Beschluss:
Der Kreistag
bestätigt rückwirkend den Einsetzungsbeschluss zur Bildung eines
Ferienausschusses (Krisenausschuss) in analoger Anwendung des Art. 32 Abs. 4
Bayerische Gemeindeordnung bis zum 30.04.2020.
Dieser ist am
01.04.2020 im Umlaufverfahren gefasst worden.
Sachverhalt:
Auf Grund der
Corona-Krise hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und
Integration mit Schreiben vom 20.03.2020 mitgeteilt, dass kommunale
Gremiensitzungen keine Veranstaltungen im Sinne der erlassenen
Allgemeinverfügung sind. Es wird darum gebeten, Sitzungen auf ein Mindestmaß zu
beschränken, das erforderlich ist, um unverzichtbare und unaufschiebbare
Entscheidungen treffen zu können.
Es ist empfohlen
worden, kurzfristig bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020, einen
Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung einzusetzen.
Die Bayerische
Landkreisordnung enthält dazu keine Regelungen. Vor dem Hintergrund der
gegenwärtigen Situation hält es das Bayerische Innenministerium für vertretbar
Art. 32 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung auch für Kreistage analog anzuwenden.
Für die Bildung
eines Ferienausschusses hat das Bayerische Innenministerium es ausnahmsweise
für zulässig erklärt, diesen Beschluss im Umlaufverfahren zu fassen.
Die Mitglieder des
Kreistages haben im Umlaufverfahren hierüber wie folgt abgestimmt:
1.
Bildung
eines Ferienausschusses in analoger Anwendung des
Art. 32 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung bis zum 30.04.2020
46 : 0
2.
Ergänzung
der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg um einen Feriensenat
(§ 41 a)
46 : 0
Der
Einsetzungsbeschluss vom 01.04.2020 ist vom Kreistag rückwirkend zu bestätigen.