Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 17.05.2018 wird die Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises um maximal 250.500 € auf 721.000 € zur Kenntnis genommen.

 

Die Arbeiten sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Dem Beschluss des Bauausschusses in seiner Sitzung am 17.05.2018 zur Auftragserteilung durch den Landrat lag bei auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 2.148.000 € folgende Finanzierung zu Grunde:

 

         1.172.500 €     Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten)

            335.000 €     Zuwendungen nach FAG (ca.20 % der zuwendungsfähigen Kosten)

            170.000 €     Kostenanteil Stadt Bad Rodach

            470.500 €     Eigenmittel

 

Bei dem von der Verwaltung angenommen Rückgang der Förderung in Höhe von 15 % erhöhen sich die Eigenmittel des Landkreises um ca. 250.500 € auf insgesamt 721.000 €. Diese Erhöhung ist bereits im Haushaltsplan für 2020 eingestellt. Das Wertungsverfahren der Ausschreibung ist bis zur Sitzung noch nicht abgeschlossen, nach jetzigem Kenntnisstand können sich hier noch erhebliche Einsparungen ergeben, da das günstigste Angebot ca. 17 % unter der Kostenberechnung liegt. So könnte sich der Eigenanteil auf ca. 600.000 € reduzieren. Damit liegt die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Bauleistung beim Bauausschuss.