Beschluss:
Der vom Staatlichen Bauamt Bamberg vorgelegten Kreuzungsvereinbarung mit
Anlagen 1 bis 3 wird zugestimmt. Der Landrat wird zur Unterzeichnung ermächtigt
und beauftragt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 196.000 € werden wie
folgt finanziert:
91.000 € Zuwendungen nach BayGVFG
14.000 € Zuwendungen nach FAG
91.000 € Eigenmittel
Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9503 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt:
Ast Wiesenfeld VZ
2015: 2.816 Kfz/24h, 257 SV (=9,1%)
Ast Weidach VZ 2015:
1.419 Kfz/24h, 98 SV (=6,9%)
Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2019 bis
2023 ist unter der lfd. Nr. 83 der Neubau des Kreisverkehrsplatzes bei
Wiesenfeld im Zuge der Kreisstraße CO 4 als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem
Freistaat Bayern, mit Kostenanteil des Landkreises in Höhe von 210.000 €,
vorgesehen. Dazu ist eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.
In der vom Staatlichen Bauamt Bamberg vorgelegten Vereinbarung sind die
kreuzungsbedingten Kosten mit 1.113.000 € ermittelt. Gemäß
Planfeststellungs-beschluss vom 12.04.2013 hat der Landkreis davon einen Anteil
in Höhe von 16,77 % zu tragen. Zu den sich daraus ergebenden 186.650,10 € kommt
noch eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % hinzu. Damit beträgt
der Kostenanteil des Landkreises 195.982,61 €, auf den von der Regierung
Zuwendungen in Aussicht gestellt wurden. Derzeit geht die Verwaltung von einem
Fördersatz von ca. 75 – 80 % aus.
Die Baumaßnahme ist auf das Jahr 2021 verschoben worden, und wird in
Kürze von der Staatsbauverwaltung ausgeschrieben. Deshalb ist die
Kreuzungsvereinbarung möglichst zeitnah zu unterzeichnen.