Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Feststellung

 

Nach Ablauf des Wahlverfahrens gibt die Vorsitzende nachstehendes Ergebnis bekannt:

 

Stimmberechtigte: 61

 

Abgegebene Stimmzettel: 53

 

Gültige Stimmzettel: 47

 

Ungültige Stimmzettel: 6

 

 

Gewählt wurden:

 

Auf Vorschlag der freien Träger der Wohlfahrtspflege:

 

Mitglied                                    Institution                                 Stellvertreter               Institution

 

Leisenheimer, Claudia            EJOTT                                    Voigt, Nicole               AWO

Schmidt, Carolin                     Caritas                                     Heinz, Anja                 Caritas

Dörfling, Bettina                      Kinderschutzbund                   Flettner, Holger           Diakonie

 

Auf Vorschlag der Jugendverbände

 

Mitglied                                    Institution                                 Stellvertreter               Institution

 

Oettle, Sibylle                          KJR                                         Krotzer, Stefan            KJR

Hart, Maik                               KJR                                         Mader, Saskia             KJR

Mattern, Rainer                       KJR                                         Lang, Wolfgang          KJR

 

 

Das Weitere ist aus der Niederschrift über die Wahl zu entnehmen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII und Art. 18 AGSG gehören dem Ausschuss für Jugend und Familie 6 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter an, die auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände nach Art. 45 Abs. 3 LKrO vom Kreistag gewählt werden.

 

Bei der Besetzung des Ausschusses soll

·         auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden (Art. 18 Abs. 2 S. 1 AGSG)

·         der Umfang und die Bedeutung des Wirkens im Jugendamtsbezirk bei der Wahl Berücksichtigung finden (Art. 18 Abs. 2 S. 2 AGSG)

·         der Vertreter des freien Trägers immer nur einem Jugendhilfeausschuss angehören (Art. 21 Abs. 1 S. 2 AGSG)

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung des Amtes für Jugend und Familie vom 25.07.2014 sollen sich Väter und Mütter von Minderjährigen unter den Mitgliedern befinden.

 

Die Wohlfahrts- und Jugendverbände wurden schriftlich um Vorschläge gebeten. In der nachfolgenden Auflistung – differenziert nach Wohlfahrts- und Jugendverbänden – sind diese Vorschläge in alphabetischer Reihenfolge des Verbandes und des Namens dargestellt.

Hinweis: Bettina Dörfling ist bestelltes Mitglied im Jugendhilfesenat der Stadt Coburg.

 

Wohlfahrtsverbände (3 Sitze)

 

 

 

 

 

vorgeschlagen als

 

Arbeiterwohlfahrt

Umfang und Bedeutung

Mitglied

Vertreter/in

1

a

Klingler-Joppich, Ingrid

 

Familienstützpunkt Bad Rodach

 

X

 

b

Voigt, Nicole

 mj. Kind/er

X

 

Caritas

2

a

Heinz, Anja

 

 

Sozialpädagogische Familienhilfe

Vormundschaften UMA

x

 

b

Schmidt, Carolin

 

x

 

 

Diakonie

 

3

a

Flettner, Holger 

 

Erziehungsberatung

Schwangerenberatung

 

     x

b

Schön, Franz K.

 

x

 

 

Evang.-Luth. Dekanat/Ejott

 

4

a

Leisenheimer, Claudia

Ambulante Erziehungshilfen

Schulassistenz

Jugendsozialarbeit an Schulen

X

 

                  

                         Kinderschutzbund

 5    a

       b

Dörfling, Bettina

Träger der Trennungskindergruppe

(Durchführung inhaltlich vom IPSG[1]  durchgeführt)

X

 

Heinze, Christine

 

 

X

 

Paritätischer

 

6

a

Gollup, Carola

mj. Kind/er

IPSG/ Weitramsdorf:

Stütz- und Förderklassen

Schulnahe Erziehungshilfen

Heilpädagogisch Therapeutische Ambulanz HPTA

Ambulante Erziehungshilfen

Heilpädagogische Wohngruppe Bonvena in Tambach

Frühe Hilfen

X

 

b

Stenzel, Ute

 

VSJ[2]:

Ambulante Erziehungshilfen

Intensiv Betreutes Einzelwohnen IBJ

Heilpädagogische Mädchenwohngruppe im Hahnweg

X

 


Jugendverbände (3 Sitze)

vorgeschlagen von

als

Mitglied

Vertreter/in

7

a

Hart, Maik

 mj. Kind/er

Kreisjugendring, Ehrenamtlicher

Schützenverein Zimmerstutzen Weitramsdorf

x

 

b

Krotzer, Stefan

 

Kreisjugendring, Ehrenamtlicher

Förderkreis innovatives Spiel

 

x

c

Lang, Wolfgang

 

Kreisjugendring, Ehrenamtlicher

Bayerische Sportjugend

 

x

d

Mader, Saskia

Kreisjugendring, Ehrenamtliche

Ejott

 

x

e

Mattern, Rainer

mj. Kind/er

Kreisjugendring, Ehrenamtlicher

Ejott

x

 

f

Oettle, Sibylle

 

Kreisjugendring, Hauptamtliche

Geschäftsführung

x

 

 

1  Institut für psychosoziale Gesundheit

2  Verein für sozialpädagogische Jugendbetreuung

 

 

Jeder Kreisrat hat bis zu sechs Stimmen für die Vorschläge der stimmberechtigten Mitglieder, sowie bis zu sechs Stimmen für die Vorschläge der Vertreter (jeweils drei für die Wohlfahrtsverbände und jeweils drei für die Jugendverbände).

Eine Stimmenhäufung ist unzulässig, jeder Vorschlag kann nur eine Stimme erhalten.

 

Für die Wahlhandlung ist eine Wahlkommission gebildet worden. Zur Durchführung der Wahl übernimmt die Vorsitzende der Kommission die Sitzungsleitung.

 

 

 

Die Sitzung wir zur Durchführung der Wahl von 15:00 – 15:36 Uhr unterbrochen.