Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 4

Beschluss:

 

Die mit Beschluss des Kreistages vom 24.07.2014 festgesetzte monatliche Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Beauftragten des Landkreises Coburg wird für die Wahlperiode 2020 – 2026 auf 200 € erhöht. Der Betrag wird nicht dynamisiert.

 

Diese Regelung gilt auch für alle künftig vom Kreistag Coburg bestellten ehrenamtlich Beauftragten weiterer Bereiche.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 44 der Geschäftsordnung kann der Kreistag durch Beschluss aus seiner Mitte ehrenamtlich tätige Beauftragte bestellen.

 

Momentan sind folgende Beauftragte vorgesehen:

 

-       Klimaschutzbeauftragter

-       Seniorenbeauftragter

-       Sportbeauftragter

-       Jugendbeauftragter

-       Integrationsbeauftragter

 

Da die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Beauftragten nicht in der Entschädigungssatzung des Landkreises Coburg geregelt ist, hat der Kreistag am 24.07.2014 die monatliche Aufwandsentschädigung auf 175 € festgesetzt.

 

Nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden soll der Betrag für die Wahlperiode 2020 – 2026 auf 200 € angehoben werden. Eine Dynamisierung ist nicht vorzusehen.