Abstimmung: Ja: 53, Nein: 6

Beschluss:

 

Die Entsendung der Verbandsräte in den Zweckverband „Museen im Coburger Land“ (§ 43 Geschäftsordnung) erfolgt künftig nach dem in der gültigen Geschäftsordnung festgelegten Sitzverteilungsverfahren.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kreistages vom 09.03.2017 hat der Kreistag die Entsendung von sechs Verbandsräten (Landrat und fünf Kreistagsmitglieder) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“ beschlossen. Jedes Mitglied hat zwei Stellvertreter.

 

Als Sitzverteilungsverfahren ist das Verfahren nach Hare/Niemeyer festgelegt worden (Punkt 9 des Beschlusses).

 

In der Geschäftsordnung ist im § 43 Abs. 2 geregelt, dass für die Bestellung der Mitglieder in sonstige Gremien (Aufsichtsräte, Verbandsversammlungen etc.) das in der Geschäftsordnung festgelegte Sitzverteilungsverfahren gilt.