Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12

Beschluss:

 

Der Landrat wird beauftragt, bei der Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr die Planung für einen Bahnlückenschluss einzufordern, die dann als Grundlage für ein Raumordnungsverfahren dienen kann. Dabei sind verschiedene Trassenvarianten zu prüfen sowie die Tauglichkeit für den Personen- und Güterverkehr zu berücksichtigen.

Begleitend soll eine Lenkungsgruppe mit den verschiedenen Interessensgruppen (Kommunen, Fahrgastverbände, Bauernverband etc.) eingerichtet werden, um eine vollständige Interessensabwägung frühzeitig zu gewährleisten.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 01.01.2020 beantragte Kreisrat Thomas Kreisler:

 

Die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zur Trassenfindung eines Bahnlückenschlusses zwischen dem Landkreis Coburg und dem Landkreis Hildburghausen muss im Jahr 2020 erfolgen. Der Kreistag des Landkreises Coburg bekennt sich zu dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme und beauftragt Herrn Landrat Straubel gegenüber dem Freistaat Bayern eine Mitfinanzierung des Verfahrens einzufordern.

 

Der Antrag wurde mit Beschluss des Kreistags vom 16.01.2020 (Vorlage 002/2020) in den Geschäftsgang verwiesen.

 

Der Antrag zielt darauf ab, ein Raumordnungsverfahren zur Trassenfindung eines Bahnlückenschlusses zwischen den Landkreisen Coburg und Hildburghausen anzustoßen.

 

Raumordnungsverfahren sind verfahrenstechnisch institutionalisiert. Ein Raumordnungsverfahren wird dann eingeleitet, wenn eine Planung auf ihre Raumwirksamkeit zu prüfen ist. Das setzt einen Träger der Planung und eine Planungsleistung voraus. Bei einer Lückenschlussplanung ist die Planung von einem Eisenbahninfrastrukturbetreiber vorzulegen.

 

Der letzte Kreistagsbeschluss zum Thema datiert vom 26.07.2018. Zuvor ist bereits ein Schreiben, das gemeinsam von IHK-Präsident, Landrat, Oberbürgermeister und VCD-Sprecher gezeichnet worden ist, an das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gesendet worden. Im Nachgang des Beschlusses ist der Sachstand in den Ministerien in Thüringen und München abgefragt worden.

 

Der Freistaat Thüringen hatte im Doppelhaushalt 2018/2019 Planungsmittel bereitgestellt, sieht aber aufgrund des Territorialprinzips die Hauptverantwortung beim Freistaat Bayern. Das Staatsministerium in München verweist darauf, dass eine volkswirtschaftliche Vertretbarkeit vorliegen muss. Hierzu gibt es Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern. Die Finanzierung könnte über Bundesmittel erfolgen, die dem Freistaat zur Verfügung gestellt werden. Ist keine ausreichende Querschnittsbelastung gegeben, müssten Mittel zurück erstattet werden.

 

Aktuell ist also nicht absehbar, dass eine Planung bei einem Infrastrukturunternehmen beauftragt wird, die als Grundlage für ein Raumordnungsverfahren dienen kann.

 

 


Aus der Beratung:

 

Tanja Angermüller erläutert den aktuellen Stand zum Thema Bahnlückenschluss Coburg-Südthüringen:

 

-       Der Antrag wurde mit Beschluss des Kreistages vom 16.01.2020 in den Geschäftsgang verwiesen.

 

-       Der Antrag wurde am 05.03.2020 im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität einstimmig abgelehnt.

 

 

Nach Beschluss des Kreistags vom 26.07.2018 wurde ein gemeinsames Schreiben vom damaligen Landrat Michael Busch, dem damaligen Oberbürgermeister der Stadt Coburg Norbert Tessmer, IHK Präsident Friedrich Herdan sowie dem Verkehrsclub Deutschland vergasst und an die damals zuständige Staatsministerin Ilse Aigner gesendet.

 

Die Aufnahme der Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan wurde jedoch abgelehnt.

Raumordnungsverfahren sind verfahrenstechnisch festgelegt und werden nur eingeleitet wenn eine Planung auf ihre Raumwirksamkeit zu prüfen ist.

Voraussetzung hierfür, ist das ein Träger der Planung und eine Planungsleistung vorhanden ist.

Im Fall einer Lückenschlussplanung ist die Planung eines Eisenbahninfrastrukturbetreibers vorzulegen. In diesem Fall ist das die Deutsche Bahn.

 

Da solch eine Planung nicht vorliegt besteht von Seiten des Freistaates Bayern keine Bereitschaft das Raumordnungsverfahren einzuleiten.

 

In der Kreistagssitzung vom 16.01.2020 hat Kreisrat und Landtagsabgeordneter Martin Mittag nochmal erläutert, dass auch von Seiten der Landesregierung der Sachstand unverändert ist. Es scheint unwahrscheinlich, dass es hier zu einem Bahnlückenschluss kommen wird.

 

Kreisrat Bernd Reisenweber schlägt vor, dass Thema an den DB Beauftragten für Franken heranzutragen. Vielleicht kann so etwas erreicht werden.

 

Kreisrat Tobias Ehrlicher schlägt vor, erneut auf die jetzt zuständige Ministerin, Kerstin Schreyer zuzugehen, da es hier nach der Wahl 2018 personelle Wechsel gab.

 

Die Kreisräte Markus Mönch und Rainer Mattern erklären, dass das Thema schon mehrfach in Ausschüssen und dem Kreistag beraten wurde und hierüber nicht erneut diskutiert werden muss.