Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Im Landkreis Coburg gelten relationsbezogene Schülermonatskarten unabhängig vom Kostenträger ab 01.09.2020 an Schultagen ab 14 Uhr – bzw. ab 13 Uhr (nach Prüfung der Regierung von Oberfranken, wenn sich dies nicht förderschädlich auswirkt), an Wochenenden und in den Ferien ganztags unabhängig von der angegebenen Relation in allen Buslinien des Landkreises Coburg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den kommenden Monaten einen Gesamtüberblick über sämtliche ÖPNV-Tarife zu erstellen. Auf Basis dieses Gesamtüberblicks sollen die einzelnen Sondertarife (Abo-Jahreskarte, Stammkunden-Abo 60plus etc.) aufeinander abgestimmt und in ein Gesamtkonzept zu Tarif- und Marketingmaßnahmen sowie Fahrplangestaltung aufgenommen werden.

 

einstimmig

 

Der Landkreis Coburg gewährt ab 01.09.2020 allen Landkreisbürgern, die Inhaber einer Abo-Monatskarte der OVF für Linien im Landkreis Coburg sind, auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50 % der monatlichen Kosten. Das genaue Prozedere regelt eine interne Verfügung.

 

Ergänzend zum Fahrkartenportfolio wird eine relationsbezogene 10er Tageskarte zum 01.09.2020 eingeführt.

 

zurückgestellt


Sachverhalt:

 

Im Landkreis Coburg werden aktuell ca. 70 % der Einnahmen im ÖPNV durch den Schülerverkehr erzielt. Dieser Anteil hat sich in den letzten Jahren leicht rückläufig entwickelt und ist letztlich von der Entwicklung der Schülerzahlen abhängig. Dieser Rückgang ist nicht wesentlich zu beeinflussen, lässt sich aber im Schulentwicklungsplan ablesen. Bisher konnten die Einnahmenrückgänge durch Steigerung beim sogenannten Jedermannverkehr aufgefangen werden. Diese Entwicklung sollte weiter gestärkt werden.

 

Leider hat die Corona-Pandemie auch deutliche Auswirkungen auf den ÖPNV. Zum einen ist über einen längeren Zeitraum der Fahrscheinverkauf ausgesetzt worden, aufgrund des Hinteneinstiegs zum Schutz des Fahrpersonals, zum anderen ist es im ÖPNV nur begrenzt möglich, Mindestabstände einzuhalten, so dass viele Fahrgäste andere Verkehrsmittel für ihre Wege nutzen. Die Prognosen gehen von einer nur langsamen Rückkehr zur bisherigen Nachfrage aus.

 

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung drei tarifliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Fahrgeldeinnahmen vor.

 

Erweiterung des Geltungsbereichs der Schülermonatskarten:

Aktuell gelten die Karten ausschließlich relationsbezogen zwischen Wohn- und Schulort. Außerhalb der Verkehrsspitzen kann diese Einschränkung aufgehoben werden, so dass an Schultagen ab 14 Uhr und an den Wochenenden und in den Ferien ganztags eine Nutzung der Fahrkarten auf allen Linien möglich wird. So kann z. B. ein Schüler aus Weidhausen, der eine Schule in Neustadt b. C. besucht, die Fahrkarte auch auf dem Weg nach Coburg nutzen. Für das Busnetz im Landkreis ist die Maßnahme weitestgehend kostenneutral. Die Fahrzeugkapazitäten sind ausreichend und der Anteil der Schüler, die bisher außerhalb ihrer Relation gefahren sind, dürfte gering sein. Eventuell sind Auswirkungen auf die VGC-Regelung mit der SÜC Bus und Aquaria GmbH zu prüfen. Hier ist ein Probezeitraum vereinbart.

 

Kundenbindung im Jedermannverkehr:

Zur Bindung von langfristigen Kunden wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 50 % auf Abo-Jahreskarten zu gewähren. Eine reine Absenkung der Karten ist tariflich in Verbindung mit den Einzel- und Schülertarifen nicht möglich, so dass eine nachträgliche Beantragung durch die Fahrgäste erforderlich wird.

 

Im Jahr 2019 sind Abo-Monatskarten im Wert von 17.000,- Euro verkauft worden, dafür wären 8.500,- Euro auszugleichen. Die Einnahmen bei Monatskartenkunden lagen bei 76.000,- Euro. Hier wird unterstellt, dass einige Kunden bei einem Zuschuss auf die Abo-Monatskarten wechseln. Die Verkaufsanteile sind jährlich schwankend, so dass die Abschätzung der Kosten dieser Maßnahme nur überschlägig erfolgen kann.

Es wird zunächst mit einem Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr kalkuliert.

 

Gewinnung von Neukunden im Gelegenheitsverkehr:

Zur Gewinnung von Neukunden im Gelegenheitsbereich wird die Einführung einer 10er-Tageskarte vorgeschlagen. Die 10er-Tageskarte beinhaltet zehn Tageskarten für die in der Fahrkarte bezeichnete Strecke und ist für einen längeren Zeitraum gültig. Hier ist sicherlich mit Wechslern von den Mehrfahrtenkarten zu rechnen. Das Ticket soll als Anreiz für Gelegenheitskunden dienen und in geringen Maße auch Einzelfahrscheinverkäufe ersetzen.

 

Im Haushalt des Landkreises lassen sich diese Maßnahmen in den Kosten des Verkehrsvertrags abbilden.

 

Die Kämmerei rechnet nur mit begrenzten Erfolgsaussichten für den Zuschuss auf die Abo-Monatskarten und warnt vor den Wechseleffekten (Mitnahmeeffekt) im Verhältnis zur Monatskarte. Die Maßnahmen müssen im Kreistag beschlossen werden, da es sich um eine neue freiwillige Leistung des Landkreises mit finanzieller Belastung in den Folgejahren handelt.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan ist der Meinung, dass der Beschlussvorschlag nicht ausgereift ist. Er stellt einen Geschäftsordnungsantrag dahingehend, dass über den Beschluss bezüglich der Schülermonatskarten abgestimmt werden soll. Die Entscheidung über die weiteren Tarifmaßnahmen ist zu vertagen.

 

Das Gremium stimmt dem zu.