Beschluss:

 

Der vom Staatlichen Bauamt Bamberg vorgelegten Kreuzungsvereinbarung mit Anlagen 1 bis 3 wird zugestimmt. Der Landrat wird zur Unterzeichnung ermächtigt und beauftragt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 196.000 € werden wie folgt finanziert:

 

              91.000 €     Zuwendungen nach BayGVFG

              14.000 €     Zuwendungen nach FAG

              91.000 €     Eigenmittel

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9503 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Ast Wiesenfeld VZ 2015: 2.816 Kfz/24h, 257 SV (=9,1%)

Ast Weidach VZ 2015: 1.419 Kfz/24h, 98 SV (=6,9%)

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2019 bis 2023 ist unter der lfd. Nr. 83 der Neubau des Kreisverkehrsplatzes bei Wiesenfeld im Zuge der Kreisstraße CO 4 als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Freistaat Bayern, mit Kostenanteil des Landkreises in Höhe von 210.000 €, vorgesehen. Dazu ist eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.

 

In der vom Staatlichen Bauamt Bamberg vorgelegten Vereinbarung sind die kreuzungsbedingten Kosten mit 1.113.000 € ermittelt. Gemäß Planfeststellungs-beschluss vom 12.04.2013 hat der Landkreis davon einen Anteil in Höhe von 16,77 % zu tragen. Zu den sich daraus ergebenden 186.650,10 € kommt noch eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % hinzu. Damit beträgt der Kostenanteil des Landkreises 195.982,61 €, auf den von der Regierung Zuwendungen in Aussicht gestellt wurden. Derzeit geht die Verwaltung von einem Fördersatz von ca. 75 – 80 % aus.

 

Die Baumaßnahme ist auf das Jahr 2021 verschoben worden, und wird in Kürze von der Staatsbauverwaltung ausgeschrieben. Deshalb ist die Kreuzungsvereinbarung möglichst zeitnah zu unterzeichnen.