Sachverhalt:

 

Analog Art. 24 Abs. 4 Satz 1 LKrO sind die neu vom Kreistag gewählten „sonstigen stimmberechtigten Mitglieder“ des Ausschusses für Jugend und Familie feierlich zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet wie folgt:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ abgeleistet werden.

Über die Vereidigung wird je sonstigem stimmberechtigtem Mitglied bzw. ihren Vertreter*innen eine Niederschrift gefertigt, die von den vereidigten Mitgliedern/Vertreter*innen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

Die Eidesleistung für die sonstigen stimmberechtigten Mitglieder, die Kreisräte sind oder im Anschluss an die zurückliegende Wahlperiode wieder gewählt wurden, entfällt.

Folgende sonstigen stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihre Vertreter*innen sollen vereidigt werden:

Claudia Leisenheimer

Carolin Schmidt

Sibylle Oettle

Maik Hart