Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlage für die Zertifizierung gemäß der Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) zu schaffen unter Einhaltung des als Anlage beigefügten Grundsatzbeschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt und der Landkreis Coburg sind seit dem Jahr 2012 Gründungsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern).

Die Arbeitsgemeinschaft hat sich zusammengeschlossen, um die Nahmobilität mit Rad- und Fußgängerverkehr als wesentlichen Teil des Umweltverbundes zu fördern. So soll vor allem der Radverkehrsanteil erhöht werden und durch den Zusammenschluss der gegenseitige Austausch von Städten, Gemeinden und Landkreisen gestärkt werden. Zwischenzeitlich gehören 77 Kommunen dem Netzwerk an.

Die Ziele der AGFK Bayern sind die Schaffung von mehr Infrastruktur für den Radverkehr im Bereich Netzausbau und Abstellplätze. Die Etablierung einer positiven Radkultur durch Öffentlichkeitsarbeit, Information und Service soll die Verkehrsmittelalternative als selbstverständliche Option stärken. Dabei sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Klimaschutz wichtige Bestrebungen der Arbeit.

Im Oktober dieses Jahres steht die Hauptbereisung zur Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune an. Diese ist Voraussetzung für die weitere Mitgliedschaft in der AGFK Bayern. Dazu ist im Juli ein Bewertungsbogen über die Erfüllung der Aufnahmekriterien einzureichen. Ein wichtiger Bestandteil zur Beurteilung ist ein Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung.

Zur Umsetzung des Beschlusses ist im Rahmen der Neuaufstellung der ARGE ÖPNV vorgeschlagen, eine Projektmanagementstelle für den Radverkehr gemeinsam mit der Stadt Coburg einzurichten.
Diese Stelle wurde im Stellenplan 2020 des Landkreises mit EG 10 TVöD und einem Umfang von 1,0 Vollzeitäquivalenten neu vorgesehen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde diese mit einem Sperrvermerk versehen.