Beschluss:
Auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 17.05.2018 wird die
Erhöhung des Eigenanteiles des Landkreises um maximal 250.500 € auf 721.000 € zur
Kenntnis genommen.
Die Arbeiten sind nach erfolgter Wertung der öffentlichen Ausschreibung
auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der
Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9502 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt:
Dem Beschluss des Bauausschusses in seiner Sitzung am 17.05.2018 zur
Auftragserteilung durch den Landrat lag bei auf den Landkreis entfallenden
Kosten von rd. 2.148.000 € folgende Finanzierung zu Grunde:
1.172.500 € Zuwendungen nach BayGVFG (ca. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten)
335.000 € Zuwendungen nach FAG (ca.20 % der zuwendungsfähigen Kosten)
170.000 € Kostenanteil Stadt Bad Rodach
470.500 € Eigenmittel
Bei dem von der Verwaltung angenommen Rückgang der Förderung in Höhe von
15 % erhöhen sich die Eigenmittel des Landkreises um ca. 250.500 € auf insgesamt 721.000 €. Diese Erhöhung ist
bereits im Haushaltsplan für 2020 eingestellt. Das Wertungsverfahren der
Ausschreibung ist bis zur Sitzung noch nicht abgeschlossen, nach jetzigem
Kenntnisstand können sich hier noch erhebliche Einsparungen ergeben, da das
günstigste Angebot ca. 17 % unter der Kostenberechnung liegt. So könnte sich
der Eigenanteil auf ca. 600.000 € reduzieren. Damit liegt die endgültige
Entscheidung über die Vergabe der Bauleistung beim Bauausschuss.