Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Coburg entsendet in die Landkreisversammlung des Bayerischen
Landkreistages aus seiner Mitte:
Kreisrat Rainer Mattern, Am Lindlein 1, 96237 Ebersdorf b. Coburg
Sachverhalt:
Der Kreistag
entsendet gem. § 43 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung Vertreter in andere
Gremien.
In die Landkreisversammlung des Bayerischen Landkreistages entsendet jedes Mitglied zwei Delegierte. Einer davon ist der jeweilige Landrat als gesetzliches Mitglied, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Das weitere Mitglied wird aus den Reihen des Kreistages bestimmt, die Nennung eines Stellvertreters ist nicht vorgesehen.