Beschluss:
Im Landkreis Coburg gelten relationsbezogene Schülermonatskarten unabhängig vom Kostenträger ab 01.09.2020 an Schultagen ab 14 Uhr – bzw. ab 13 Uhr (nach Prüfung der Regierung von Oberfranken, wenn sich dies nicht förderschädlich auswirkt), an Wochenenden und in den Ferien ganztags unabhängig von der angegebenen Relation in allen Buslinien des Landkreises Coburg.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den kommenden Monaten einen Gesamtüberblick über sämtliche ÖPNV-Tarife zu erstellen. Auf Basis dieses Gesamtüberblicks sollen die einzelnen Sondertarife (Abo-Jahreskarte, Stammkunden-Abo 60plus etc.) aufeinander abgestimmt und in ein Gesamtkonzept zu Tarif- und Marketingmaßnahmen sowie Fahrplangestaltung aufgenommen werden.
einstimmig
Der Landkreis Coburg gewährt ab 01.09.2020 allen Landkreisbürgern, die Inhaber einer Abo-Monatskarte der OVF für Linien im Landkreis Coburg sind, auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50 % der monatlichen Kosten. Das genaue Prozedere regelt eine interne Verfügung.
Ergänzend zum Fahrkartenportfolio wird eine relationsbezogene 10er Tageskarte zum 01.09.2020 eingeführt.
zurückgestellt
Sachverhalt:
Im Landkreis Coburg
werden aktuell ca. 70 % der Einnahmen im ÖPNV durch den Schülerverkehr erzielt.
Dieser Anteil hat sich in den letzten Jahren leicht rückläufig entwickelt und
ist letztlich von der Entwicklung der Schülerzahlen abhängig. Dieser Rückgang ist
nicht wesentlich zu beeinflussen, lässt sich aber im Schulentwicklungsplan
ablesen. Bisher konnten die Einnahmenrückgänge durch Steigerung beim
sogenannten Jedermannverkehr aufgefangen werden. Diese Entwicklung sollte
weiter gestärkt werden.
Leider hat die
Corona-Pandemie auch deutliche Auswirkungen auf den ÖPNV. Zum einen ist über
einen längeren Zeitraum der Fahrscheinverkauf ausgesetzt worden, aufgrund des
Hinteneinstiegs zum Schutz des Fahrpersonals, zum anderen ist es im ÖPNV nur
begrenzt möglich, Mindestabstände einzuhalten, so dass viele Fahrgäste andere
Verkehrsmittel für ihre Wege nutzen. Die Prognosen gehen von einer nur
langsamen Rückkehr zur bisherigen Nachfrage aus.
Aus diesen Gründen
schlägt die Verwaltung drei tarifliche Maßnahmen zur Stabilisierung der
Fahrgeldeinnahmen vor.
Erweiterung des Geltungsbereichs der
Schülermonatskarten:
Aktuell gelten die
Karten ausschließlich relationsbezogen zwischen Wohn- und Schulort. Außerhalb
der Verkehrsspitzen kann diese Einschränkung aufgehoben werden, so dass an
Schultagen ab 14 Uhr und an den Wochenenden und in den Ferien ganztags eine
Nutzung der Fahrkarten auf allen Linien möglich wird. So kann z. B. ein Schüler
aus Weidhausen, der eine Schule in Neustadt b. C. besucht, die Fahrkarte auch
auf dem Weg nach Coburg nutzen. Für das Busnetz im Landkreis ist die Maßnahme
weitestgehend kostenneutral. Die Fahrzeugkapazitäten sind ausreichend und der
Anteil der Schüler, die bisher außerhalb ihrer Relation gefahren sind, dürfte
gering sein. Eventuell sind Auswirkungen auf die VGC-Regelung mit der SÜC Bus
und Aquaria GmbH zu prüfen. Hier ist ein Probezeitraum vereinbart.
Kundenbindung im Jedermannverkehr:
Zur Bindung von
langfristigen Kunden wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 50 % auf
Abo-Jahreskarten zu gewähren. Eine reine Absenkung der Karten ist tariflich in
Verbindung mit den Einzel- und Schülertarifen nicht möglich, so dass eine
nachträgliche Beantragung durch die Fahrgäste erforderlich wird.
Im Jahr 2019 sind
Abo-Monatskarten im Wert von 17.000,- Euro verkauft worden, dafür wären 8.500,-
Euro auszugleichen. Die Einnahmen bei Monatskartenkunden lagen bei 76.000,-
Euro. Hier wird unterstellt, dass einige Kunden bei einem Zuschuss auf die
Abo-Monatskarten wechseln. Die Verkaufsanteile sind jährlich schwankend, so
dass die Abschätzung der Kosten dieser Maßnahme nur überschlägig erfolgen kann.
Es wird zunächst mit
einem Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr kalkuliert.
Gewinnung von Neukunden im
Gelegenheitsverkehr:
Zur Gewinnung von
Neukunden im Gelegenheitsbereich wird die Einführung einer 10er-Tageskarte
vorgeschlagen. Die 10er-Tageskarte beinhaltet zehn Tageskarten für die in der
Fahrkarte bezeichnete Strecke und ist für einen längeren Zeitraum gültig. Hier
ist sicherlich mit Wechslern von den Mehrfahrtenkarten zu rechnen. Das Ticket
soll als Anreiz für Gelegenheitskunden dienen und in geringen Maße auch
Einzelfahrscheinverkäufe ersetzen.
Im Haushalt des
Landkreises lassen sich diese Maßnahmen in den Kosten des Verkehrsvertrags
abbilden.
Die Kämmerei rechnet
nur mit begrenzten Erfolgsaussichten für den Zuschuss auf die Abo-Monatskarten
und warnt vor den Wechseleffekten (Mitnahmeeffekt) im Verhältnis zur
Monatskarte. Die Maßnahmen müssen im Kreistag beschlossen werden, da es sich um
eine neue freiwillige Leistung des Landkreises mit finanzieller Belastung in
den Folgejahren handelt.
Aus der Beratung:
Kreisrat Frank Rebhan ist der Meinung, dass der Beschlussvorschlag nicht ausgereift ist. Er stellt einen Geschäftsordnungsantrag dahingehend, dass über den Beschluss bezüglich der Schülermonatskarten abgestimmt werden soll. Die Entscheidung über die weiteren Tarifmaßnahmen ist zu vertagen.
Das Gremium stimmt dem zu.