Sachverhalt:
Mitte März
kam über den Lockdown das öffentliche Leben auch in der Region Coburg zum
Erliegen. Die Kinder- und Jugendhilfe war davon vielfältig und unterschiedlich
betroffen; einige Kostenfolgen sind bis jetzt nicht genau zu beziffern.
Im Folgenden
wird dargestellt wie in den unterschiedlichen Bereichen reagiert wurde. Sofern
damit haushaltsrelevante Änderungen verbunden waren und sind, wird dies in den
jeweiligen Teilabschnitten abgebildet.
a. Frühe
Hilfen
Inhalt
Die bislang
geleistete Netzwerkarbeit des Koordinierenden Kinderschutzes (KoKi) trug
während der akuten Pandemiezeit Früchte. Ohne Einschränkungen funktionierten
die Absprachen zwischen den beteiligten Kooperationspartner auch ohne die
persönliche Begegnung.
In der
Einzelfallhilfe wurde vorrangig auf telefonische Beratung umgestellt, in akuten
Krisensituationen wurde die betroffene Familie auch besucht. Die über das
Bundesprogramm Frühe Hilfen finanzierte und von der KoKi eingesetzte
„Familienhebamme“ betreute alle Familien –je nach der individuell vorliegenden
Problematik- telefonisch, online oder auch per Hausbesuch. Bei den persönlichen
Terminen würden die für Hebammen geltenden Hygienebestimmungen angewandt.
Willkommensbesuche
des Amtes für Jugend und Familie in den Familien mit Neugeborenen haben nicht
stattgefunden.
Finanzen
Mehr- oder
Minderausgaben sind in diesem Bereich nicht zu verzeichnen.
b. Kinderbetreuung
Inhalt
Alle
Kinderbetreuungsangebote wurden –bis auf eine Notbetreuung- geschlossen. Die
Kriterien für die Inanspruchnahme von Notbetreuung wurden -zunächst abgestimmt
mit dem Schulbereich- staatlich vorgegeben, zunächst sehr restriktiv definiert
und danach im 14tägigen Rhythmus zunehmend gelockert. Zum 01.07. endete dieser
„Zustand“, seither greift wieder der individuelle Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung.
Im Landkreis
Coburg wurde mit dem Lockdown vom Fachbereich Jugend und Familie eine
Kita-Hotline eingerichtet, um Eltern und Einrichtungen eine weitgehende
Erreichbarkeit für alle offenen Fragen zu ermöglichen, kurzfristig ein
zentrales Meldeverfahren für Bedarfe der Notfallbetreuung entwickelt und die
Überprüfung vorgenommen. Dies bewährte sich, weil es doch immer wieder im
Detail Klärungsbedarf gab.
Während zu
Beginn der Pandemie nur ca. 2% (ca. 80) aller betreuten Kinder die Notbetreuung
beanspruchten, waren es in der Schlussphase über 60%.
! |
Für die Familien war
die zurückliegende Zeit eine besondere Herausforderung. Homeoffice und
Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen, die Kündigung wegen der fehlenden
Kinderbetreuung angedroht zu bekommen, alle Urlaubstage bereits aufgebraucht
zu haben, hat zunehmend Verzweiflung ausgelöst, die immer wieder einen
Beratungsaufwand erforderlich machte, vielleicht doch noch eine individuelle
Lösung zu finden. |
Finanzen
Die finanziellen
Auswirkungen in der Kinderbetreuung sind in der Tagespflege, in der
Großtagespflege und im Kita-Bereich unterschiedlich.
Im
Kita-Bereich ist der Landkreis nur dann finanziell beteiligt, wenn bei
fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit der Eltern die Gebühren des Trägers
übernommen werden müssen.
Aufgrund der
nur im Rahmen der Notbetreuung möglichen Inanspruchnahme reduzierten sich die
Ausgaben des Landkreises um hochgerechnet ca. 30.000 €.
In den
Großtagespflegen stellte sich das völlig anders dar, da für das Angebot (nicht
nur für den Ersatz der Gebühren) der Landkreis zuständig ist. Da der Freistaat
die BayKiBiG –Zuschüsse weiter leistete, wenn das Angebot der Notbetreuung
vorgehalten wird, veränderten sich auch die Ausgaben für den Landkreis nicht.
Die BayKiBiG
Zuschüsse werden z.T. auch in der Kindertagespflege bei Einzelpersonen
geleistet und zwar dann, wenn die Tagespflegestelle selbst eine Ersatzbetreuung
anbietet. Dies trifft jedoch nur auf drei Tagespflegestellen zu, bei denen die
Leistungen auch ohne die Inanspruchnahme der Notbetreuung weiter gezahlt
werden.
Für die
anderen 25 Tagespflegeverhältnisse zahlt mangels einer Ersatzbetreuung der
Freistaat keinerlei Zuschüsse, womit auch die Grundlage einer 100%igen
Weiterfinanzierung entfällt. Stattdessen sind diese über das
Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) –siehe Anlage 1- abgesichert und
können für die Dauer der coronabedingten Schließungszeit vom 16.03. bis
10.05.20 einen Antrag auf einen monatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 75% des
monatlichen Durchschnitts des Vorjahres stellen. Die Minderausgaben belaufen
sich hier nach aktueller Hochrechnung auf
ca. 4.000 €.
In der
(Groß)Tagespflege ist aber die Einnahmeseite mit zu betrachten. Der
Kostenbeitrag der Eltern konnte nur dann gefordert werden, wenn die
Notbetreuung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Im Gegenzug übernimmt der
Freistaat Bayern (analog Kita) pauschal den Ausfall der Kostenbeiträge der über
das BayKiBiG geförderten Tagespflegen in einer Höhe von 200 € pro Kind und vollem
Monat. Erstattet wird damit nur der Monat April und nur bei den Tagespflegen
mit Ersatzbetreuung. Summarisch ergeben sich darüber geringere Einnahmen in
Höhe von max. 3.600 €, was über die Minderausgaben gedeckt ist.
b. Jugendarbeit
Inhalt
Eigentlich
gab es in der Phase des Lockdown keine Jugendarbeit mehr: die Treffs, die
Jugendbildungsstätte Neukirchen oder das Kreisjugendheim Weinberg waren
geschlossen, Ferienangebote nicht möglich.
Eigentlich?
Alle Akteure der Jugendarbeit erwiesen sich als sehr kreativ, doch präsent zu
sein, doch Angebote zur Freizeitgestaltung zu machen, doch ein etwas anderes
Ferienprogramm zu bieten. D.h. Jugendarbeit fand statt – z.T. eingeschränkt,
aber durchgehend.
Digitale
Kontakte über Messenger-Dienste, tägliche Veröffentlichung von Kochrezepten,
Spielen, Bastelanleitungen, etc. auf Instagramm und Facebook, virtuelle
Jugendtreffs, Öffentlichkeitsarbeit über Online-Plattformen, JuLeiCa-Schulungen
als Webinar wurden neu entwickelt oder ausgebaut. In den Ferien wurden
„Freizeitbeutel to go“ in den Städten und Gemeinden verteilt, Ferienpost
verschickt, Pflanzentauschaktionen oder der „Greenscreen[1]“ angeboten –
unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und mit sehr positiver
Resonanz der Kinder und Jugendlichen.
Im
Unterschied zu den anderen, inzwischen beendeten coronabedingten
Einschränkungen in der Kinder- und Jugendhilfe ist der Regelalltag in der
Jugendarbeit nicht in Sicht. In den Sommerferien wird der Ferienpass in diesem
Jahr coronabedingt ohne den Bäderpass angeboten, gemeinsame Angebote mehrerer
Gemeinden entfallen genauso wie einzelne Angebote, die in geschlossenen Räumen
stattfinden müssten. Aktuell werden deshalb in einem engen Zusammenschluss
zwischen den Gemeindejugendpflegen, der Kommunalen Jugendarbeit, dem
Kreisjugendring und der Jugendbildungsstätte Neukirchen Alternativen
entwickelt.
Finanzen
Die
finanziellen Auswirkungen beim Ferienpass sind z.Zt. überhaupt nicht
kalkulierbar.
Im
Materialverleih sind hochgerechnet ca. 6.000 € weniger an Einnahmen zu
erwarten.
Der
Kreisjugendring hat bislang Einnahmeverluste in Höhe von ca. 20.000 € aus der
Schließung des Kreisjugendheims verzeichnet, die Mindereinnahmen aus dem
fehlenden Busverleih und dem Stillstand im Hüttendorf sind noch nicht berechnet.
Die Unterstützung aus einem Rettungsschirm setzt eine Existenzbedrohung voraus
und scheitert deshalb an den Rücklagen, die für Sanierungsarbeiten gebildet
wurden, und die nun vorrangig für den laufenden Betrieb einzusetzen sind.
Außer der
Mitwirkung an den eingangs geschilderten alternativen Angeboten der
Jugendarbeit, der Aufrechterhaltung des Grundbetriebs und der Durchführung von
Reparaturarbeiten an Haus und Hüttendorf haben die Mitarbeiter*innen des
Kreisjugendrings in der Schließungszeit Urlaub und Mehrarbeitszeiten abgebaut.
Die vom
Kreisjugendring zu verausgabenden Mittel für Freizeitmaßnahmen der Vereine und
Verbände fließen trotz der Pandemie, da –wenn eine Freizeit coronabedingt nicht
stattfinden konnte- die anfallenden Stornokosten anerkannt werden.
Mehr- oder Minderausgaben sind hier nicht gegeben.
c. Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS)
Inhalt
Die
Jugendsozialarbeit an Schulen war in ihrer bisherigen Form der persönlichen und
niederschwelligen Ansprache für die Zeit vom 16.03. – 24.04.2020 unterbrochen.
Die JaS
Fachkräfte hielten telefonischen oder Mail-Kontakt zu Schüler*innen und
übernahmen andere pandemiebedingte Aufgaben im Gesundheitsamt, in der
Kita-Hotline und im Seniorenbereich.
Ab dem
27.04. waren die ersten Schüler*innen wieder in den Präsenzunterricht
zurückgekehrt und JaS wieder vollumfänglich an der Schule tätig.
Finanzen
JaS wird
staatlich gefördert. Dieser staatliche Zuschuss wurde dann nicht gekürzt, wenn
die Mitarbeiter*innen andere Aufgaben im Rahmen der Pandemiebewältigung
wahrnehmen. Mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs endete dieses Interim.
Die
geplanten Einnahmen und Ausgaben bleiben damit unverändert bestehen.
d. Beratung
und Hilfen für Familien
Inhalte
ü
Erziehungsberatung
Nachdem
kurzzeitig mit dem Lockdown die Inanspruchnahme zurückging, sind die Fallzahlen
inzwischen deutlich angestiegen. Neben der anfänglichen ausschließlich
telefonischen Beratung[2] wurde mit
zunehmender Lockerung „walk and talk“ als persönliche Beratungsmöglichkeit
angeboten.
ü
Allgemeiner
Sozialer Dienst
Die Pandemie
stellte insbesondere die Wahrnehmung des Kinderschutzes vor besondere
Herausforderung. Kindeswohlsichernde Instanzen wie Schule oder Kita,
Mittagsbetreuung und Vereine fielen weg und damit auch aufmerksame
„Melder*innen“. Hilfeplangespräche wurden telefonisch oder über Videokonferenz
geführt, Gerichtstermine vor dem Jugend- oder dem Familiengericht fanden nur
noch im Notfall statt.
Jede*r
Sozialraummitarbeiter*in überprüfte alle Familien im Hinblick auf
Gefährdungsmerkmale und entschied in Absprache mit der Vorgesetztenebene, ob
ein enger telefonischer oder ein persönlicher Kontakt –unter Einhaltung von
Schutzmaßnahmen- stattfindet. Beratungsbedarf wurde ausschließlich telefonisch
abgewickelt, ab Mai auch wieder persönlich, überwiegend nicht in geschlossenen
Räumen, sondern z.B. über Spaziergänge. Großen Raum nahm dabei das Thema
Umgangskontakte ein.
Seit dem
Wegfall der Ausgangsbeschränkungen wird wieder in gewohnter Weise, aber unter
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, gearbeitet.
ü
Ambulante
Erziehungshilfe
Die
Fachkräfte in der aufsuchenden, ambulanten Hilfe zur Erziehung mussten sich in
der Art der Kontakte umstellen. In Gefährdungsfällen und Krisensituationen
wurden weiterhin persönliche Gespräche geführt. Bei anderen Familien konnten
enge telefonische Kontakte den Lockdown überbrücken.
ü
Schulbezogene
Hilfen
Schulassistenz,
Legasthenietherapie, Stütz- und Förderklassen oder die Schulnahe
Erziehungshilfe wurden grundsätzlich eingestellt.
In den
Stütz- und Förderklassen und der Schulnahen Erziehungshilfe wurde dabei eine
telefonische Erreichbarkeit für die Familien sichergestellt (und in Anspruch
genommen).
Nach den
Osterferien wurden die Arbeit in den Stütz- und Förderklassen wieder
aufgenommen, da die Kinder aller Klassen im Rahmen der Notbetreuung an die
Schule zurückkehrten.
Beide
Leistungen werden über das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG)
angeboten, die gleichzeitig auch Träger der Wohngruppe Bonvena sind. Durch die
Schulschließung waren die stationären Träger aufgefordert, umfangreiche
Betreuungszeiten zusätzlich abzudecken. Das Sozialministerium favorisierte,
Mitarbeiter*innen aus coronabedingt nicht „genutzten“ Bereichen dafür
einzusetzen oder alternativ neues Personal zu akquirieren und dafür Zusatzentgelte
in Rechnung zu stellen. Das IPSG machte von der ersten Lösung Gebrauch und
setzte Personal, z.T. stundenweise um.
ü
(teil)stationäre
Hilfen
Die
Heilpädagogisch-Therapeutischen Ambulanz des IPSG setzte mit dem Lockdown alle
gruppenbezogenen Aktivitäten zunächst vollständig aus, behielt aber die
familien- und einzelfallbezogenen Angebote –vorrangig telefonisch- aufrecht. In
Krisensituationen wurden die Familien daheim aufgesucht. Im Übrigen halfen die Mitarbeiter*innen
stundenweise in der Wohngruppe aus. Bereits ab dem 24.03. wurde eine
Notbetreuung erforderlich und angeboten.
In der
stationären Jugendhilfe wurden die Besuchswochenenden bei den Eltern
ausgesetzt. Wenn dringende Gründe dagegen sprachen, sollten diese Kontakte
zeitlich begrenzt auf dem Außengelände der Wohngruppen stattfinden. Der
überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen nutzte das Telefon oder Skype, um
Kontakt zu Familienangehörigen zu halten.
Der
überwiegende Teil der vom Landkreis Coburg belegten Wohngruppen[3] konnte die
zusätzlichen Betreuungszeiten durch eigenes Personal abdecken; zwei
Einrichtungen haben eine Zusatzentgelt angekündigt.
ü
Pflegefamilien
Die gleichen
Regelungen wie in der stationären Jugendhilfe wurden auch in Pflegefamilien
umgesetzt, d.h. die persönlichen Besuchskontakte waren unterbrochen und
stattdessen wurde auf technische Lösungen ausgewichen.
Vereinzelt
tauchten Betreuungsprobleme auf, wenn Pflegeeltern in nicht systemkritischen
Bereichen berufstätig waren.
ü
Maßnahmen
im Rahmen der Jugendgerichtshilfe
Verhandlungen
vor dem Jugendgericht fanden in der Akutphase des Lockdown nur noch sehr
begrenzt statt. Sie hätten in vielen Fällen auch keinen Sinn gemacht, da im
Jugendstrafverfahren verhängte Weisungen wegen des Infektionsschutzes nicht
hätten durchgeführt werden können.
Bereits
verhängte Betreuungsweisungen wurden weiter umgesetzt, wenn auch hier, wie in
vielen anderen Bereichen, telefonisch.
Soziale
Trainingsmaßnahmen konnten über einen Zeitraum von 3 Monaten gar nicht
stattfinden, da diese als gruppenbezogenes Angebot nicht zulässig war. Seit
Aufhebung des Katastrophenfalls finden sie wieder statt.
Arbeitsweisungen
waren während des Lockdowns ebenfalls nicht möglich – und stellen auch aktuell
die Beteiligten vor Hürden. Die Einsatzstellen können den „Rückstau“ und
zusätzlich neue Zuweisungen nicht abdecken. Außerdem ist die Anzahl an
möglichen Arbeitsweisungen je Einsatzstelle durch Abstandsregelungen minimiert
worden. Dazu wird derzeitig mit der Stadt Coburg und dem Amtsgericht nach
Lösungen gesucht.
ü
Suchtberatung
und –prävention
Die Angebote
des Blauen Kreuzes wurden im Lockdown angepasst, aber grundsätzlich
weitergeführt: Gruppenaktivitäten wurden durch Einzelkontakte per Telefon oder
in Form von Videokonferenzen ersetzt, die Beratungsgespräche per Telefon oder
digital durchgeführt. In wenigen Einzelfällen wurde im Rahmen der
Krisenintervention auch der persönliche Kontakt zugelassen.
Inzwischen
ist der Regelbetrieb wieder umgesetzt.
Finanzen
Im
überwiegenden Teil der Unterstützungsangebote und Hilfen fand keine Reduzierung
oder Einstellung statt, sondern wurde im zeitlich gleichen Umfang „mit Abstand“
und digital weitergearbeitet. Hier sind keine finanziellen Änderungen
eingetreten.
