Beschluss:
Für die Wahl der auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände und
der Jugendverbände stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter für
den Ausschuss für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO
beschließt der Kreistag die Bildung einer Wahlkommission. Diese besteht aus:
a)
Jennifer
Jahn (Vorsitzende)
b)
Tanja
Angermüller
c)
Nina
Kutscher (Protokollführerin)
Sachverhalt:
Im Verlauf der Sitzung ist die Wahl der auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter für den Ausschuss für Jugend und Familie gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII, Art. 18 AGSG und Art. 45 Abs. 3 LKrO durchzuführen.
Es
wird vorgeschlagen, eine Wahlkommission, bestehend aus
a) Jennifer Jahn (Vorsitzende)
b) Tanja Angermüller
c) Nina Kutscher (Protokollführerin)
zu bilden.