Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schulnahe Erziehungshilfe für das Schuljahr 2020/21 mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) in Weitramsdorf abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

Im Schuljahr 2019/2020 konnte keine Klasse 5./6. der Stütz- und Förderklassen gebildet werden, da für die Klassenbildung nicht ausreichend Schüler und Schülerinnen gemeldet wurden.

Gemeinsam mit dem IPSG wurde nach einer Lösung für die Versorgung der verbleibenden Kinder gesucht. Das Ergebnis war das Konzept der Schulnahen Erziehungshilfe, das daraufhin  im zurückliegenden Schuljahr erprobt werden konnte. Eine Sozialpädagogin begleitet und arbeitet mit max. 5 Schülerinnen oder Schülern. Die Kinder besuchen dabei unterschiedliche Schulen und sind nicht zwingend an die Heinrich-Schaumberger-Schule angebunden.

Die Zielgruppe für die SEH sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die, genau wie Kinder der Stütz- und Förderklassen, einen Förderbedarf im sozio-emotionalen Bereich haben, jedoch nicht (bzw. noch nicht) in der Lage sind, am Angebot einer Regelschule ohne Unterstützung bzw. Begleitung  teilzunehmen.

Das kann bedeuten, dass Schüler bereits die Stütz-und Förderklassen besucht haben und eine deutliche Verbesserung in ihrer sozio-emotionalen Entwicklung zeigen oder, dass sie bereits beeinträchtigt sind, aber die intensive Förderung über die Stütz- und Förderklassen nicht notwendig ist. Möglich ist auch, die SEH als Clearing- und Übergangsphase einzusetzen, bis ein Platz in einem geeigneten Förderzentrum oder einer adäquaten Schulform verfügbar ist.

Sozialrechtliche Grundlage für die Bewilligung der SEH  ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und dies erfordert immer auch, neben der sozialpädagogischen Diagnose der Fachkraft des ASDs,  die Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters mit der Diagnose einer seelischen Behinderung mit Krankheitswert bzw. die Drohung einer solchen.

Das Konzept unterteilt sich dabei in unterschiedliche Maßnahmen:

 

·         Kindbezogene Maßnahmen (Einzel- und Gruppenpädagogische Angebote)

·         Eltern- bzw. familienbezogene Maßnahmen (Elternarbeit im sozialen Umfeld; Kriseninterventionen)

·         Schulbezogene Maßnahmen (Beratung von Lehrkräften, Begleitung Elterngespräche, Hospitation in der Schule, Krisenintervention)

·         Weiterführende Vernetzung (Kooperation z.B. mit Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Jugendarbeit und den Sportvereinen).

Zielsetzungen dabei sind: 

Kindbezogene Ziele

·                   Selbstwirksamkeit erleben und erlangen (schulbezogen und allgemein)

·                   Entwicklung und Förderung eines positiven Selbstbildes

·                   Förderung der Selbstständigkeit

·                   Übernahme von Eigenverantwortung

·                   Bewältigung der Entwicklungsaufgaben

·                   Unterstützung bei der Konfliktprävention und –bewältigung

·                   Handlungsstrategien entwickeln, die auch im schulischen Kontext weiterführend sind.

·                   Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sowie Anbindung an den sozialen Nahraum

 

Eltern- bzw. familienbezogene Ziele

·                     Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern

·                     Sich als Familie und Gemeinschaft erlebenUnterstützung beim Erwerb von Handlungskompetenzen, auch und insbesondere zur Unterstützung der Kinder zur schulischen Integration

·                     Sicherheit erlange im Umgang mit der Institution Schule und anderen Netzwerkpartnern

 

Schulbezogene Ziele

·                     Entwicklung eines hinreichend förderlichen Klassenmilieus (in Abhängigkeit der Kooperationsbereitschaft der Schulen/Klassenlehrer*innen)

·                     Positive Schulerfahrung des Kindes unterstützen und/oder ermöglichen

·                     Förderung der Schulfähigkeit

·                     Unterstützung bei der Bewältigung von Schul- und Entwicklungsdefiziten

·                     Unterstützung beim Erwerb von Handlungskompetenzen

 

Die Rückmeldungen nach dem ersten Schuljahr waren durchweg positiv. Die beteiligten Schulen bescheinigen der SEH eine hohe Effizienz und Wirksamkeit. Bei allen Schüler*Innen konnten Ziele in der Hilfeplanung erreicht werden. Nach erfolgreicher Erprobung und abgestimmter Integration der praktischen Erfahrungen in das Konzept, soll deshalb dieses Angebot in die Regelstruktur überführt werden. Dazu ist nunmehr der Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung erforderlich.

Gestützt wird das auch die Tatsache, dass auch im kommenden Schuljahr zwar wieder Schüler*innen der Jahrgangsstufe 5./6. Einen Unterstützungsbedarf in der Stütz- und Förderklasse hätten, aber erneut die Anzahl nicht zur Klassenbildung ausreicht.

Die SEH werden sowohl vom Landkreis als auch von der Stadt Coburg in Anspruch genommen. Die anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger monatlich in Rechnung. Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2020 bzw. werden für 2021 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant.