Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mitte März kam über den Lockdown das öffentliche Leben auch in der Region Coburg zum Erliegen. Die Kinder- und Jugendhilfe war davon vielfältig und unterschiedlich betroffen; einige Kostenfolgen sind bis jetzt nicht genau zu beziffern.

 

Im Folgenden wird dargestellt wie in den unterschiedlichen Bereichen reagiert wurde. Sofern damit haushaltsrelevante Änderungen verbunden waren und sind, wird dies in den jeweiligen Teilabschnitten abgebildet.

 

a.         Frühe Hilfen

 

Inhalt

Die bislang geleistete Netzwerkarbeit des Koordinierenden Kinderschutzes (KoKi) trug während der akuten Pandemiezeit Früchte. Ohne Einschränkungen funktionierten die Absprachen zwischen den beteiligten Kooperationspartner auch ohne die persönliche Begegnung.

In der Einzelfallhilfe wurde vorrangig auf telefonische Beratung umgestellt, in akuten Krisensituationen wurde die betroffene Familie auch besucht. Die über das Bundesprogramm Frühe Hilfen finanzierte und von der KoKi eingesetzte „Familienhebamme“ betreute alle Familien –je nach der individuell vorliegenden Problematik- telefonisch, online oder auch per Hausbesuch. Bei den persönlichen Terminen würden die für Hebammen geltenden Hygienebestimmungen angewandt.

Willkommensbesuche des Amtes für Jugend und Familie in den Familien mit Neugeborenen haben nicht stattgefunden.

 

Finanzen

Mehr- oder Minderausgaben sind in diesem Bereich nicht zu verzeichnen.

 

b.         Kinderbetreuung

 

Inhalt

Alle Kinderbetreuungsangebote wurden –bis auf eine Notbetreuung- geschlossen. Die Kriterien für die Inanspruchnahme von Notbetreuung wurden -zunächst abgestimmt mit dem Schulbereich- staatlich vorgegeben, zunächst sehr restriktiv definiert und danach im 14tägigen Rhythmus zunehmend gelockert. Zum 01.07. endete dieser „Zustand“, seither greift wieder der individuelle Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.

 

Im Landkreis Coburg wurde mit dem Lockdown vom Fachbereich Jugend und Familie eine Kita-Hotline eingerichtet, um Eltern und Einrichtungen eine weitgehende Erreichbarkeit für alle offenen Fragen zu ermöglichen, kurzfristig ein zentrales Meldeverfahren für Bedarfe der Notfallbetreuung entwickelt und die Überprüfung vorgenommen. Dies bewährte sich, weil es doch immer wieder im Detail Klärungsbedarf gab.

Während zu Beginn der Pandemie nur ca. 2% (ca. 80) aller betreuten Kinder die Notbetreuung beanspruchten, waren es in der Schlussphase über 60%.

 

 

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Für die Familien war die zurückliegende Zeit eine besondere Herausforderung. Homeoffice und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen, die Kündigung wegen der fehlenden Kinderbetreuung angedroht zu bekommen, alle Urlaubstage bereits aufgebraucht zu haben, hat zunehmend Verzweiflung ausgelöst, die immer wieder einen Beratungsaufwand erforderlich machte, vielleicht doch noch eine individuelle Lösung zu finden.
Und: Man muss den Eltern bis auf sehr wenige Ausnahmen ein sehr verantwortliches Handeln attestieren. Auch wenn der Anspruch auf eine Notbetreuung bestand, wurde diese nur zu Zeiten in Anspruch genommen, an denen es unumgänglich war.

 

 

Finanzen

Die finanziellen Auswirkungen in der Kinderbetreuung sind in der Tagespflege, in der Großtagespflege und im Kita-Bereich unterschiedlich.

Im Kita-Bereich ist der Landkreis nur dann finanziell beteiligt, wenn bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit der Eltern die Gebühren des Trägers übernommen werden müssen.

Aufgrund der nur im Rahmen der Notbetreuung möglichen Inanspruchnahme reduzierten sich die Ausgaben des Landkreises um hochgerechnet ca. 30.000 €.

 

In den Großtagespflegen stellte sich das völlig anders dar, da für das Angebot (nicht nur für den Ersatz der Gebühren) der Landkreis zuständig ist. Da der Freistaat die BayKiBiG –Zuschüsse weiter leistete, wenn das Angebot der Notbetreuung vorgehalten wird, veränderten sich auch die Ausgaben für den Landkreis nicht.

