Sitzung: 16.07.2020 Kreistag
Vorlage: 148/2020
Beschluss:
Nach Ablauf des Wahlverfahrens gibt die Vorsitzende nachstehendes
Ergebnis bekannt:
Stimmberechtigte:
Abgegebene Stimmzettel:
Gültige Stimmzettel:
Ungültige Stimmzettel:
Als Nachfolgerin/Nachfolger gewählt wurde:
Auf Vorschlag der freien Träger der Wohlfahrtspflege:
Mitglied Institution
Das Weitere ist aus der Niederschrift über die Wahl zu entnehmen.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18
AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO 6 stimmberechtigte Mitglieder und deren
Stellvertreter auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände in
den Ausschuss für Jugend und Familie gewählt.
Aus den Vorschlägen
der Wohlfahrtsverbände (Kinderschutzbund) ist Bettina Dörfling als stimmberechtigtes
Mitglied gewählt worden.
Da Bettina Dörfling
bereits bestelltes Mitglied im Jugendhilfesenat der Stadt Coburg ist, kann sie
die Wahl nicht annehmen, § 4 Abs. 3 Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Coburg. Nach § 5 dieser Satzung ist ein/e Nachfolgerin/Nachfolger zu wählen,
Art. 22 Abs. 3 Satz1 AGSG.
Folgende Vorschläge
der Wohlfahrtsverbände liegen vor:
Arbeiterwohlfahrt
Klinger-Joppich,
Ingrid
Diakonie
Schön, Franz K.
Kinderschutzbund
./.
Paritätischer
Gollup, Carola
Stenzel, Udo
Jeder Kreisrat hat
eine Stimme.
Für die
Wahlhandlung ist eine Wahlkommission gebildet worden. Zur Durchführung der Wahl
übernimmt die Vorsitzende der Kommission die Sitzungsleitung.