Sitzung: 14.07.2020 Ausschuss für Jugend und Familie
Vorlage: 117/2020
Sachverhalt:
Analog Art. 24 Abs. 4 Satz 1 LKrO sind die
neu vom Kreistag gewählten „sonstigen stimmberechtigten Mitglieder“ des
Ausschusses für Jugend und Familie feierlich zu vereidigen.
Die Eidesformel lautet wie folgt:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich
schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren
Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so
wahr mir Gott helfe“ abgeleistet werden.
Über die Vereidigung wird je sonstigem
stimmberechtigtem Mitglied bzw. ihren Vertreter*innen eine Niederschrift
gefertigt, die von den vereidigten Mitgliedern/Vertreter*innen und vom
Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
Die Eidesleistung für die sonstigen
stimmberechtigten Mitglieder, die Kreisräte sind oder im Anschluss an die
zurückliegende Wahlperiode wieder gewählt wurden, entfällt.
Folgende sonstigen stimmberechtigten
Mitglieder bzw. ihre Vertreter*innen sollen vereidigt werden:
Claudia Leisenheimer
Carolin Schmidt
Sibylle Oettle
Maik Hart