Die BayKiBiG Zuschüsse werden z.T. auch in der Kindertagespflege bei Einzelpersonen geleistet und zwar dann, wenn die Tagespflegestelle selbst eine Ersatzbetreuung anbietet. Dies trifft jedoch nur auf drei Tagespflegestellen zu, bei denen die Leistungen auch ohne die Inanspruchnahme der Notbetreuung weiter gezahlt werden.

Für die anderen 25 Tagespflegeverhältnisse zahlt mangels einer Ersatzbetreuung der Freistaat keinerlei Zuschüsse, womit auch die Grundlage einer 100%igen Weiterfinanzierung entfällt. Stattdessen sind diese über das Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) –siehe Anlage 1- abgesichert und können für die Dauer der coronabedingten Schließungszeit vom 16.03. bis 10.05.20 einen Antrag auf einen monatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 75% des monatlichen Durchschnitts des Vorjahres stellen. Die Minderausgaben belaufen sich hier nach aktueller Hochrechnung auf  ca. 4.000 €.

 

In der (Groß)Tagespflege ist aber die Einnahmeseite mit zu betrachten. Der Kostenbeitrag der Eltern konnte nur dann gefordert werden, wenn die Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Im Gegenzug übernimmt der Freistaat Bayern (analog Kita) pauschal den Ausfall der Kostenbeiträge der über das BayKiBiG geförderten Tagespflegen in einer Höhe von 200 € pro Kind und vollem Monat. Erstattet wird damit nur der Monat April und nur bei den Tagespflegen mit Ersatzbetreuung. Summarisch ergeben sich darüber geringere Einnahmen in Höhe von max. 3.600 €, was über die Minderausgaben gedeckt ist.

 

b.         Jugendarbeit

 

Inhalt

Eigentlich gab es in der Phase des Lockdown keine Jugendarbeit mehr: die Treffs, die Jugendbildungsstätte Neukirchen oder das Kreisjugendheim Weinberg waren geschlossen, Ferienangebote nicht möglich.

Eigentlich? Alle Akteure der Jugendarbeit erwiesen sich als sehr kreativ, doch präsent zu sein, doch Angebote zur Freizeitgestaltung zu machen, doch ein etwas anderes Ferienprogramm zu bieten. D.h. Jugendarbeit fand statt – z.T. eingeschränkt, aber durchgehend.

Digitale Kontakte über Messenger-Dienste, tägliche Veröffentlichung von Kochrezepten, Spielen, Bastelanleitungen, etc. auf Instagramm und Facebook, virtuelle Jugendtreffs, Öffentlichkeitsarbeit über Online-Plattformen, JuLeiCa-Schulungen als Webinar wurden neu entwickelt oder ausgebaut. In den Ferien wurden „Freizeitbeutel to go“ in den Städten und Gemeinden verteilt, Ferienpost verschickt, Pflanzentauschaktionen oder der „Greenscreen[1]“ angeboten – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und mit sehr positiver Resonanz der Kinder und Jugendlichen.

Im Unterschied zu den anderen, inzwischen beendeten coronabedingten Einschränkungen in der Kinder- und Jugendhilfe ist der Regelalltag in der Jugendarbeit nicht in Sicht. In den Sommerferien wird der Ferienpass in diesem Jahr coronabedingt ohne den Bäderpass angeboten, gemeinsame Angebote mehrerer Gemeinden entfallen genauso wie einzelne Angebote, die in geschlossenen Räumen stattfinden müssten. Aktuell werden deshalb in einem engen Zusammenschluss zwischen den Gemeindejugendpflegen, der Kommunalen Jugendarbeit, dem Kreisjugendring und der Jugendbildungsstätte Neukirchen Alternativen entwickelt.

 

Finanzen

Die finanziellen Auswirkungen beim Ferienpass sind z.Zt. überhaupt nicht kalkulierbar.

Im Materialverleih sind hochgerechnet ca. 6.000 € weniger an Einnahmen zu erwarten.

 

Der Kreisjugendring hat bislang Einnahmeverluste in Höhe von ca. 20.000 € aus der Schließung des Kreisjugendheims verzeichnet, die Mindereinnahmen aus dem fehlenden Busverleih und dem Stillstand im Hüttendorf sind noch nicht berechnet. Die Unterstützung aus einem Rettungsschirm setzt eine Existenzbedrohung voraus und scheitert deshalb an den Rücklagen, die für Sanierungsarbeiten gebildet wurden, und die nun vorrangig für den laufenden Betrieb einzusetzen sind.

