Beschluss:
Für die Wahl einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers der auf
Vorschlag der Wohlfahrtsverbände stimmberechtigten Mitglieder für den Ausschuss
für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs.
1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO beschließt der
Kreistag die Bildung einer Wahlkommission. Diese besteht aus:
a)
Jennifer
Jahn (Vorsitzende)
b)
Tanja
Angermüller
c)
Nina
Kutscher (Protokollführerin)
Sachverhalt:
Im Verlauf der Sitzung ist die Wahl einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers der auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände stimmberechtigten Mitglieder für den Ausschuss für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO durchzuführen.
Es wird
vorgeschlagen, eine Wahlkommission, bestehend aus
a)
Jennifer
Jahn (Vorsitzende)
b)
Tanja
Angermüller
c)
Nina
Kutscher (Protokollführerin)
zu bilden.