Sitzung: 24.06.2020 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 082/2020
Beschluss:
Der Landrat wird ermächtigt, gem. 47 Abs. 2 Nr. 1 Geschäftsordnung des Kreistages Coburg Frau Renate Schubart-Eisenhardt für die Wahlperiode 2020 - 2026 zur Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg zu bestellen (§ 1 Satz 1 der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg).
Sachverhalt:
Art. 18 Satz 1 des Bayer. Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) i. d. F. vom 09.07.2003, zuletzt geändert durch Verordnung zum 26.03.2019, schreibt den Landkreisen vor, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik zu bestellen. Nähere Einzelheiten über Rechtstellung, Aufgaben, Aufwandsentschädigung etc. werden seit dem 01.01.2006 in der Satzung über die/den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg vom 24.11.2005, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.05.2020, geregelt. Die aktuelle Satzung ist als Anlage beigefügt.
Seit dem 17.03.2016
ist gem. § 1 der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises
Coburg sowie dem entsprechenden Beschluss des Ausschusses für Soziales,
Gesundheit und Senioren vom 17.03.2016 Frau Schubart-Eisenhardt als
Behindertenbeauftragte bestellt.
An jedem 3. Dienstag
im Monat hält Frau Schubart-Eisenhardt im Landratsamt Coburg für persönliche Beratungen
eine Sprechstunde ab, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird.
Seit ihrer
erstmaligen Bestellung im März 2016 wurden von ihr als Träger öffentlicher
Belange 182 Stellungnahmen zu den verschiedensten Projekten (z. B.
Straßenbauten, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Rathausumbauten, etc.)
abgegeben. Hierzu ist es erforderlich, dass man sich umfassend in die teils
umfangreichen Planunterlagen einarbeiten muss.
Hinzu kommen die
Bearbeitung von 26 Privatanfragen sowie Beratungen außerhalb der regelmäßigen
Sprechstunden.
Die Bestellung
endete nun mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages am 30.04.2020.
Frau Schubart-Eisenhardt ist bereit, die Funktion der Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg in der kommenden Wahlperiode erneut auszuüben. Die Besetzung wurde mit den Fraktionen des Kreistages bereits abgestimmt.
Die
Behindertenbeauftragte erhält eine Aufwandsentschädigung, die zuletzt mit
Beschluss des Kreistages vom 07.05.2020 auf 250,00 EUR mtl. zzgl. der
Erstattung von Reisekosten angepasst wurde (§ 7 Satz 2 der Satzung über den
Behindertenbeauftragten).
Aus der Beratung:
Kreisrat Carsten Höllein fragte nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Barrierefreiheit des Internets / Intranets. Daniel Göring wird hierzu intern Rücksprache halten und Kreisrat Carsten Höllein zeitnah informieren.