Außer der Mitwirkung an den eingangs geschilderten alternativen Angeboten der Jugendarbeit, der Aufrechterhaltung des Grundbetriebs und der Durchführung von Reparaturarbeiten an Haus und Hüttendorf haben die Mitarbeiter*innen des Kreisjugendrings in der Schließungszeit Urlaub und Mehrarbeitszeiten abgebaut.

Die vom Kreisjugendring zu verausgabenden Mittel für Freizeitmaßnahmen der Vereine und Verbände fließen trotz der Pandemie, da –wenn eine Freizeit coronabedingt nicht stattfinden konnte- die anfallenden Stornokosten anerkannt werden.
Mehr- oder Minderausgaben sind hier nicht gegeben.

 

c.         Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

 

Inhalt

Die Jugendsozialarbeit an Schulen war in ihrer bisherigen Form der persönlichen und niederschwelligen Ansprache für die Zeit vom 16.03. – 24.04.2020 unterbrochen.

Die JaS Fachkräfte hielten telefonischen oder Mail-Kontakt zu Schüler*innen und übernahmen andere pandemiebedingte Aufgaben im Gesundheitsamt, in der Kita-Hotline und im Seniorenbereich.

Ab dem 27.04. waren die ersten Schüler*innen wieder in den Präsenzunterricht zurückgekehrt und JaS wieder vollumfänglich an der Schule tätig.

 

Finanzen

JaS wird staatlich gefördert. Dieser staatliche Zuschuss wurde dann nicht gekürzt, wenn die Mitarbeiter*innen andere Aufgaben im Rahmen der Pandemiebewältigung wahrnehmen. Mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs endete dieses Interim.

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben bleiben damit unverändert bestehen.

 

d.         Beratung und Hilfen für Familien

 

Inhalte

 

ü    Erziehungsberatung

Nachdem kurzzeitig mit dem Lockdown die Inanspruchnahme zurückging, sind die Fallzahlen inzwischen deutlich angestiegen. Neben der anfänglichen ausschließlich telefonischen Beratung[2] wurde mit zunehmender Lockerung „walk and talk“ als persönliche Beratungsmöglichkeit angeboten.

 

ü    Allgemeiner Sozialer Dienst

Die Pandemie stellte insbesondere die Wahrnehmung des Kinderschutzes vor besondere Herausforderung. Kindeswohlsichernde Instanzen wie Schule oder Kita, Mittagsbetreuung und Vereine fielen weg und damit auch aufmerksame „Melder*innen“. Hilfeplangespräche wurden telefonisch oder über Videokonferenz geführt, Gerichtstermine vor dem Jugend- oder dem Familiengericht fanden nur noch im Notfall statt.

 

Jede*r Sozialraummitarbeiter*in überprüfte alle Familien im Hinblick auf Gefährdungsmerkmale und entschied in Absprache mit der Vorgesetztenebene, ob ein enger telefonischer oder ein persönlicher Kontakt –unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen- stattfindet. Beratungsbedarf wurde ausschließlich telefonisch abgewickelt, ab Mai auch wieder persönlich, überwiegend nicht in geschlossenen Räumen, sondern z.B. über Spaziergänge. Großen Raum nahm dabei das Thema Umgangskontakte ein.

Seit dem Wegfall der Ausgangsbeschränkungen wird wieder in gewohnter Weise, aber unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, gearbeitet.

 

ü    Ambulante Erziehungshilfe

Die Fachkräfte in der aufsuchenden, ambulanten Hilfe zur Erziehung mussten sich in der Art der Kontakte umstellen. In Gefährdungsfällen und Krisensituationen wurden weiterhin persönliche Gespräche geführt. Bei anderen Familien konnten enge telefonische Kontakte den Lockdown überbrücken.

 

 

ü    Schulbezogene Hilfen

Schulassistenz, Legasthenietherapie, Stütz- und Förderklassen oder die Schulnahe Erziehungshilfe wurden grundsätzlich eingestellt.

In den Stütz- und Förderklassen und der Schulnahen Erziehungshilfe wurde dabei eine telefonische Erreichbarkeit für die Familien sichergestellt (und in Anspruch genommen).

Nach den Osterferien wurden die Arbeit in den Stütz- und Förderklassen wieder aufgenommen, da die Kinder aller Klassen im Rahmen der Notbetreuung an die Schule zurückkehrten.

