Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Sportbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, diese ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat nach § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages einen Sportbeirat gebildet.

 

Dieser gibt sich eine Geschäftsordnung.