Beschluss:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg, dem Landkreis Coburg und der Stadt Seßlach zur Änderung der höhengleichen Kreuzung St 2204 – CO 16 – Juliusweg am Hattersdorfer Tor in Seßlach durch Anlage eines Mini-Kreisverkehrsplatzes wird zugestimmt.

 

Die anfallenden Kosten sind im Haushaltsplan 2021 und im dazugehörigen Investitionsplan fortzuschreiben.

 

Der Landrat wird ermächtigt die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Umbau des Knoten Hattersdorfer Tor ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Freistaat Bayern, der Stadt Seßlach und dem Landkreis Coburg. Die Baumaßnahme wird federführend vom Staatlichen Bauamt Bamberg durchgeführt. Der Landkreis Coburg ist gemäß Kreuzungsrecht Kostenträger mit einem Anteil von 40,24 % aufgrund einer Verkehrszählung am 20.06.2017. Die vorliegende Kreuzungsvereinbarung wurde vom Fachbereich Tiefbau geprüft. Der Kostenteilungsschlüssel wurde von der Regierung von Oberfranken bereits im Vorfeld des noch zu stellenden Zuwendungsantrages bestätigt.

 

Im Investitionsprogramm 2019 bis 2023 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 104 für die Beteiligung am Umbau des Knotens Hattersdorfer Tor in Seßlach ein Kostenanteil des Landkreises von 270.000 € bei 810.000 € Gesamtkosten vorgesehen.

 

Durch Forderungen des Denkmalschutzes sowie städtebaulicher Auflagen musste die Planung geringfügig angepasst werden, wodurch sich die Kostenschätzung von 810.000 € auf nunmehr 900.000 € erhöht. Der ursprünglich grob angenommene Kostenanteil des Landkreises von 33,3 % wurde jetzt exakt mit 40,24 % berechnet. In der Kreuzungsvereinbarung sind nun ca. 362.000 € Kostenanteil für den Landkreis Coburg ermittelt, hinzu kommt noch die Verwaltungskostenpauschale mit ca. 18.000 €, so dass der Landkreis sich mit rund 380.000 € (bisher 270.000 €) an der Baumaßnahme beteiligen muss. Bei angenommen zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 330.000 € (bisher 200.000 €) und einem angenommen Fördersatz von 75 % kann der Landkreis mit Zuwendungen des Freistaates Bayern in Höhe von ca. 248.000 € (bisher 150.000 €) rechnen. Damit erhöhen sich die Eigenmittel des Landkreises auf ca. 132.000 € (bisher 120.000 €).

 

Obwohl bei den Gesamtkosten Ausgaben in Höhe von ca. 110.000 € im Haushalt 2021 mehr einzuplanen sind, belaufen sich die tatsächlichen Mehrkosten/Nettokosten nach Abzug der Zuwendungen für den Landkreis nur auf 12.000 €. Im Haushalt 2021 und dem dazugehörigen Investitionsprogramm sind die Ausgaben der Baumaßnahme entsprechend fortzuschreiben. Die Vereinbarung wurde bereits von der Stadt Seßlach gegengezeichnet.

 

Nach Art. 32 BayStrWG hat der Träger der Straßenbaulast (hier Landkreis Coburg für die Kreisstraße CO 16) die Kosten der Änderung einer höhengleichen Kreuzung zu tragen.