Beide Leistungen werden über das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) angeboten, die gleichzeitig auch Träger der Wohngruppe Bonvena sind. Durch die Schulschließung waren die stationären Träger aufgefordert, umfangreiche Betreuungszeiten zusätzlich abzudecken. Das Sozialministerium favorisierte, Mitarbeiter*innen aus coronabedingt nicht „genutzten“ Bereichen dafür einzusetzen oder alternativ neues Personal zu akquirieren und dafür Zusatzentgelte in Rechnung zu stellen. Das IPSG machte von der ersten Lösung Gebrauch und setzte Personal, z.T. stundenweise um.

 

ü    (teil)stationäre Hilfen

Die Heilpädagogisch-Therapeutischen Ambulanz des IPSG setzte mit dem Lockdown alle gruppenbezogenen Aktivitäten zunächst vollständig aus, behielt aber die familien- und einzelfallbezogenen Angebote –vorrangig telefonisch- aufrecht. In Krisensituationen wurden die Familien daheim aufgesucht.  Im Übrigen halfen die Mitarbeiter*innen stundenweise in der Wohngruppe aus. Bereits ab dem 24.03. wurde eine Notbetreuung erforderlich und angeboten.

 

In der stationären Jugendhilfe wurden die Besuchswochenenden bei den Eltern ausgesetzt. Wenn dringende Gründe dagegen sprachen, sollten diese Kontakte zeitlich begrenzt auf dem Außengelände der Wohngruppen stattfinden. Der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen nutzte das Telefon oder Skype, um Kontakt zu Familienangehörigen zu halten.

 

Der überwiegende Teil der vom Landkreis Coburg belegten Wohngruppen[3] konnte die zusätzlichen Betreuungszeiten durch eigenes Personal abdecken; zwei Einrichtungen haben eine Zusatzentgelt angekündigt.

 

ü    Pflegefamilien

Die gleichen Regelungen wie in der stationären Jugendhilfe wurden auch in Pflegefamilien umgesetzt, d.h. die persönlichen Besuchskontakte waren unterbrochen und stattdessen wurde auf technische Lösungen ausgewichen.

Vereinzelt tauchten Betreuungsprobleme auf, wenn Pflegeeltern in nicht systemkritischen Bereichen berufstätig waren.

 

ü    Maßnahmen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe

Verhandlungen vor dem Jugendgericht fanden in der Akutphase des Lockdown nur noch sehr begrenzt statt. Sie hätten in vielen Fällen auch keinen Sinn gemacht, da im Jugendstrafverfahren verhängte Weisungen wegen des Infektionsschutzes nicht hätten durchgeführt werden können.

 

Bereits verhängte Betreuungsweisungen wurden weiter umgesetzt, wenn auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, telefonisch.

Soziale Trainingsmaßnahmen konnten über einen Zeitraum von 3 Monaten gar nicht stattfinden, da diese als gruppenbezogenes Angebot nicht zulässig war. Seit Aufhebung des Katastrophenfalls finden sie wieder statt.

Arbeitsweisungen waren während des Lockdowns ebenfalls nicht möglich – und stellen auch aktuell die Beteiligten vor Hürden. Die Einsatzstellen können den „Rückstau“ und zusätzlich neue Zuweisungen nicht abdecken. Außerdem ist die Anzahl an möglichen Arbeitsweisungen je Einsatzstelle durch Abstandsregelungen minimiert worden. Dazu wird derzeitig mit der Stadt Coburg und dem Amtsgericht nach Lösungen gesucht.

 

ü    Suchtberatung und –prävention

Die Angebote des Blauen Kreuzes wurden im Lockdown angepasst, aber grundsätzlich weitergeführt: Gruppenaktivitäten wurden durch Einzelkontakte per Telefon oder in Form von Videokonferenzen ersetzt, die Beratungsgespräche per Telefon oder digital durchgeführt. In wenigen Einzelfällen wurde im Rahmen der Krisenintervention auch der persönliche Kontakt zugelassen.

Inzwischen ist der Regelbetrieb wieder umgesetzt.

 

Finanzen

Im überwiegenden Teil der Unterstützungsangebote und Hilfen fand keine Reduzierung oder Einstellung statt, sondern wurde im zeitlich gleichen Umfang „mit Abstand“ und digital weitergearbeitet. Hier sind keine finanziellen Änderungen eingetreten.

