Beschluss:

 

Der Kreistag bestellt

 

Kreisrat Christian Gunsenheimer

 

zum weiteren Stellvertreter des Landrats.

 

 


Sachverhalt:

 

Die weitere Stellvertretung des Landrats regelt der Kreistag durch Beschluss, Art. 36 LKrO. In § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist festgelegt, dass der aus der Mitte des Kreistags bestellte weitere Vertreter des Landrats bei Verhinderung des Landrats und des gewählten Stellvertreters die Vertretung übernimmt.

 

Die Entschädigung ist in § 6 der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen für den Landkreis Coburg ehrenamtlich Tätigen geregelt.

 

Aus den Reihen des Kreistages können Vorschläge eingebracht werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Vorschlag zuerst abstimmen.

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Marco Steiner schlägt Kreisrat Christian Gunsenheimer vor.

 

Kreisrat Peter Zuccala schlägt Kreisrat Michael Höpflinger vor.

 

Es wird zuerst über den ersten Vorschlag abgestimmt.

 

In der Abstimmung erhält Kreisrat Christian Gunsenheimer mit 47 zu 14 Stimmen die einfache Mehrheit. Eine Abstimmung über die anderen Vorschläge ist somit nicht erforderlich.