Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Sportbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, diese ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Der Kreistag hat nach § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages einen Sportbeirat gebildet.

Dieser gibt sich eine Geschäftsordnung.