Beschluss:

 

Beschluss:

 

 


Sachverhalt:

 

Die neu gewählten Kreisräte sind nach ihrer Berufung feierlich zu vereidigen (Art. 24 Abs. 4 Satz 1 LKrO).

 

Die Eidesformel lautet wie folgt:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ abgeleistet werden.

 

Über die Vereidigung wird je Kreistagsmitglied eine Niederschrift gefertigt, die von den vereidigten Kreisräten und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

 

Die Eidesleistung für die Kreisräte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder gewählt wurden, entfällt (Art. 24 Abs. 4 Satz 6 LKrO).

 

Folgende neu gewählte Kreisräte werden vereidigt:

 

Andreas Carl

Ernst-Wilhelm Geiling

Thomas Grams

Kathrin Grosch

Bernd Höfer

Michael Höpflinger

Karl Kolb

Michael Keilich

Max Kräußlich

Nina Liebermann

Julia Lützelberger

Rainer Möbus

Herbert Müller

Maximilian Neeb

Dominik Oesterreicher

Wolfgang Rebhan

Karin Ritz

Bastian Schober

Norbert Seitz

Peter Zuccala