Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag bildet einen Sportbeirat nach § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

Der Sportbeirat soll ein Bindeglied zwischen den aktiven Sportvereinen und –verbänden im Landkreis und der Kreispolitik darstellen und die Belange des Vereinssports stärken. Weitere konkrete Themenfelder sind durch den Sportbeirat festzulegen.

Entscheidungen, die einer Beschlussfassung bedürfen, obliegen dem zuständigen Ausschuss.

 

Der Sportbeirat besteht aus 5 Kreistagsmitgliedern und je einem Vertreter (je Fraktion ein Mitglied).

 

 


Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung ist darüber diskutiert worden, an Stelle eines Sportbeauftragten einen Sportbeirat ins Leben zu rufen. Dieser soll ein Bindeglied zwischen den aktiven Sportvereinen und –verbänden im Landkreis und der Kreispolitik darstellen und die Belange des Vereinssports stärken.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 19.05.2020 mit der Thematik befasst. Der Sportbeirat soll unter anderem die Aufgabe haben, mit den Sportvereinen in Kontakt zu treten und in Bezug auf die Corona-Krise eine Bestandsanalyse vornehmen.

 

Entscheidungen, die einer Beschlussfassung bedürfen, obliegen dem zuständigen Ausschuss. Diese leitet der Sportbeirat nach Beratung weiter.

 

Weitere konkrete Themenfelder sind durch den Sportbeirat festzulegen.

 

Die Bildung eines Sportbeirates ist nach § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages möglich.

 

Der Sportbeirat besteht aus 5 Kreistagsmitgliedern und je einem Vertreter (je Fraktion ein Mitglied). Über die Hinzuziehung weiterer Vertreter muss noch beraten werden.