Sitzung: 22.04.2020 Ferienausschuss
Sachverhalt:
COVID-19-Fälle
im Raum Coburg
Der erste
Coronavirus-Fall im Raum Coburg wurde am 11.
März gemeldet. Seitdem sind die Zahlen kontinuierlich, aber auf ein relativ
niedriges Niveau angewachsen.
Stand am 21.04. um 14.30 Uhr:
Fallzahlen
insgesamt 212
Infizierte
Landkreis 157
davon genesen 66
Infizierte Stadt 55
davon genesen 38
Erster Todesfall in Zusammenhang mit einer
COVID-19-Erkrankung im Raum Coburg: Am 1. April wird der erste Todesfall einer Person, die mit bzw. an
COVID-19 verstorben ist, gemeldet. Die Person litt an einer schweren
Vorerkrankung.
Stand 21.04.2020 –
14.30 Uhr: 6 Todesfälle (mit und an
COVID-19 verstorben)
Vergleichszahlen
–und Entwicklung siehe kurze Präsentation
Führungsgruppe
Katastrophenschutz
Bereits seit Mitte Februar tagte täglich die
Koordinierungsgruppe
„Öffentliche Gesundheit / Coronavirus“ mit dem Ziel:
·
sich
einen Überblick über die aktuelle Lage in der Region zu verschaffen
·
sich
über neue Erkenntnisse und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes auszutauschen
·
um die
Bestände an Schutzmaterial zu erfassen und ggf. weiteres Material zu
organisieren
·
und um
Vorkehrungen für mögliche Erkrankungsfälle zu treffen
Die
Koordinierungsgruppe wurde regelmäßig um weitere Teilnehmer (z. B. aus Polizei,
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung) erweitert. Darüber
hinaus stehen alle beteiligten Stellen in stetigem Austausch. Insbesondere mit
Vertretern des Klinikums und der Ärzteschaft fanden abstimmende Gespräche
statt.
16. März: Die Ausrufung des Katastrophenfalles wegen der Corona-Pandemie ist am
16.03.2020 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und
Integration erfolgt.
Mit Ausrufen des
Katastrophenfalls wurde aus der Koordinierungsgruppe die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), die ebenfalls täglich
zusammenkommt – auch am Wochenende.
Im Zuge der
Bekämpfung des Katastrophenfalles haben die vor Ort zuständigen
Katastrophenschutzbehörden Stadt und Landratsamt Coburg eine gemeinsame
Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) gebildet. Leiter
der FüGK sind die zuständigen Juristen Stephan Zingler und Willi Kuballa.
Diese
Form der Zusammenarbeit macht aufgrund der stark verwobenen Strukturen (für
Stadt und Landkreis zuständiges Gesundheitsamt, Regiomed-Klinikverbund,
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, gemeinsame
Integrierte Leitstelle, etc.) und der räumlich übergreifenden
Handlungserfordernisse besonders viel Sinn. Die Wege sind kurz und effizient,
die Zusammenarbeit funktioniert gut.
Ständige
Mitglieder sind die Leiter der Bereiche „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“,
„Innerer Dienst“, „Öffentlichkeitsarbeit“, des Gesundheitsamts sowie von
Polizei, BRK bzw. ASB und THW sowie der Ärztliche Leiter und der
Versorgungsarzt.
Ebenfalls
sitzen Vertreter der Gesundheitsregion plus (bedarfsbezogen) sowie des
Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung mit dabei. Die FüGK
steht auch in einem ständigen Austausch mit Regiomed, außerdem mit der
Geschäftsführung des Medical Park Bad Rodach, dem Vorsitzenden des
Hausarztvereins Coburg, der Wirtschaft und je nach Situation und Lage werden
erforderliche Sachverständige hinzugezogen. Der Führungsgruppe
Katastrophenschutz vorgelagert sind Arbeitsgruppen in den verschiedenen
Behörden und Fachbereichen zu den Themen Gesundheit, Wirtschaft, Soziales,
Schule, Innere Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, sowie Material und Bedarf.
In der
FüGK werden in der Regel folgende Themen kommuniziert:
-
Aktuelle Lagemeldungen (Fallzahlen, Bettenkapazitäten, etc.)
-
Materialbedarf und Verteilung
-
Berichte des Versorgungsarztes und des ärztlichen Leiters
-
Offene Fragen und aktuelle Hinweise
-
Sowie sonstige wichtige Fragen und Entscheidungen
Wesentliche
Maßnahmen der FüGK bzw. der Koordinierungsgruppe
Errichten einer
zentralen Abstrichstelle am 11.03.2020 und damit sehr frühzeitig in Bayern
Die zentrale Abstrichstelle am Marienhaus wurde für
Verdachtsfälle eingerichtet, die auf das Coronavirus getestet werden müssen.
Diese funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten Drive-by-Verfahrens. Der
Patient fährt mit seinem Fahrzeug zur zentralen Abstrichstelle und steigt dort
nicht aus. Ein Arzt des Klinikums nimmt dann den Abstrich. Die Ergebnisse des
Labortests werden zurück an das Klinikum übermittelt, welches den Patienten,
das Gesundheitsamt und den Hausarzt darüber informiert.
Mit einer solchen
zentralen Abstrichstelle wird bezweckt, dass die Patienten, die als begründete
Verdachtsfälle einzustufen sind, nicht mehr die Praxen der Hausärzte betreten
und eine Ansteckungsgefahr für andere Patienten darstellen. Voraussetzung für
den Besuch der zentralen Abstrichstelle am Marienhaus ist, dass der Patient vom
Hausarzt als begründeter Verdachtsfall eingestuft wird.
