Anfrage von Kreisrat Thomas Kreisler vom 12.06.2020 – Auswirkungen des Lockdown

 

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

 

„Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine E-Mail vom 24.05.2020.

 

Bedauerlicherweise ist es Ihnen nicht möglich, dass wichtigste Thema unserer Gegenwart und näheren Zukunft im Rahmen einer öffentlichen Aussprache im Kreistag zur Diskussion zu stellen.

Die Auswirkungen des „Lockdown“ werden uns im Kreistag in den kommenden Wochen und Monaten in jeder Sitzung beschäftigen und die Diskussion der Ursachen dann unumgänglich werden.

Der Eindruck, dayy Ministerpräsident Markus Söder mit der Ausrufung des Katastrophenfalls eine Fehleinschätzung des Ausmaßes der Corona-Pandemie unterlaufen ist, wird immer deutlicher.

Die Effektivität der von der Bayerischen Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen ist zumindest hier in unserer Region anzuzweifeln.

 

Hierzu eine Anfrage für die kommende Kreistagssitzung:

 

Laut Leitartikel der Neuen Presse vom 09.06.2020 sind in Deutschland bisher 10 Menschen pro 100.000 Einwohner an einer Covid-19 Infektion gestorben. Im Landkreis Coburg waren gemäß der Veröffentlichung unseres Gesundheitsamtes am gleichen Tag 26 Todesfälle zu beklagen. Hochgerechnet auf 100.000 Einwohner ergibt das eine Sterblichkeit von fast 30.

Für unser Bundesland Bayern liegt diese Quote bei 19,46, in Thüringen dagegen aktuell bei 8,09. Welche Erklärung können Sie für diese Entwicklung geben?

 

Antwort:

Die Verteilung von Covid-19 Infektionen im Bundesgebiet ist sehr unterschiedlich. Bekanntermaßen war in den südlich gelegenen Bundesländern Bayern und Baden Württemberg auf Grund ihrer Nähe zu extrem stark betroffenen Nachbarländern eine stärkere Ausbreitung der Epidemie zu verzeichnen, als im Norden Deutschlands.

 

Zur Sterblichkeit ist festzustellen, dass die Verstorbenen im Landkreis Coburg nicht AN Covid-19 verstorben sind, sondern MIT Covid-19. Das bedeutet, dass bei den Verstorbenen verschiedenste schwerwiegende Vorerkrankungen vorlagen oder Multimorbidität festzustellen war. Wenn Risikogruppen, wie beispielsweise ältere Menschen zusätzlich - und ich betone ZUSÄTZLICH – an Covid-19 erkranken, dann steigt damit die Wahrscheinlichkeit, an den verschiedenen Leiden zu versterben.

Im Landkreis Coburg stand die Anzahl der Infektionen in einem deutlichen Zusammenhang mit Pflegeeinrichtungen. Gerade dort kommen verschiedene Risiken zusammen: das Lebensalter der Bewohner, bzw. Patienten spielt hierbei eine ebenso wichtige Rolle wie die vorhandenen Vorerkrankungen.

 

 

 

Welche Versäumnisse und Fehler im Management der Corona-Pandemie haben Sie hier vor Ort feststellen können?

 

Antwort:

Keine. Im Gegenteil, die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt und im Landratsamt geben ihr Bestes, haben bisher immer gut vorbereitet und schnell auf die jeweiligen Ereignisse reagiert. Dies ist nicht zuletzt durch die personelle Unterstützung der sogenannten CTTs, bzw. der Kolleginnen und Kollegen aus weniger betroffenen Bereichen im Landratsamt möglich.

Zumindest eines der Pflegeheime mit erhöhter Anzahl von infizierten Bewohnern befindet sich in privater Trägerschaft. Lassen sich Unterschiede hinsichtlich privater oder gemeinnütziger Trägerschaft in Bezug auf die Ausbreitung der Pandemie feststellen?

 

Antwort:

Nein.

 

 

Auf der Titelseite der Neuen Presse vom 10.06.2020 werden Sie mit der Forderung nach strengeren Regelungen für die Kreise an der bayerisch-thüringischen Landesgrenze zitiert.

Welche Maßnahmen stehen Ihnen diesbezüglich vor Augen?

 

Antwort:

Zunächst: Es war die Ausgabe vom 11.6.2020.

Thüringen hatte zu diesem Zeitpunkt beschlossen, die Corona bedingten Beschränkungen großzügig zu lockern. In einer Region, in der Thüringen und Bayern nur einen Steinwurf entfernt voneinander liegen, täglich tausende Menschen hin- und herpendeln, es dann aber genau hier innerhalb weniger Kilometer unterschiedliche Regelungen gäbe, halte ich es für wichtig, dass wir versuchen, einheitliche Regelungen zu haben.

 

Da in Bayern zu diesem Zeitpunkt wesentlich strengere Regelungen galten, funktioniert dies nur, indem die Kollegen aus den Thüringer Nachbarlandkreisen ihre Regelungen unseren angleichen. Das war im Übrigen für die Kollegen in Sonneberg, mit denen wir in engem und regelmäßigem Austausch stehen, nie eine Frage, sondern vielmehr sogar deren Wunsch.

So haben die Kollegen in Thüringen und Hildburghausen, um nur ein Beispiel zu nennen, das Maskengebot – wie in Bayern – auch auf Gaststätten ausgedehnt, obwohl dies laut Thüringer Verordnung nicht mehr nötig gewesen wäre.

 

 

Weiterhin plädieren Sie dafür lieber etwas länger Vorsicht walten zu lassen. Was verstehen Sie unter dieser Formulierung?

 

Antwort:

Bei einem solch gefährlichen Virus kann man – im Sinne der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger – nicht vorsichtig genug sein und daher kann es nicht schaden, wenn die zur Eindämmung des Virus getroffenen Maßnahmen vorsichtshalber lieber etwas länger aufrechterhalten als zu früh beendet werden und es dann zu einem Bumerang-Effekt kommt.

Heißt konkret: Es kann nach wie vor nicht schaden, weiterhin physisch Abstand zu halten, Mund- und Nasenschutz zu tragen und auf die Hygieneregeln zu achten. Zudem kann man nach wie vor hinterfragen, welche persönlichen Kontakte unbedingt notwendig sind. Ich denke, die Corona-Zeit hat uns gezeigt, dass es für Vieles auch andere Wege gibt.