Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 6


Sachverhalt:

 

Die bisherige Geschäftsordnung des Kreistages Coburg vom 8. Mai 21014 wurde unter Berücksichtigung der folgenden Punkte überarbeitet:

 

1.    Die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages in der Fassung vom 20. Februar 2020

2.    Vorschläge aus der Projektgruppe in Absprache mit Landrat Sebastian Straubel

3.    Vorschläge seitens der Fraktionsvorsitzenden

4.    Sonstige redaktionelle Änderungen

 

Die Geschäftsordnung in der neuen Fassung ist mit den bisherigen Fraktionsvorsitzenden vorbesprochen und abgestimmt worden.

 

Jedem Kreistagsmitglied liegt der Entwurf der Geschäftsordnung vor.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Christoph Raabs stellt im Namen der ÖDP sowie Kreisrat Herbert Müller einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

 

Der Kreistag möge beschließen (die nachfolgenden Änderungsanträge werden einzeln zur Abstimmung aufgerufen), den Entwurf der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg wie folgt zu verändern:

 

1.) V. Teil § 34 Absatz 2 Erster Satz wird wie folgt geändert: „Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses werden vom Kreistag aufgrund der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem sog. Höchstzahlverfahren ermittelt.“

 

Damit entfällt gleichzeitig der Text ab „Das Verfahren nach d´Hondt….“ bis „….Ausschusssitze bewirkt oder bewirken kann.“

 

Begründung: Umsetzung der Empfehlung laut Mustersatzung des Bayerischen Landkreistages für die GO der Kreistage. Das genannte Verfahren garantiert das Höchstmaß an Spiegelbildlichkeit für die Besetzung der Ausschüsse. Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Mit 54 zu 7 Stimmen abgelehnt.

 

 

2.) § 42 Absatz 1 wird ergänzt: „5. Die Sprecher von Ausschussgemeinschaften (bei Verhinderung deren Stellvertreter)“

 

Begründung: Ausschussgemeinschaften sollten im Ältestenrat analog zu Fraktionen vertreten sein, um eine Partizipation möglichst aller Gruppierungen des Kreistages zu gewährleisten. Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Mit 57 zu 4 Stimmen abgelehnt.

 

 

Kreisrat Frank Rebhan schlägt vor, nicht nur einen Sportbeauftragten zu installieren, sondern einen Sportbeirat. Hier sollten neben Vertretern der SPD auch Vertreter der CSU und der Freien Wähler vertreten sein.

 

Kreisrat Hans-Joachim Lieb erklärt, dass alle fünf Fraktionen im Sportbeirat vertreten sein sollen.

 

Kreisrat Frank Rebhan beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 15:52 bis 16:03 Uhr.

 

Kreisrat Rainer Mattern schlägt vor, in der nächsten Sitzung über die Einrichtung eines Sportbeirats zu beschließen.

Ulrike Stadter erklärt, dass dies möglich ist.

Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Antrag zur Einrichtung des Sportbeirates aufgrund der Fristen sowie erst in der nächsten Sitzung beraten bzw. darüber beschlossen werden kann.

 

Über die Einrichtung wird in der nächsten Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses beschlossen.

 

Kreisrat Marco Steiner schlägt vor, in § 15 Absatz 5 eine Änderung vorzunehmen. Er möchte, dass Sitzungsvorlagen bis drei Tage vor der Sitzung vorliegen müssen.

Die Kreisräte Thomas Lesch und Bernd Lauterbach unterstützen diesen Vorschlag.

 

Die Geschäftsordnung wird dementsprechend angepasst.