Beschluss:
Der Kreistag nimmt das vorgestellte
Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2020 inklusive der tabellarischen
Übersicht für die Jahre 2016 – 2023, als Grundlage für den Antrag auf
Bedarfszuweisungen für das Jahr 2020, zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg
entschieden, zur Wahrung der Chance auf eine Stabilisierungshilfe, ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2015 ff.
entsprechend umzusetzen. Das erste Haushaltssicherungskonzept, welches für das
Haushaltsjahr 2015 aufgestellt wurde, wurde vom Kreistag am 12.05.2015
beschlossen und gemeinsam mit dem Antrag auf
Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen am 20.05.2015 der Regierung von
Oberfranken zugeleitet.
In den Jahren 2004 – 2012 wurden insgesamt 1.050.000 € an
Bedarfszuweisungen gewährt. Von 2013 bis 2018 wurden insgesamt 2.400.000 €
gewährt, davon 1.050.000 € als Bedarfszuweisungen und 1.350.000 als
Stabilisierungshilfen. Im letzten Jahr wurden „nur“ 600.000 €
Bedarfszuweisungen gewährt, da der Landkreis Coburg die Voraussetzungen für die
Stabilisierungshilfen nicht erfüllte (Einwohnerrückgang von mind. 5 % in den
letzten 10 Jahren).
Nachdem die Gewährungsvoraussetzungen zuletzt von immer weniger
Landkreisen erfüllt wurden, wurden die Zugangskriterien im Jahr 2020 neu
gefasst, sodass nun auch für den Landkreis Coburg wieder die Möglichkeit
besteht Stabilisierungshilfen zu erhalten. Von den drei Kriterien
Einwohnerverlust von mindestens 5 % in den letzten 10 Jahren
oder
Einwohnerverlust in den nächsten 20 Jahren mindestens 5 %
oder
durchschnittliche Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden der letzten
5 Jahre liegt im Verhältnis zur Einwohnerzahl des jeweiligen Vorjahres
mindestens 20,0 % unterhalb des Landesdurchschnitts
erfüllt der Landkreis Coburg zumindest das letzte Kriterium und kann
deshalb für 2020 auch wieder Stabilisierungshilfe beantragen.
Das diesjährige Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit den aktuellen
Daten aus den Haushaltssitzungen des Jahres 2020 fortgeschrieben und liegt mit
einer Übersicht über die zu erwartenden Einsparungen/Mehreinnahmen des
Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2020 der Sitzungsvorlage bei. Im
Verwaltungshaushalt 2020 ergeben sich voraussichtliche Einsparungen/Mehreinnahmen
aufgrund von bereits umgesetzten Maßnahmen von rd. 726.000 € und im
Vermögenshaushalt von 26.000 €, zusammen somit rd. 752.000 €. In den
Folgejahren ergeben sich voraussichtlich Mehreinnahmen von rd. 760.000 € -
770.000 €.
Seit 2017 müssen außerdem auch die tatsächlich erzielten Mehreinnahmen
und Einsparungen der Vorjahre in der Übersicht mit angegeben werden.
Der Antrag auf Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen für das Jahr
2020 wurde Anfang Juni 2020 der Regierung vorgelegt. Das Konzept als solches
wird mit dem Kreistagsbeschluss nach der Sitzung schnellstmöglich nachgereicht.
Die Verteilerausschusssitzung für die Bedarfszuweisungen bzw.
Stabilisierungshilfen findet voraussichtlich im Oktober 2020 statt.
Geringfügige Änderungen seitens der Verwaltung könnten noch vorgenommen
werden. Das endgültige Konzept wird nach Abgabe in das Ratsinformationssystem
eingestellt.