Sitzung: 07.05.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 57, Nein: 3
Vorlage: 070/2020
Beschluss:
§ 7 Satz 2 der
Satzung über die/den Behindertenbeauftragte/n des Landkreises Coburg vom
24.11.2005 wird wie folgt geändert:
Der/die Beauftragte
für die Belange der Menschen mit Behinderung erhält ab 01.05.2020 eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 €.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2010
erhält die/der Behindertenbeauftragte des Landkreises Coburg eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 € zuzüglich eine Wegstreckenentschädigung
von 0,35 € je Kilometer bei Benutzung des eigenen Kraftwagens (ab März 2016).
Die Satzung sieht
für das Amt eine Vielfalt von Aufgaben sowie ein Beteiligungsrecht vor. Da auch
die Entschädigung der anderen im Landkreis Coburg ehrenamtlich tätigen
Beauftragten angehoben wird, ist auch diese Aufwandsentschädigung anzupassen.
Es wird
vorgeschlagen, die monatliche Aufwandsentschädigung ab 01.05.2020 auf 250 € zu
erhöhen. Die Wegstreckenentschädigung bleibt wie gehabt.