Sitzung: 09.09.2020 Ausschuss für Jugend und Familie
Berichterstatter: Thomas Wedel
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 162/2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit
IPSG über die Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule für
das Schuljahr 2020/21 abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
II.
Ressourcen
Die
vorgeschlagene Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises.
Bei
Annahme dieses Beschlusses und dessen Umsetzung werden für die Zeit ab dem
01.09.2020 Haushaltsmittel in Höhe von 38.900 € benötigt.
Die
Mittel für das aktuelle Haushaltsjahr (2020) sind im Haushaltsplan unter der
Haushaltsstelle 4640.7090 veranschlagt.
Weitere
Mittel sind für die nächsten Jahre entsprechend und verbindlich in Höhe von 118.000
€ für das HH-Jahr 2021 vorzusehen.
Eine
Fortführung der Maßnahme über diesen Zeitraum hinaus ist geplant.
Sachverhalt:
Die Konzeption der Sonderpädagogischen
Stütz- und Förderklassen (SFK) reagiert auf den
Erziehungs- und Förderbedarf von
Kindern und Jugendlichen, die aufgrund emotionaler und sozialer
Entwicklungsproblematiken und erheblicher Störungen im Verhaltensbereich an der
allgemeinen Schule bzw. auch an Förderschulen vorübergehend nicht adäquat
unterrichtet werden können.
Zielgruppe der SFK sind Kinder und
Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die auf Grund ihrer gravierenden
Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl der Förderschule als
auch der allgemeinen Schule (momentan) nicht wahrnehmen können und deshalb
einer anders strukturierten individuellen und intensiven Beschulung und
Betreuung bedürfen.
Besonderes Merkmal ist dabei, dass diese
Kinder und Jugendliche ohne eine spezifische und individuelle Förderung in
einer kleinen Lerngruppe dauerhaft überfordert sind und ihre emotionale und
soziale sowie schulische Entwicklung akut gefährdet ist.
Rechtliche Grundlagen der
SFK im System Schule
In Verbindung mit Art. 19 ff. BayEUG
(Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) ist die
Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK) in § 21 Abs. 2 Satz 3 VSO-F
(Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Fassung
v. 09/2008) näher geregelt (Abb. 1). Demnach sind Kennzeichen der
Sonderpädagogischen Stütz- und Förderklassen
(1) Schüler mit einem sehr hohen
sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt soziale und emotionale
Entwicklung (sowie ggf. weiteren Förderbedürfnissen) sowie
(2) integrative Verzahnung und
Kooperation mit Maßnahmen der Jugendhilfe (oder bei entsprechendem
Rehabilitationsbedarf mit Maßnahmen des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch).
Rechtliche Grundlagen der
SFK im System Jugendhilfe
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Maßnahmen der Jugendhilfe sind weitgehend geregelt im Achten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die rechtlichen Grundlagen für eine teilstationäre
Förderung von Kindern und Jugendlichen in der SFK beziehen sich auf § 27 SGB
VIII in Verbindung mit § 32 SGB VIII bei Vorliegen einer seelischen Behinderung
gemäß § 35a SGB VIII (vgl. Abb. 2).
Voraussetzungen für eine Aufnahme und Beschulung in den
Stütz- und Förderklassen ist somit das Vorliegen eines sonderpädagogisches
Gutachtens (Schule) und einer sozialpädagogische Diagnose einer ASD-Fachkraft
gemäß des Hilfeplanverfahrens (Jugendhilfe). Da es sich im Rahmen der
Jugendhilfemaßnahme um eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII handelt,
ist zusätzlich ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erforderlich,
das eine seelische Behinderung bei dem Kind bescheinigt.
Innerhalb der SFK kooperieren Schule und Jugendhilfe als Partner mit
klarer Aufgabenverteilung.
Es geht hier um gemeinsame strukturelle
und methodische Kooperation und um integrative Vernetzung der konkreten
pädagogischen Arbeit in Planung und Durchführung; Ziel ist eine Zusammenführung
von Hilfeplänen der Jugendhilfe (gemäß § 36 SGB VIII) und Förderplänen der
Schule (gemäß § 31 VSO-F).
An der Schule arbeiten Lehrkräfte und
sozialpädagogische Fachkräfte in einem interdisziplinären Team an dem Ziel
einer (Re-)Integration der Kinder an eine Regel- bzw. weiterführenden Schule.
Neben der Arbeit mit den Kindern ist die Elternarbeit, ein wichtiger
Bestandteil dieser Maßnahme. Die Arbeit mit den Eltern beschränkt sich dabei
nicht nur auf den schulischen Rahmen, es finden regelmäßig auch Termine im
sozialen und häuslichen Umfeld der Familie statt.
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die auf Grund
ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot nicht
wahrnehmen können und deshalb einer anders strukturierten individuellen und
intensiven Beschulung und Betreuung bedürfen. Besonderes Merkmal ist dabei,
dass diese Kinder und Jugendlichen ohne eine spezifische und individualisierte
Förderung in der Kleinstgruppe dauerhaft überfordert sind und ihre emotionale
und soziale sowie schulische Entwicklung akut gefährdet ist. Die Schüler
benötigen subjektorientierte (sonder- / sozial-) pädagogische Unterstützung,
die jederzeit flexibel gewährleistet sein muss.
