Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 7

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg erlässt die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen für den Landkreis Coburg ehrenamtlich Tätigen vom 7. Mai 2020. Die Satzung wird diesem Beschluss angefügt und zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 14a LKrO und § 9 der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg haben ehrenamtlich tätige Bürger des Landkreises Coburg Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Nähere ist durch Satzung zu regeln.

 

Die bislang geltende Satzung vom 8. Mai 2014 ist überarbeitet und mit den bisherigen Fraktionsvorsitzenden vorbesprochen und abgestimmt worden.

 

Jedem Kreistagsmitglied liegt der Entwurf der Entschädigungssatzung vor.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Christoph Raabs stellt folgenden Antrag:

 

Der Kreistag möge beschließen, den Entwurf der „Entschädigungssatzung“ der Kreisräte und sonstigen für den Landkreis Coburg ehrenamtlich Tätigen wie folgt zu verändern:

 

§ 10 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt frühestens am 01.07.2021 in Kraft. Der Kreistag entscheidet darüber in seiner Sitzung im Mai 2021. Damit tritt die Satzung vom 8. Mai 2014 frühestens am 01.07.2021 außer Kraft.

 

Begründung: Die neue Entschädigungssatzung sieht v. a. für die Fraktionsvorsitzenden, den weitern Stellvertreter des Landrats und für selbstständig tätige Kreisräte eine deutliche Erhöhung der Pauschalen Grundentschädigung bzw. der pauschalen Verdienstausfallentschädigung vor. Dies fällt zusammen mit einer Zeit erheblicher wirtschaftlicher Unsicherheit für Tausende Bürgerinnen und Bürger in der immer noch andauernden Corona-Krise. Ich hielte es daher für geboten, auf eine Erhöhung der Bezüge für die genannten Personen vorerst zu verzichten, und über diese Erhöhung erst in einem Jahr erneut zu befinden, wenn absehbar ist, welche Folgen der Bevölkerung des Landkreises Coburg aus der Pandemie erwachsen sind. Die bisher geltende Entschädigungssatzung bliebe damit vorerst weiterhin gültig. Die Kreisrätinnen und Kreisräte setzen damit ein Zeichen der Solidarität und tragen im Umfang von mehreren Tausend Euro im Jahr 2020 und 2021 zur Entlastung des Kreishaushaltes bei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 18 zu 42 Stimmen abgelehnt.