Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag bestätigt rückwirkend den Einsetzungsbeschluss zur Bildung eines Ferienausschusses (Krisenausschuss) in analoger Anwendung des Art. 32 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung bis zum 30.04.2020.

Dieser ist am 01.04.2020 im Umlaufverfahren gefasst worden.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Grund der Corona-Krise hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit Schreiben vom 20.03.2020 mitgeteilt, dass kommunale Gremiensitzungen keine Veranstaltungen im Sinne der erlassenen Allgemeinverfügung sind. Es wird darum gebeten, Sitzungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, das erforderlich ist, um unverzichtbare und unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können.

Es ist empfohlen worden, kurzfristig bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020, einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung einzusetzen.

 

Die Bayerische Landkreisordnung enthält dazu keine Regelungen. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation hält es das Bayerische Innenministerium für vertretbar Art. 32 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung auch für Kreistage analog anzuwenden.

Für die Bildung eines Ferienausschusses hat das Bayerische Innenministerium es ausnahmsweise für zulässig erklärt, diesen Beschluss im Umlaufverfahren zu fassen.

 

Die Mitglieder des Kreistages haben im Umlaufverfahren hierüber wie folgt abgestimmt:

 

1.    Bildung eines Ferienausschusses in analoger Anwendung des
Art. 32 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung bis zum 30.04.2020

46 : 0

2.    Ergänzung der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg um einen Feriensenat
(§ 41 a)

46 : 0

 

Der Einsetzungsbeschluss vom 01.04.2020 ist vom Kreistag rückwirkend zu bestätigen.