Beschluss:

 

Nach Ablauf des Wahlverfahrens gibt die Vorsitzende nachstehendes Ergebnis bekannt:

 

Stimmberechtigte:

 

Abgegebene Stimmzettel:

 

Gültige Stimmzettel:

 

Ungültige Stimmzettel:

 

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger gewählt wurde:

 

Auf Vorschlag der freien Träger der Wohlfahrtspflege:

 

Mitglied                        Institution

 

 

 

 

Das Weitere ist aus der Niederschrift über die Wahl zu entnehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO 6 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände in den Ausschuss für Jugend und Familie gewählt.

 

Aus den Vorschlägen der Wohlfahrtsverbände (Kinderschutzbund) ist Bettina Dörfling als stimmberechtigtes Mitglied gewählt worden.

Da Bettina Dörfling bereits bestelltes Mitglied im Jugendhilfesenat der Stadt Coburg ist, kann sie die Wahl nicht annehmen, § 4 Abs. 3 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Coburg. Nach § 5 dieser Satzung ist ein/e Nachfolgerin/Nachfolger zu wählen, Art. 22 Abs. 3 Satz1 AGSG.

 

Folgende Vorschläge der Wohlfahrtsverbände liegen vor:

 

Arbeiterwohlfahrt

Klinger-Joppich, Ingrid

 

Diakonie

Schön, Franz K.

 

Kinderschutzbund

./.

 

Paritätischer

Gollup, Carola

Stenzel, Udo

 

Jeder Kreisrat hat eine Stimme.

 

Für die Wahlhandlung ist eine Wahlkommission gebildet worden. Zur Durchführung der Wahl übernimmt die Vorsitzende der Kommission die Sitzungsleitung.