Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Für die Wahl zum Stellvertreter / zur Stellvertreterin des Landrats nach Art. 32 Abs. 1 und 2 LKrO i. V. m. Art. 45 Abs. 3 LKrO beschließt der Kreistag die Bildung einer Wahlkommission. Diese besteht aus:

 

a)    Ulrike Stadter (Vorsitzende)

b)    Tanja Angermüller

c)    Nina Kutscher (Protokollführerin)

 

 


Sachverhalt:

 

Im Verlauf der Sitzung ist die Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin des Landrats nach Art. 32 Abs. 1 und 2 LKrO i. V. m. Art. 45 Abs. 3 LKrO durchzuführen.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Wahlkommission, bestehend aus

 

a)    Ulrike Stadter (Vorsitzende)

b)    Tanja Angermüller

c)    Nina Kutscher (Protokollführerin)

 

zu bilden.