 

Einen noch nicht bezifferbaren Mehrbedarf gibt es bei den stationären Einrichtungen, die derzeitig noch über ein Zusatzentgelt verhandeln. Diese zusätzlichen Kosten werden ab März rückwirkend berechnet werden und werden auch noch die Zeit bis zu den Sommerferien umfassen, da bis dahin der Präsenzunterricht im Wechsel mit Homeschooling stattfindet.

 

Bei den pandemiebedingt nicht möglichen Leistungen entstehen zwar Minderausgaben, aber nicht in voller Höhe.

Der Gesetzgeber hat –um die negativen für  finanziellen Auswirkungen für die sozialen Leistungserbringer zu minimieren, das sog. Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) verabschiedet, das am 28.03.2020 in Kraft getreten ist. Es regelt einen besonderen  Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger (im Fall der Jugendhilfe hier der Landkreis Coburg).

 

Ein sozialer Dienstleister (Träger, freiberuflich tätige Personen) hat demnach Anspruch auf einen Zuschuss zur Gewährleistung seines Bestands, wenn er

 

ü  aktuell Leistungen im Rahmen des SGB VIII erbracht hat,

ü  zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetzes (insbesondere Kontaktbeschränkungen) in einem entsprechenden Rechtsverhältnis zum  Leistungsträger stand

ü  von diesen Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar in seinem Betrieb, der Ausübung, der Nutzung oder der Erreichbarkeit von Angeboten beeinträchtigt ist,

ü  glaubhaft erklärt, alle ihm nach den Umständen zumutbaren und rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung zu stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise geeignet sind und

ü  alle nach den jeweiligen Umständen zumutbaren Möglichkeiten zum Weiterbetrieb seiner bisherigen Tätigkeit ausgeschöpft hat.

 

Der Leistungserbringer ist vorrangig verpflichtet, andere Mittel in Anspruch zu nehmen, wie  Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen und Zuschüsse des Bundes oder der Länder im Rahmen der Pandemie.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 75% der Zahlungen im Monatsdurchschnitt des Vorjahres.

 

Aktuell liegen mehrere Anträge von Leistungserbringer*inne*n erzieherischer Hilfen vor, die z.T. noch geprüft und Unterlagen nachgefordert werden. Da aber „nur“ 75% der sonst vom Landkreis zu leistenden Zuschüsse zu gewähren sind, entstehen hier Minderausgaben, die nach aktuellem Stand bei ca. 8.000 € liegen.

 

Ob es bei den Einnahmen wegen fehlender Leistungsfähigkeit der Eltern zu Veränderungen kommt, kann aktuell nicht beziffert werden, da erst zum Jahresende eine Rückrechnung mit dem gesamten Einkommen des Jahres 2020 vorgenommen werden muss.

 

e.         Sonstige Leistungen

 

Ø    Unterhaltsvorschuss

 

Im Unterhaltsvorschuss stieg der Beratungsbedarf und zeitverzögert die tatsächliche Antragstellung erheblich an. Im März und April wurden 41 Neuanträge gestellt, von denen 31 mit pandemiebedingten fehlenden oder geringeren Einnahmen begründet waren, 25 weitere Anträge stehen noch aus. Das bedeutet bei einer in den zurückliegenden Monaten stabilen Fallzahl von ca. 770 einen Anstieg um mehr als 8%.

 

Im Landkreishaushalt wirkt sich das nicht aus, da der Unterhaltsvorschuss im Staatshaushalt gebucht wird.

 

Ø    Beistandschaften

 

Die Beistände des Fachbereichs Jugend und Familie machen u.a. Unterhaltsansprüche von Kindern bei den Unterhaltspflichtigen geltend, überwachen Zahlungen und Rückstände, klagen Unterhalt ein und verwalten sog. „Mündelkonten“. Seit Anfang April meldeten sich vermehrt Unterhaltspflichtige, die aufgrund geringerer Einkünfte den Unterhalt für Kind(er) nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe zahlen konnten. In allen Fällen wurde die veränderte Einkommenssituation geprüft und beide Elternteile beraten.

 



[1] Fotos werden vor einer grünen Leinwand aufgenommen. Der grüne Hintergrund wird danach gegen einen anderen ausgetauscht: X am Strand, in den Bergen, etc.

[2] Die Teilnahme an der Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung gehört ohnehin zum Regelangebot der Erziehungsberatungsstelle.

[3] in Bayern und den angrenzenden Bundesländern