Sitzung: 16.07.2020 Kreistag
Anfrage von Kreisrat Martin Finzel vom 29.06.2020 –
Sachstandsbericht zum NEP 2035
Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Das interkommunal abgestimmte
Vorgehen gegen eine weitere Stromtrasse durch die Region Coburg beschäftigte
den Kreistag Coburg und den Landkreis seit Jahren. Große gemeinsame
Protestaktionen, Beteiligungen im Rahmen von Konsultationsverfahren etc. wurden
durchgeführt und deutlich dargestellt, dass die Region Coburg bereits ihren
Beitrag geleistet hat und eine weitere Stromtrasse durch die Region ablehnt.
Per Mail (sh. Anhang) wurde uns nun der durch die Bundesnetzagentur am 26. Juni
2020 genehmigte Szenariorahmen für den kommenden Netzentwicklungsplan (NEP)
Strom 2035, Version 2021 zur Kenntnis gegeben.
Als Mitglied des Kreistages Coburg
bitte ich Sie, das Gremium über den aktuellen Sachstand zum
Netzentwicklungsplan zu informieren bzw. informieren zu lassen. Weiterhin bitte
ich Sie darum den Kreistag Coburg darüber zu informieren, welche Maßnahmen zur
Verhinderung einer weiteren Stromtrasse durch unsere Region – auch in
interkommunaler Zusammenarbeit – geplant sind.“
Antwort:
In der Kreistagssitzung vom 26.09.2020
hat sich der Kreistag zuletzt mit der Thematik „Stromtrassen durch das Coburger
Land“ befasst und die Verabschiedung einer weiteren Stellungnahme im
Konsultationsverfahren zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2019-2030, zum
vorläufigen Prüfergebnis der Bundesnetzagentur sowie zum Entwurf des Umweltberichts beschlossen.
Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und nach Prüfung der
energiewirtschaftlichen Notwendigkeit hat die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan 2030
(2019) am 20.12.2019 bestätigt. Enthalten sind weiterhin unverändert
die Steckbriefe der P44 bzw. P44 mod.
Die Bundesnetzagentur ist
angehalten, mindestens alle vier Jahre den bestätigten Netzentwicklungsplan an
die Bundesregierung als Entwurf des Bundesbedarfsplans zu übermitteln. Der
Bundesbedarfsplan wurde zuletzt Ende 2015 novelliert. Daher bildet der NEP
2030, Version 2019, nach Bestätigung der Bundesnetzagentur, die Grundlage für
die nächste Anpassung des Bundesbedarfsplans durch die Bundesregierung, den
Bundestag und den Bundesrat. Eine entsprechende Anpassung des
Bundesbedarfsplans hat bislang – nach Rücksprache mit MdB Hans Michelbach –
(noch) nicht stattgefunden.
Die Bundesnetzagentur hat am
26.06.2020 den Szenariorahmen für den kommenden Netzentwicklungsplan (NEP)
Strom 2035, Version 2021 genehmigt und veröffentlicht. Die Genehmigung des
Szenariorahmens ist für die Übertragungsnetzbetreiber der Auftakt für die
Erstellung des nächsten Netzentwicklungsplans. Die in der Genehmigung fixierten
Annahmen sind die verbindliche Grundlage der Markt- und Netzberechnungen für
den NEP 2035 (2021). Lokale Betroffenheiten lassen sich frühestens aus dem 1.
Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2035 (2021) ableiten. Sobald dieser
vorliegt, wird die Verwaltung eine Stellungnahme in das Konsultationsverfahren
einbringen – sofern Sie hierzu bevollmächtigt wird.
Die letzte Tagung der Stromtrassen
AG erfolgte am 24.01.2020. Dabei wurde festgehalten, dass neue Erkenntnisse und
Ansatzpunkte für weitere Maßnahmen erst gegeben sind, wenn der Entwurf zur
Anpassung des Bundesbedarfsplanes vorliegt. Dies ist laut aktueller Auskunft
(Telefonat vom 08.07.2020) von MdB Hans Michelbach bisher nicht der Fall (siehe
Absatz 3). Lt. MdB Hans Michelbach hat Bundesminister Peter Altmaier zumindest
jüngst seine getroffenen Zusagen bestätigt. Darüber hinaus besteht der
Austausch mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der ebenfalls an den Zusagen
festhält Der politische Weg wird weiter verfolgt. Sobald sich in Sachen
„Entwurf zur Anpassung des Bundesbedarfsplanes“ neue Erkenntnisse abzeichnen,
wird die AG Stromtrasse informiert und gegebenenfalls ein neues Treffen
einberufen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ziel soll dabei auch weiterhin
die Entwicklung einer Strategie zu langfristigen bzw. dauerhaften Verhinderung
weiterer Trassen durch das Coburger Land sein.
Aktuell nimmt der „Bürgerdialog
Stromnetz“ mit Verantwortlichen (Landräte und Bürgermeister) aus potentiell
betroffenen Kommunen auf, um die eigenen Tätigkeiten vorzustellen. Die
Tätigkeiten des Bürgerdialog werden wie folgt beschrieben: „Unsere Regionalen
Ansprechpartner(innen) führen eine an den regionalen Bedürfnissen und
Besonderheiten ausgerichtete Informations- und Dialogarbeit durch. Sie
verstehen sich als Moderator im Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern,
Bürgerinitiativen, Verbänden, Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen sowie
den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur.“
Eigenverantwortlicher und
Übertragungsnetzunternehmen-unabhängiger Betreiber des Bürgerdialogs ist seit
dem 01.01.2020 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG WPG. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin fördert den „Bürgerdialog Stromnetz“.