Beschluss:
Die Entsendung der
Verbandsräte in den Zweckverband „Museen im Coburger Land“ (§ 43
Geschäftsordnung) erfolgt künftig nach dem in der gültigen Geschäftsordnung
festgelegten Sitzverteilungsverfahren.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Kreistages vom 09.03.2017 hat der Kreistag die Entsendung von sechs
Verbandsräten (Landrat und fünf Kreistagsmitglieder) in die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes „Museen im Coburger Land“ beschlossen. Jedes Mitglied hat
zwei Stellvertreter.
Als
Sitzverteilungsverfahren ist das Verfahren nach Hare/Niemeyer festgelegt worden
(Punkt 9 des Beschlusses).
In der
Geschäftsordnung ist im § 43 Abs. 2 geregelt, dass für die Bestellung der
Mitglieder in sonstige Gremien (Aufsichtsräte, Verbandsversammlungen etc.) das
in der Geschäftsordnung festgelegte Sitzverteilungsverfahren gilt.