Es handelt sich dabei um Schülerinnen und Schüler
·
mit erheblichen psychischen
Auffälligkeiten und extremen Verhaltensstörungen,
·
mit gravierenden Störungen in
sozialen und emotionalen Entwicklungsbereichen,
·
mit aggressiv und destruktiv
ausagierendem Verhalten,
·
mit depressiv gehemmtem Verhalten und/oder
gravierender Angst-problematik,
·
mit ausgeprägten Aufmerksamkeits- und
Konzentrationsstörungen, evtl. verursacht durch neurologische und psychogene Störungen,
·
mit psychosomatischen Störungen,
·
mit manifester oder beginnender
Schulverweigerung und Schulabsentismus,
·
mit traumatisierenden familiären oder
sonstigen Belastungssituationen.
Die Ziele
der Sonderpädagogischen Stütz- und Förderklasse sind:
·
Lern- und Entwicklungsprozesse im
kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen
anzuregen, zu fördern und zu stabilisieren,
·
ihnen die (Re)Integration in eine
allgemeine Schule oder eine Förderschule zu ermöglichen und
·
ihre Familien in ihrer
Erziehungsfähigkeit zu fördern und Perspektiven im sozialen Umfeld zu eröffnen
Leitlinien
des Fachpersonals von Schule und Jugendhilfe
Das
Fachpersonal der SFK
orientiert sich an
folgenden Leitlinien in seiner pädagogischen Arbeit:
Ø Jedes Kind und
jeder Jugendliche ist
grundsätzlich wissbegierig, lernfähig und lernfreudig.
Ø Grundlage der Förderung
und Betreuung der
Kinder und Jugendlichen
ist die Orientierung
an deren Ressourcen
und Stärken, wobei
der professionelle und
zielgerichtete Abbau von
Risikofaktoren und Störungen
(etwa durch spezifische
Trainings bei aggressiven
oder oppositionellen
Verhaltensweisen) ebenfalls von Bedeutung ist.
Ø Die Haltung des
Fachpersonals ist in
der inhaltlichen und
methodischen Ausgestaltung darauf bedacht, einen angstfreien,
wohlwollenden und unterstützenden Rahmen mit klaren Regeln und Strukturen zu
gestalten.
Ø Die Elternarbeit hat einen verbindlichen Platz in den SFK. Sie findet
regelmäßig und verlässlich
statt. Dazu gehört
auch die Ermutigung
und Motivation der Eltern zur Zusammenarbeit
Grundsätzlich orientiert sich die
Arbeit aller Fachkräfte
in der SFK
an dem individuellen Förderbedarf und dem für jedes Kind
oder jeden Jugendlichen gemeinsam entwickelten Förder- und Erziehungsplan /
Hilfeplan von Schule und Jugendhilfe.
Seit 15 Jahren werden Schülerinnen und Schüler im Grund- und
Mittelschulbereich in den Stütz- und Förderklassen an der Heinrich-Schaumberger-Schule
gefördert und beschult.
Auch im Schuljahr 2020/21 gibt es wieder 3 Klassen im Grundschulbereich,
eine kombinierte Klasse 1./2., eine 3. und eine 4. Klasse. Die Kinder kommen
aus der Stadt und dem Landkreis Coburg, die Verteilung ist ca. 1/3 zu 2/3. Alle
Klassen erreichen voraussichtlich zu Beginn des neuen Schuljahres die maximale
Schülerzahl von 8 Kindern. Im nächsten Schuljahr wird es wieder keine
kombinierte Stütz- und Förderklasse im Mittelschulbereich 5./6. geben. Bis zum
Stichtag der Klassenbildung wurde die Mindestanzahl (6 Schüler) für die
Klassenbildung nicht erreicht und somit von der Regierung von Oberfranken nicht
genehmigt.
In diesem Schuljahr wurde mit der Evaluation und Überprüfung des
aktuellen Konzepts der Stütz- und Förderklasse unter Beteiligung der
Heinrich-Schaumberger-Schule, des Amtes für Jugend und Familie des Landkreises,
der Regierung von Oberfranken und des Jugendhilfeträgers IPSG begonnen.
Ausschlaggebend für diese Evaluation des Konzepts sind die von allen Beteiligten
konstatierten veränderten Förderbedarfe und Auffälligkeiten der Kinder. Sie
erfordern eine Veränderung bzw. Anpassung der existierenden pädagogischen
Konzepte und Strukturen. Aufgrund der Corona-Krise wurde dieser Prozess
unterbrochen und er soll im nächsten Schuljahr wieder aufgenommen und
fortgeführt werden. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss nach Abschluss der
Gespräche zeitnah vorgestellt.
Die anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder
Landkreis Coburg) stellt der Träger monatlich in Rechnung. Entsprechende
Haushaltsmittel sind bzw. werden in der Haushaltsstelle 4640.7090 für 2020 und
2021 eingeplant.