Sitzung: 07.05.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 56, Nein: 4
Vorlage: 071/2020
Beschluss:
Die mit Beschluss
des Kreistages vom 24.07.2014 festgesetzte monatliche Aufwandsentschädigung für
die ehrenamtlich tätigen Beauftragten des Landkreises Coburg wird für die
Wahlperiode 2020 – 2026 auf 200 € erhöht. Der Betrag wird nicht dynamisiert.
Diese Regelung gilt
auch für alle künftig vom Kreistag Coburg bestellten ehrenamtlich Beauftragten
weiterer Bereiche.
Sachverhalt:
Nach § 44 der
Geschäftsordnung kann der Kreistag durch Beschluss aus seiner Mitte
ehrenamtlich tätige Beauftragte bestellen.
Momentan sind
folgende Beauftragte vorgesehen:
-
Klimaschutzbeauftragter
-
Seniorenbeauftragter
-
Sportbeauftragter
-
Jugendbeauftragter
-
Integrationsbeauftragter
Da die
Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Beauftragten nicht in der
Entschädigungssatzung des Landkreises Coburg geregelt ist, hat der Kreistag am
24.07.2014 die monatliche Aufwandsentschädigung auf 175 € festgesetzt.
Nach Rücksprache
mit den Fraktionsvorsitzenden soll der Betrag für die Wahlperiode 2020 – 2026
auf 200 € angehoben werden. Eine Dynamisierung ist nicht vorzusehen.