Beschluss:
Der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das
Staatliche Bauamt Bamberg, dem Landkreis Coburg und der Stadt Seßlach zur
Änderung der höhengleichen Kreuzung St 2204 – CO 16 – Juliusweg am
Hattersdorfer Tor in Seßlach durch Anlage eines Mini-Kreisverkehrsplatzes wird
zugestimmt.
Die anfallenden Kosten sind im Haushaltsplan 2021 und im dazugehörigen
Investitionsplan fortzuschreiben.
Der Landrat wird ermächtigt
die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Der Umbau des
Knoten Hattersdorfer Tor ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Freistaat
Bayern, der Stadt Seßlach und dem Landkreis Coburg. Die Baumaßnahme wird
federführend vom Staatlichen Bauamt Bamberg durchgeführt. Der Landkreis Coburg
ist gemäß Kreuzungsrecht Kostenträger mit einem Anteil von 40,24 % aufgrund
einer Verkehrszählung am 20.06.2017. Die vorliegende Kreuzungsvereinbarung
wurde vom Fachbereich Tiefbau geprüft. Der Kostenteilungsschlüssel wurde von der Regierung von Oberfranken
bereits im Vorfeld des noch zu stellenden Zuwendungsantrages bestätigt.
Im
Investitionsprogramm 2019 bis 2023 des Landkreises Coburg ist unter der lfd.
Nr. 104 für die Beteiligung am Umbau des Knotens Hattersdorfer Tor in Seßlach
ein Kostenanteil des Landkreises von 270.000 € bei 810.000 € Gesamtkosten
vorgesehen.
Durch Forderungen
des Denkmalschutzes sowie städtebaulicher Auflagen musste die Planung
geringfügig angepasst werden, wodurch sich die Kostenschätzung von
810.000 € auf nunmehr 900.000 € erhöht. Der ursprünglich grob angenommene
Kostenanteil des Landkreises von 33,3 % wurde jetzt exakt mit 40,24 %
berechnet. In der Kreuzungsvereinbarung sind nun ca. 362.000 € Kostenanteil für
den Landkreis Coburg ermittelt, hinzu kommt noch die Verwaltungskostenpauschale
mit ca. 18.000 €, so dass der Landkreis sich mit rund 380.000 € (bisher 270.000
€) an der Baumaßnahme beteiligen muss. Bei angenommen zuwendungsfähigen Kosten
in Höhe von ca. 330.000 € (bisher 200.000 €) und einem angenommen
Fördersatz von 75 % kann der Landkreis mit Zuwendungen des Freistaates Bayern
in Höhe von ca. 248.000 € (bisher 150.000 €) rechnen. Damit erhöhen sich die
Eigenmittel des Landkreises auf ca. 132.000 € (bisher 120.000 €).
Obwohl bei den
Gesamtkosten Ausgaben in Höhe von ca. 110.000 € im Haushalt 2021 mehr
einzuplanen sind, belaufen sich die tatsächlichen Mehrkosten/Nettokosten nach
Abzug der Zuwendungen für den Landkreis nur auf 12.000 €. Im Haushalt 2021 und
dem dazugehörigen Investitionsprogramm sind die Ausgaben der Baumaßnahme
entsprechend fortzuschreiben. Die Vereinbarung wurde bereits von der Stadt
Seßlach gegengezeichnet.
Nach Art. 32
BayStrWG hat der Träger der Straßenbaulast (hier Landkreis Coburg für die
Kreisstraße CO 16) die Kosten der Änderung einer höhengleichen Kreuzung zu tragen.