Sitzung: 07.05.2020 Kreistag
Vorlage: 061/2020
Beschluss:
Der Kreistag
bestellt
Kreisrat Christian
Gunsenheimer
zum weiteren
Stellvertreter des Landrats.
Sachverhalt:
Die weitere
Stellvertretung des Landrats regelt der Kreistag durch Beschluss, Art. 36 LKrO.
In § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist festgelegt, dass der
aus der Mitte des Kreistags bestellte weitere Vertreter des Landrats bei
Verhinderung des Landrats und des gewählten Stellvertreters die Vertretung
übernimmt.
Die Entschädigung
ist in § 6 der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der
sonstigen für den Landkreis Coburg ehrenamtlich Tätigen geregelt.
Aus den Reihen des
Kreistages können Vorschläge eingebracht werden.
Der Vorsitzende
lässt über den ersten Vorschlag zuerst abstimmen.
Aus der Beratung:
Kreisrat Marco Steiner schlägt Kreisrat Christian Gunsenheimer vor.
Kreisrat Peter Zuccala schlägt Kreisrat Michael Höpflinger vor.
Es wird zuerst über den ersten Vorschlag abgestimmt.
In der Abstimmung erhält Kreisrat Christian Gunsenheimer mit 47 zu 14 Stimmen die einfache Mehrheit. Eine Abstimmung über die anderen Vorschläge ist somit nicht erforderlich.