Sitzung: 07.05.2020 Kreistag
Beschluss:
Beschluss:
Sachverhalt:
Die neu gewählten
Kreisräte sind nach ihrer Berufung feierlich zu vereidigen (Art. 24 Abs. 4 Satz
1 LKrO).
Die Eidesformel
lautet wie folgt:
„Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates
Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu
wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch
ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ abgeleistet werden.
Über die
Vereidigung wird je Kreistagsmitglied eine Niederschrift gefertigt, die von den
vereidigten Kreisräten und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
Die Eidesleistung
für die Kreisräte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder gewählt wurden,
entfällt (Art. 24 Abs. 4 Satz 6 LKrO).
Folgende neu
gewählte Kreisräte werden vereidigt:
Andreas Carl
Ernst-Wilhelm Geiling
Thomas Grams
Kathrin Grosch
Bernd Höfer
Michael Höpflinger
Karl Kolb
Michael Keilich
Max Kräußlich
Nina Liebermann
Julia Lützelberger
Rainer Möbus
Herbert Müller
Maximilian Neeb
Dominik
Oesterreicher
Wolfgang Rebhan
Karin Ritz
Bastian Schober
Norbert Seitz
Peter Zuccala