Sitzung: 18.06.2020 Kreistag
Anfrage von Kreisrat Thomas Kreisler vom 12.06.2020 – Auswirkungen
des Lockdown
Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Vielen Dank für Ihre Reaktion auf
meine E-Mail vom 24.05.2020.
Bedauerlicherweise ist es Ihnen
nicht möglich, dass wichtigste Thema unserer Gegenwart und näheren Zukunft im
Rahmen einer öffentlichen Aussprache im Kreistag zur Diskussion zu stellen.
Die Auswirkungen des „Lockdown“
werden uns im Kreistag in den kommenden Wochen und Monaten in jeder Sitzung
beschäftigen und die Diskussion der Ursachen dann unumgänglich werden.
Der Eindruck, dayy
Ministerpräsident Markus Söder mit der Ausrufung des Katastrophenfalls eine
Fehleinschätzung des Ausmaßes der Corona-Pandemie unterlaufen ist, wird immer
deutlicher.
Die Effektivität der von der Bayerischen
Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen ist zumindest hier in unserer Region
anzuzweifeln.
Hierzu eine Anfrage für die
kommende Kreistagssitzung:
Laut Leitartikel der Neuen Presse
vom 09.06.2020 sind in Deutschland bisher 10 Menschen pro 100.000 Einwohner an
einer Covid-19 Infektion gestorben. Im Landkreis Coburg waren gemäß der
Veröffentlichung unseres Gesundheitsamtes am gleichen Tag 26 Todesfälle zu
beklagen. Hochgerechnet auf 100.000 Einwohner ergibt das eine Sterblichkeit von
fast 30.
Für unser Bundesland Bayern liegt
diese Quote bei 19,46, in Thüringen dagegen aktuell bei 8,09. Welche Erklärung
können Sie für diese Entwicklung geben?
Antwort:
Die Verteilung von Covid-19
Infektionen im Bundesgebiet ist sehr unterschiedlich. Bekanntermaßen war in den
südlich gelegenen Bundesländern Bayern und Baden Württemberg auf Grund ihrer
Nähe zu extrem stark betroffenen Nachbarländern eine stärkere Ausbreitung der
Epidemie zu verzeichnen, als im Norden Deutschlands.
Zur Sterblichkeit ist
festzustellen, dass die Verstorbenen im Landkreis Coburg nicht AN Covid-19
verstorben sind, sondern MIT Covid-19. Das bedeutet, dass bei den Verstorbenen
verschiedenste schwerwiegende Vorerkrankungen vorlagen oder Multimorbidität
festzustellen war. Wenn Risikogruppen, wie beispielsweise ältere Menschen
zusätzlich - und ich betone ZUSÄTZLICH – an Covid-19 erkranken, dann steigt
damit die Wahrscheinlichkeit, an den verschiedenen Leiden zu versterben.
Im Landkreis Coburg stand die
Anzahl der Infektionen in einem deutlichen Zusammenhang mit
Pflegeeinrichtungen. Gerade dort kommen verschiedene Risiken zusammen: das
Lebensalter der Bewohner, bzw. Patienten spielt hierbei eine ebenso wichtige
Rolle wie die vorhandenen Vorerkrankungen.
Welche Versäumnisse und Fehler im
Management der Corona-Pandemie haben Sie hier vor Ort feststellen können?
Antwort:
Keine. Im Gegenteil, die Kolleginnen
und Kollegen im Gesundheitsamt und im Landratsamt geben ihr Bestes, haben
bisher immer gut vorbereitet und schnell auf die jeweiligen Ereignisse
reagiert. Dies ist nicht zuletzt durch die personelle Unterstützung der sogenannten
CTTs, bzw. der Kolleginnen und Kollegen aus weniger betroffenen Bereichen im
Landratsamt möglich.
Zumindest eines der Pflegeheime mit
erhöhter Anzahl von infizierten Bewohnern befindet sich in privater
Trägerschaft. Lassen sich Unterschiede hinsichtlich privater oder
gemeinnütziger Trägerschaft in Bezug auf die Ausbreitung der Pandemie
feststellen?
Antwort:
Nein.
Auf der Titelseite der Neuen Presse
vom 10.06.2020 werden Sie mit der Forderung nach strengeren Regelungen für die
Kreise an der bayerisch-thüringischen Landesgrenze zitiert.
Welche Maßnahmen stehen Ihnen
diesbezüglich vor Augen?
Antwort:
Zunächst:
Es war die Ausgabe vom 11.6.2020.
Thüringen hatte zu diesem Zeitpunkt
beschlossen, die Corona bedingten Beschränkungen großzügig zu lockern. In einer
Region, in der Thüringen und Bayern nur einen Steinwurf entfernt voneinander
liegen, täglich tausende Menschen hin- und herpendeln, es dann aber genau hier
innerhalb weniger Kilometer unterschiedliche Regelungen gäbe, halte ich es für
wichtig, dass wir versuchen, einheitliche Regelungen zu haben.
Da in Bayern zu diesem Zeitpunkt
wesentlich strengere Regelungen galten, funktioniert dies nur, indem die
Kollegen aus den Thüringer Nachbarlandkreisen ihre Regelungen unseren
angleichen. Das war im Übrigen für die Kollegen in Sonneberg, mit denen wir in
engem und regelmäßigem Austausch stehen, nie eine Frage, sondern vielmehr sogar
deren Wunsch.
So haben die Kollegen in Thüringen
und Hildburghausen, um nur ein Beispiel zu nennen, das Maskengebot – wie in
Bayern – auch auf Gaststätten ausgedehnt, obwohl dies laut Thüringer Verordnung
nicht mehr nötig gewesen wäre.
Weiterhin plädieren Sie dafür
lieber etwas länger Vorsicht walten zu lassen. Was verstehen Sie unter dieser
Formulierung?
Antwort:
Bei einem solch gefährlichen Virus
kann man – im Sinne der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger – nicht
vorsichtig genug sein und daher kann es nicht schaden, wenn die zur Eindämmung
des Virus getroffenen Maßnahmen vorsichtshalber lieber etwas länger
aufrechterhalten als zu früh beendet werden und es dann zu einem
Bumerang-Effekt kommt.
Heißt konkret: Es kann nach wie vor
nicht schaden, weiterhin physisch Abstand zu halten, Mund- und Nasenschutz zu
tragen und auf die Hygieneregeln zu achten. Zudem kann man nach wie vor
hinterfragen, welche persönlichen Kontakte unbedingt notwendig sind. Ich denke,
die Corona-Zeit hat uns gezeigt, dass es für Vieles auch andere Wege gibt.