*innen
der Jahrgangsstufe 5./6. Einen Unterstützungsbedarf in der Stütz- und
Förderklasse hätten, aber erneut die Anzahl nicht zur Klassenbildung ausreicht.
Die SEH werden
sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Coburg in Anspruch genommen. Die
anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg)
stellt der Träger monatlich in Rechnung. Entsprechende Haushaltsmittel sind für
2020 bzw. werden für 2021 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant.