Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das Papiergeld an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Coburg wird einmalig im Schuljahr 2019/20 von 10,00 € auf 7,50 € reduziert.

Die Verrechnung des Erstattungsbetrags erfolgt mit dem Papiergeld für das Schuljahr 2020/21.

Schüler*innen, die im Schuljahr 2019/20 Papiergeld gezahlt und die Schule bereits verlassen haben, erhalten auf Antrag den Betrag von 2,50 € erstattet.

 


Sachverhalt:

 

Der damalige Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hatte sich in seiner Sitzung vom 09.10.2017 mit dem Thema „Papiergeld“ an Schulen befasst. Die berechneten Ausgaben pro Schüler*in im Jahr 2017 betrugen an den weiterführenden Schulen im Durchschnitt zwischen 18,50 und 29,00 €. Da darauf zu achten ist, dass die Auslagen für Lehrmittel für die Unterhaltspflichtigen zumutbar sind, entschied der Ausschuss ab dem Schuljahr 2017/18 an den Schulen in seiner Trägerschaft Papiergeld in Höhe von 10,00 € je Schüler*in, der/die zum Stichtag 01.10. des jeweiligen Jahres an der Schule gemeldet ist, zu erheben. Dieser Betrag gilt als Pauschale und ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

 

Im Zusammenhang mit den Schulschließungen wegen der Pandemie wurden in den Schulen im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juni Aufgaben in digitaler Form erstellt. Kopien und Arbeitsblätter wurden laut Aussage der Schulleitungen nicht von der Schule erstellt. Eltern druckten zu Haus die Aufgaben aus. An einigen Schulen wird derzeit Papiergeld eingesammelt. Verschiedenen Eltern haben sich an die Schulleitungen gewandt. Sie fordern, das Papiergeld zu reduzieren.

 

In den Schulen in Trägerschaft des Landkreises sind derzeit rund 2.300 Schüler*innen gemeldet. Eine Reduzierung des Papiergeldes um 2,50 € je Schüler*in mindert die Einnahme des Landkreises aus Papiergeld um ca. 5.750 €.

 

Nachdem an einigen Schulen das Papiergeld bereits im ersten Schulhalbjahr eingesammelt wurde, sollte die Verrechnung der Reduzierung mit dem Papiergeld für das Schuljahr 2020/21 erfolgen. Die Schüler*innen, die die Schule bereits verlassen haben (Abschlussklassen, Schulwechsel), erhalten auf Antrag den Reduzierungsbetrag erstattet.