Einen noch
nicht bezifferbaren Mehrbedarf gibt es bei den stationären Einrichtungen, die
derzeitig noch über ein Zusatzentgelt verhandeln. Diese zusätzlichen Kosten
werden ab März rückwirkend berechnet werden und werden auch noch die Zeit bis
zu den Sommerferien umfassen, da bis dahin der Präsenzunterricht im Wechsel mit
Homeschooling stattfindet.
Bei den
pandemiebedingt nicht möglichen Leistungen entstehen zwar Minderausgaben, aber
nicht in voller Höhe.
Der
Gesetzgeber hat –um die negativen für
finanziellen Auswirkungen für die sozialen Leistungserbringer zu
minimieren, das sog. Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) verabschiedet,
das am 28.03.2020 in Kraft getreten ist. Es regelt einen besonderen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger
(im Fall der Jugendhilfe hier der Landkreis Coburg).
Ein
sozialer Dienstleister (Träger, freiberuflich tätige Personen) hat demnach
Anspruch auf einen Zuschuss zur Gewährleistung seines Bestands, wenn er
ü aktuell Leistungen im Rahmen des SGB VIII erbracht hat,
ü zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetzes
(insbesondere Kontaktbeschränkungen) in einem entsprechenden Rechtsverhältnis
zum Leistungsträger stand
ü von diesen Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar in seinem
Betrieb, der Ausübung, der Nutzung oder der Erreichbarkeit von Angeboten
beeinträchtigt ist,
ü glaubhaft erklärt, alle ihm nach den Umständen zumutbaren
und rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Arbeitskräfte,
Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung zu stellen, die für
die Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise geeignet sind und
ü alle nach den jeweiligen Umständen zumutbaren
Möglichkeiten zum Weiterbetrieb seiner bisherigen Tätigkeit ausgeschöpft hat.
Der
Leistungserbringer ist vorrangig verpflichtet, andere Mittel in Anspruch zu nehmen,
wie Kurzarbeitergeld oder
Entschädigungen und Zuschüsse des Bundes oder der Länder im Rahmen der
Pandemie.
Die
Höhe des Zuschusses beträgt 75% der Zahlungen im Monatsdurchschnitt des
Vorjahres.
Aktuell
liegen mehrere Anträge von Leistungserbringer*inne*n erzieherischer Hilfen vor,
die z.T. noch geprüft und Unterlagen nachgefordert werden. Da aber „nur“ 75%
der sonst vom Landkreis zu leistenden Zuschüsse zu gewähren sind, entstehen
hier Minderausgaben, die nach aktuellem Stand bei ca. 8.000 € liegen.
Ob es bei
den Einnahmen wegen fehlender Leistungsfähigkeit der Eltern zu Veränderungen
kommt, kann aktuell nicht beziffert werden, da erst zum Jahresende eine Rückrechnung
mit dem gesamten Einkommen des Jahres 2020 vorgenommen werden muss.
e. Sonstige
Leistungen
Ø Unterhaltsvorschuss
Im
Unterhaltsvorschuss stieg der Beratungsbedarf und zeitverzögert die
tatsächliche Antragstellung erheblich an. Im März und April wurden 41
Neuanträge gestellt, von denen 31 mit pandemiebedingten fehlenden oder
geringeren Einnahmen begründet waren, 25 weitere Anträge stehen noch aus. Das
bedeutet bei einer in den zurückliegenden Monaten stabilen Fallzahl von ca. 770
einen Anstieg um mehr als 8%.
Im
Landkreishaushalt wirkt sich das nicht aus, da der Unterhaltsvorschuss im Staatshaushalt
gebucht wird.
Ø Beistandschaften
Die
Beistände des Fachbereichs Jugend und Familie machen u.a. Unterhaltsansprüche
von Kindern bei den Unterhaltspflichtigen geltend, überwachen Zahlungen und
Rückstände, klagen Unterhalt ein und verwalten sog. „Mündelkonten“. Seit Anfang
April meldeten sich vermehrt Unterhaltspflichtige, die aufgrund geringerer
Einkünfte den Unterhalt für Kind(er) nicht mehr oder nicht mehr in der
bisherigen Höhe zahlen konnten. In allen Fällen wurde die veränderte Einkommenssituation
geprüft und beide Elternteile beraten.
[1] Fotos werden vor einer grünen Leinwand aufgenommen.
Der grüne Hintergrund wird danach gegen einen anderen ausgetauscht: X am Strand,
in den Bergen, etc.
[2]
Die Teilnahme an der
Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung gehört ohnehin zum
Regelangebot der Erziehungsberatungsstelle.
[3] in Bayern und den angrenzenden Bundesländern