Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 3

Beschluss:

 

§ 7 Satz 2 der Satzung über die/den Behindertenbeauftragte/n des Landkreises Coburg vom 24.11.2005 wird wie folgt geändert:

 

Der/die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung erhält ab 01.05.2020 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 €.

 

 


Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2010 erhält die/der Behindertenbeauftragte des Landkreises Coburg eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 € zuzüglich eine Wegstreckenentschädigung von 0,35 € je Kilometer bei Benutzung des eigenen Kraftwagens (ab März 2016).

 

Die Satzung sieht für das Amt eine Vielfalt von Aufgaben sowie ein Beteiligungsrecht vor. Da auch die Entschädigung der anderen im Landkreis Coburg ehrenamtlich tätigen Beauftragten angehoben wird, ist auch diese Aufwandsentschädigung anzupassen.

 

Es wird vorgeschlagen, die monatliche Aufwandsentschädigung ab 01.05.2020 auf 250 € zu erhöhen. Die Wegstreckenentschädigung bleibt wie gehabt.