Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, gem. 47 Abs. 2 Nr. 1 Geschäftsordnung des Kreistages Coburg Frau Renate Schubart-Eisenhardt für die Wahlperiode 2020 - 2026 zur Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg zu bestellen (§ 1 Satz 1 der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg).

 


Sachverhalt:

 

Art. 18 Satz 1 des Bayer. Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) i. d. F. vom 09.07.2003, zuletzt geändert durch Verordnung zum 26.03.2019, schreibt den Landkreisen vor, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik zu bestellen. Nähere Einzelheiten über Rechtstellung, Aufgaben, Aufwandsentschädigung etc. werden seit dem 01.01.2006 in der Satzung über die/den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg vom 24.11.2005, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.05.2020, geregelt. Die aktuelle Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Seit dem 17.03.2016 ist gem. § 1 der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg sowie dem entsprechenden Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 17.03.2016 Frau Schubart-Eisenhardt als Behindertenbeauftragte bestellt.

 

An jedem 3. Dienstag im Monat hält Frau Schubart-Eisenhardt im Landratsamt Coburg für persönliche Beratungen eine Sprechstunde ab, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird.

 

Seit ihrer erstmaligen Bestellung im März 2016 wurden von ihr als Träger öffentlicher Belange 182 Stellungnahmen zu den verschiedensten Projekten (z. B. Straßenbauten, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Rathausumbauten, etc.) abgegeben. Hierzu ist es erforderlich, dass man sich umfassend in die teils umfangreichen Planunterlagen einarbeiten muss.

 

Hinzu kommen die Bearbeitung von 26 Privatanfragen sowie Beratungen außerhalb der regelmäßigen Sprechstunden.

 

Die Bestellung endete nun mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages am 30.04.2020.

 

 

Frau Schubart-Eisenhardt ist bereit, die Funktion der Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg in der kommenden Wahlperiode erneut auszuüben. Die Besetzung wurde mit den Fraktionen des Kreistages bereits abgestimmt.

 

Die Behindertenbeauftragte erhält eine Aufwandsentschädigung, die zuletzt mit Beschluss des Kreistages vom 07.05.2020 auf 250,00 EUR mtl. zzgl. der Erstattung von Reisekosten angepasst wurde (§ 7 Satz 2 der Satzung über den Behindertenbeauftragten).

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Carsten Höllein fragte nach dem aktuellen Sachstand bezüglich Barrierefreiheit des Internets / Intranets. Daniel Göring wird hierzu intern Rücksprache halten und Kreisrat Carsten Höllein zeitnah informieren.