Anfrage von Kreisrat Martin Finzel vom 29.06.2020 – Sachstandsbericht zum NEP 2035

 

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

 

„Das interkommunal abgestimmte Vorgehen gegen eine weitere Stromtrasse durch die Region Coburg beschäftigte den Kreistag Coburg und den Landkreis seit Jahren. Große gemeinsame Protestaktionen, Beteiligungen im Rahmen von Konsultationsverfahren etc. wurden durchgeführt und deutlich dargestellt, dass die Region Coburg bereits ihren Beitrag geleistet hat und eine weitere Stromtrasse durch die Region ablehnt. Per Mail (sh. Anhang) wurde uns nun der durch die Bundesnetzagentur am 26. Juni 2020 genehmigte Szenariorahmen für den kommenden Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2035, Version 2021 zur Kenntnis gegeben.

 

Als Mitglied des Kreistages Coburg bitte ich Sie, das Gremium über den aktuellen Sachstand zum Netzentwicklungsplan zu informieren bzw. informieren zu lassen. Weiterhin bitte ich Sie darum den Kreistag Coburg darüber zu informieren, welche Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Stromtrasse durch unsere Region – auch in interkommunaler Zusammenarbeit – geplant sind.“

 

Antwort:

In der Kreistagssitzung vom 26.09.2020 hat sich der Kreistag zuletzt mit der Thematik „Stromtrassen durch das Coburger Land“ befasst und die Verabschiedung einer weiteren Stellungnahme im Konsultationsverfahren zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2019-2030, zum vorläufigen Prüfergebnis der Bundesnetzagentur sowie zum Entwurf  des Umweltberichts beschlossen.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und nach Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit hat die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan 2030 (2019) am 20.12.2019 bestätigt. Enthalten sind weiterhin unverändert die Steckbriefe der P44 bzw. P44 mod.

 

Die Bundesnetzagentur ist angehalten, mindestens alle vier Jahre den bestätigten Netzentwicklungsplan an die Bundesregierung als Entwurf des Bundesbedarfsplans zu übermitteln. Der Bundesbedarfsplan wurde zuletzt Ende 2015 novelliert. Daher bildet der NEP 2030, Version 2019, nach Bestätigung der Bundesnetzagentur, die Grundlage für die nächste Anpassung des Bundesbedarfsplans durch die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat. Eine entsprechende Anpassung des Bundesbedarfsplans hat bislang – nach Rücksprache mit MdB Hans Michelbach – (noch) nicht stattgefunden.

 

Die Bundesnetzagentur hat am 26.06.2020 den Szenariorahmen für den kommenden Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2035, Version 2021 genehmigt und veröffentlicht. Die Genehmigung des Szenariorahmens ist für die Übertragungsnetzbetreiber der Auftakt für die Erstellung des nächsten Netzentwicklungsplans. Die in der Genehmigung fixierten Annahmen sind die verbindliche Grundlage der Markt- und Netzberechnungen für den NEP 2035 (2021). Lokale Betroffenheiten lassen sich frühestens aus dem 1. Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2035 (2021) ableiten. Sobald dieser vorliegt, wird die Verwaltung eine Stellungnahme in das Konsultationsverfahren einbringen – sofern Sie hierzu bevollmächtigt wird.

 

Die letzte Tagung der Stromtrassen AG erfolgte am 24.01.2020. Dabei wurde festgehalten, dass neue Erkenntnisse und Ansatzpunkte für weitere Maßnahmen erst gegeben sind, wenn der Entwurf zur Anpassung des Bundesbedarfsplanes vorliegt. Dies ist laut aktueller Auskunft (Telefonat vom 08.07.2020) von MdB Hans Michelbach bisher nicht der Fall (siehe Absatz 3). Lt. MdB Hans Michelbach hat Bundesminister Peter Altmaier zumindest jüngst seine getroffenen Zusagen bestätigt. Darüber hinaus besteht der Austausch mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der ebenfalls an den Zusagen festhält Der politische Weg wird weiter verfolgt. Sobald sich in Sachen „Entwurf zur Anpassung des Bundesbedarfsplanes“ neue Erkenntnisse abzeichnen, wird die AG Stromtrasse informiert und gegebenenfalls ein neues Treffen einberufen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ziel soll dabei auch weiterhin die Entwicklung einer Strategie zu langfristigen bzw. dauerhaften Verhinderung weiterer Trassen durch das Coburger Land sein.

 

Aktuell nimmt der „Bürgerdialog Stromnetz“ mit Verantwortlichen (Landräte und Bürgermeister) aus potentiell betroffenen Kommunen auf, um die eigenen Tätigkeiten vorzustellen. Die Tätigkeiten des Bürgerdialog werden wie folgt beschrieben: „Unsere Regionalen Ansprechpartner(innen) führen eine an den regionalen Bedürfnissen und Besonderheiten ausgerichtete Informations- und Dialogarbeit durch. Sie verstehen sich als Moderator im Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Verbänden, Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen sowie den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur.“

 

Eigenverantwortlicher und Übertragungsnetzunternehmen-unabhängiger Betreiber des Bürgerdialogs ist seit dem 01.01.2020 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG WPG. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin fördert den „Bürgerdialog Stromnetz“.