Beschluss:
Für die Wahl zum
Stellvertreter / zur Stellvertreterin des Landrats nach Art. 32 Abs. 1 und 2
LKrO i. V. m. Art. 45 Abs. 3 LKrO beschließt der Kreistag die Bildung einer
Wahlkommission. Diese besteht aus:
a)
Ulrike
Stadter (Vorsitzende)
b)
Tanja Angermüller
c)
Nina
Kutscher (Protokollführerin)
Sachverhalt:
Im Verlauf der
Sitzung ist die Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin des Landrats
nach Art. 32 Abs. 1 und 2 LKrO i. V. m. Art. 45 Abs. 3 LKrO durchzuführen.
Es wird
vorgeschlagen, eine Wahlkommission, bestehend aus
a)
Ulrike
Stadter (Vorsitzende)
b)
Tanja
Angermüller
c)
Nina
Kutscher (Protokollführerin)
zu bilden.