Beschluss:
Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 30.03.2020, der Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.07.2020 und der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2019 vom 05.06.2020 für das Geschäftsjahr 2019 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2019 wird mit
je 63.127.062,47 € in Aktiva und Passiva und
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 966.917,08 €
festgestellt und genehmigt.
2. Der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) wurde bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und Beschluss der Geschäftsführung vom 30.03.2020
940.000,00 €
zugeführt.
Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 26.917,08 € ist der anderen Gewinnrücklage zuzuweisen.
3. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
einstimmig
Da Landrat Sebastian Straubel wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist, übernimmt der Stellvertreter des Landrats, Kreisrat Martin Stingl den Vorsitz bei der Abstimmung über Punkt 4 des Beschlusses.
4. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
einstimmig
Die Kreisräte Tobias Ehrlicher, Martin Finzel, Marco Steiner, Michael Fischer, Elke Protzmann, Ulrich Leicht, Kreisrätin Julia Lützelberger sowie Landrat Sebastian Straubel sind wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung zu Punkt 4 ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22. März 1990 (siehe auch KT-Beschluss vom 14. Dezember 1989) ist der Gesellschafterversammlung Gelegenheit zu geben
a) den Lagebericht der Geschäftsführung vom 30.03.2020
b) den Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.07.2020
c) den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 05.06.2020
zu beraten.
Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über
d) die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
e) die Verwendung des Bilanzgewinnes und
f) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Der Landkreis Coburg ist alleiniger Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH. Damit der Landrat den Landkreis in der Gesellschafterversammlung vertreten darf, bedarf es einer Ermächtigung durch den Kreistag.
Der Aufsichtsrat hat sich am 20.07.2020 zu den o. g. Punkten beraten.
a)
Lagebericht
Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 30.03.2020 für das Geschäftsjahr 2019 ist zu entnehmen, dass
- die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.
- sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.
-
die im Jahr 2010
erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) im
Geschäftsjahr eine Steigerung von 940.000,00 € erfuhr, so dass die
Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2019 7.540.000,00 € beträgt.
-
der Wohnungsbestand am
Ende des Geschäftsjahres 246 Häuser mit 1.530 Wohneinheiten (Vorjahr: 246 Häuser
mit 1.530 Wohneinheiten) beträgt. Weiterhin werden 2 Wohnungen als gewerblich
vermietet geführt (Demenzgruppe Rödental). Von den vorhandenen Wohnungen sind
derzeit 1.302 (Vorjahr 1.278) voll modernisiert bzw. mit einem marktgängigen
Standard ausgestattet.
b)
Beratung über den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.07.2020 den Bericht Nr. 10931-19K des VdW Bayern vom 05.06.2020 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen.
c)
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
Der Verband Bayerischer Wohnungsunternehmen, VdW Bayern, hat als gesetzlicher Prüfungsverband den Lagebericht sowie den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 in der Zeit vom 24.02.2020 bis 27.02.2020 (Vorprüfung) und vom 25.05.2020 bis 05.06.2020 (Hauptprüfung) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstraße 11, eingehend geprüft.
Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:
Zitat:
"Wir haben
den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit
beschränkter Haftung, Coburg - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019
sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung,
Coburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
·
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen
wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum
31.12.2019 und
·
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Zitat Ende.
d)
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH weist zum 31. Dezember 2019
in Aktiva und Passiva je 63.127.062,47 € (Vorjahr: 61.488.910,39 €)
aus.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 966.917,08 € (Vorjahr: 1.167.054,76 €)
ab.
e)
Verwendung des Bilanzgewinnes
Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 966.917,08 € wurden 940.000,00 € (Vorjahr: 1.130.000,00 €) der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 26.917,08 € (Vorjahr: 37.054,76 €) ist der freien Rücklage zuzuführen.
f)
Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH ist für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.