Beschluss:
Der Kreistag nimmt vom Zwischenbericht zum
Haushalt 2020 Kenntnis.
Die überplanmäßige Ausgabe über 300.000 € für die
Rückzahlung des Kaufpreises bei der Haushaltsstelle RA 7201.1610 für die
Altlastensanierung in Grub am Forst und die außerplanmäßige Ausgabe über
300.000 € bei der Haushaltsstelle 1/7912.9850
zur Vorfinanzierung des Wanderwegemanagements werden genehmigt.
Sachverhalt:
1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde mit Schreiben vom 09.03.2020 der Regierung von Oberfranken vorgelegt und ist derzeit noch nicht genehmigt.
2.
Haushaltsrechnung
zum 25.06.2020
a. Verwaltungshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2020 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2020 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
80.857.000 |
47.150.073 |
58,3 |
33.656.532 |
41,6 |
Ausgaben |
80.857.000 |
47.002.577 |
58,1 |
35.467.736 |
43,9 |
b. Vermögenshaushalt
|
Haushaltsansatz |
Anordnungs- Soll lfd. Jahr 2020 in Euro |
Abwicklung Soll in % |
Anordnungs-Ist lfd. Jahr 2020 in Euro |
Abwicklung Ist in % |
Einnahmen |
16.779.000 |
1.704.311 |
10,2 |
979.657 |
5,8 |
Ausgaben |
16.779.000 |
3.722.167 |
22,2 |
4.173.008 |
24,9 |
In der beigefügten Anlage „Zwischenbericht“
werden die Entwicklungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dargestellt,
bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz
abzeichnen.
Im Verwaltungshaushalt ergibt sich aus dem Zwischenbericht voraussichtlich ein Saldo von plus 202.000 €. Mit dem Saldo von plus 619.000 € aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich ein Gesamtplus von geschätzt 821.000 €.
3. Resümee des Finanzzwischenberichtes:
Die aktuelle Pandemielage stellt nach wie vor eine Gefahr für die Gesundheit jedes Einzelnen dar. Es bestehen weiterhin erhebliche Auswirkungen für die individuelle Lebensgestaltung im beruflichen wie im privaten Umfeld.
Somit können Sicherheit und Gesundheitsschutz einerseits und die Zugänglichkeit zu Leistungen der öffentlichen Hand andererseits nur im Gleichklang funktionieren.
Es zeichnet sich ab, dass die Pandemie zu ganz erheblichen finanziellen Belastungen für die Städte und Gemeinden führt.
Der Haushaltszwischenbericht enthält aufgrund der Corona-Pandemie noch sehr viele Unsicherheiten und Ungewissheiten. Fast täglich kommen neue Ankündigungen, Gesetzesentwürfe und Rundschreiben zum Thema Corona und zu den finanziellen Belastungen und Entlastungen herein. Jede Prognose gleicht hier eher an Wahrsagerei als an eine zuverlässige Aussage zu den Auswirkungen auf den Landkreishaushalt.
Wenn es bei der Prognose aus dem Zwischenbericht bleibt, entsteht im Verwaltungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.
Die Einnahme- und Ausgabemittel im Vermögenshaushalt wurden, im Gegensatz zum Vorjahr, bislang noch nicht so stark in Anspruch genommen, was auch auf die vorhandenen Haushaltsreste zurückzuführen ist. Abrufe von Zuwendungen werden aufgrund der Negativverzinsung und auch wegen des Bauablaufs erst im dritten und vierten Quartal abgerufen.
Sonstige, evtl. noch nicht vollständig aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage, Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden Haushaltsjahre weniger zu belasten.
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt erwartet werden.
Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.
Als Saldo aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von rund 821.000 €, der letztlich zur Verbesserung der Haushaltssituation folgender Jahre verwendet werden kann.
Der vorstehende Zwischenbericht dient der Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen Beschluss bedarf es nicht, da es sich nach derzeitigem Sachstand weder abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich 2020 gefährdet ist, noch erkennbar wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2020 in Kenntnis zu setzen.
Einer Beschlussfassung bedarf es aber für die Position Nr. 16 der Aufstellung Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 7201.1610/6580, überplanmäßige Ausgabe über 300.000 € für die Altlast in Grub am Forst. Hier wird seitens der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH nach Abrechnung der Altlastensanierung, zu Recht, der Verkaufspreis des Grundstückes in Abzug gebracht – d. h. der Verkaufspreis wird von der Erstattung abgezogen. Da dieser Abzug erst nach Abrechnung der Maßnahme in Februar 2020 erfolgte, sind diese Einnahmen abzuziehen und zu erstatten.
Einer weiteren Beschlussfassung bedarf die Position 9 der Aufstellung Vermögenshaushalt, Haushaltsstelle 1/7912.9850, außerplanmäßige Ausgabe für das Wanderwegemanagement, mit rd. 300.000 €, die voraussichtlich 2020 noch zur Auszahlung anstehen. Es handelt sich um eine Vorfinanzierung durch den Landkreis Coburg, die Zuwendung wird hier erst nach Abschluss der Fördermaßnahme in 2021 gewährt. Die Gesamtkosten betragen rd. 514.000 €. Davon werden 300.000 € im Jahr 2020 und die restlichen 214.000 € im Jahr 2021 fällig. Der Eigenanteil des Landkreises verbleibt hier bei 107.000 €, wie in der Kreistagssitzung vom 04.07.2019, Vorlage Nr. 086/2019, beschlossen. Eingestellt in den Haushalt waren hier bisher lediglich 65.000 €.