Einsetzung
Ärztlicher Leiter und Versorgungsarzt als vorgeschriebene Mitglieder der FüGK
26. März: Dr. Hans-Joachim Goller wird
zum Ärztlichen Leiter der FÜGKs in
Coburg, Kronach und Lichtenfels (Leitstellenbereich) ernannt. Zu seinen
Aufgaben gehört unter anderem das Managen der Betten und Behandlungskapazitäten. Zudem steuert der Ärztliche Leiter
die Patientenströme aller Einrichtungen im Versorgungsbereich, so dass lange
Transportwege vermieden werden. Eine weitere Aufgabe ist es, Patienten aus
Akutkrankenhäusern zum frühestmöglichen Zeitpunkt in entsprechende
Einrichtungen zu verlegen bzw. die Regelungen für die Rückverlegung in Alten-
und Pflegeheime zu treffen.
30. März: Zum Versorgungsarzt wird Dr. Karl-Heinz Lindner ernannt. Seine Themenschwerpunkte sind u.a. die
Einrichtung einer Schwerpunktpraxis sowie die Aufrechterhaltung der ärztlichen
Grundversorgung.
Errichten einer
Schwerpunktpraxis
8. April: Die Schwerpunktpraxis
„Infektpraxis am Marienhaus“ nimmt ihren Betrieb auf. Auch diese Maßnahme wurde
im Vergleich zu anderen Landkreisen sehr frühzeitig umgesetzt.
In der Schwerpunktpraxiskönnen
auf Überweisung durch Haus- und Fachärzte, auf Veranlassung der
Bereitschaftspraxis und auf Empfehlung der Rufstelle 116117 Patienten mit
fieberhaften Atemwegsinfekten, Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2 und
Patienten mit gesicherter COVID-19-Erkrankung mit mildem Krankheitsverlauf
untersucht und behandelt werden.
Dabei wird auf die strikte Trennung von Verdachtsfällen und infizierten
Patienten geachtet.
Der
Praxisbetrieb wird hauptsächlich durch niedergelassene Haus- und Fachärzte mit
ihren jeweiligen medizinischen Fachangestellten gewährleistet. Die Patienten
warten im Auto und werden telefonisch aufgerufen.
Bisher ist der
Zulauf zur Schwerpunktpraxis relativ gering, trotz Bekanntgabe der Einrichtung
in der Ärzteschaft und den Medien. Im Schnitt werden täglich derzeit rd. 4
Personen betreut. Die weiter Entwicklung und Notwendigkeit bleibt abzuwarten.
Materialbeschaffung
und -verteilung
Die
Beschaffung und Zuteilung von Schutzmaterial erfolgt zentral durch den
Freistaat. Für den Transport zu den Katastrophenschutzbehörden ist bayernweit
das THW zuständig. Der Bedarf aller Meldenden liegt derzeit – wie überall –
sehr viel höher als das vorhandene Material. Für schnell entstehende sogenannte
„Hotspots" werden aber selbstverständlich Reserven gebildet, um hierauf im
Ernstfall schnell reagieren zu können. Die FüGK ist für die Materialverwaltung
und Verteilung zuständig. Hierzu wurde im Rahmen der Einsatzbewältigung eine
Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die
Mitarbeiter aus Stadt und Landkreis Coburg koordinieren die Materialbeschaffung und -verteilung
gemeinsam. Dazu wird täglich der Bedarf, der aus den verschiedenen
Einrichtungen gemeldet wird, festgestellt und es erfolgt die Koordinierung der
Zuteilung nach der von der Regierung von Oberfranken und der Führungsgruppe
Katastrophenschutz erstellten Priorisierungsliste.
Täglich sind
Mitarbeiter aus Stadt und Landkreis in den Heimen und Pflegeeinrichtungen sowie
Arztpraxen in Stadt und Landkreis unterwegs, um die zur Verfügung stehen
Materialien an Desinfektion, FFP2-Masken, Mund- und Nasenschutzmasken zu
verteilen.
Masken-Spenden
von Firmen wie Haba, Finori oder HUK sind daher eine große Unterstützung. Aus
dem vom Freistaat bereitgestellten zertifizierten Material wurden bereits
Masken hergestellt. Unternehmen aus dem Coburger Land haben ihre Produktion
umgestellt und Mund- und Nasenschutzmasken aus dem Stoff genäht. Damit wird zum
Beispiel bei der Alten- und Krankenpflege für mehr Infektionsschutz gesorgt.
Regionaler
Pflegepool
Den Bedarf an Fachkräften im Bereich der
ambulanten und stationären Pflege zu decken, war bereits vor der
Coronavirus-Pandemie nicht einfach. Durch die aktuelle Situation verschärft
sich diese Situation zusätzlich.
3.
April: Deswegen entschließt
sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) dazu, einen Pflegepool für
die Region einzurichten, so dass die Alten- und Pflegeheime im Bedarfsfall
schnell Unterstützung bekommen.
In diesem Pflegepool werden alle Personen
mit ihrem jeweiligen Qualifikationsniveau erfasst, die perspektivisch in der
Pflege einsetzbar wären. Das sind beispielsweise Pflegekräfte, die sich bereits
in der Altersteilzeit oder im Ruhestand befinden oder die momentan aus anderen
Gründen eine „Auszeit" genommen haben, die aber bereit wären, in der
aktuellen krisenhaften Situation zu unterstützen. Derzeit sind schon einige
positive Rückmeldungen vorhanden.
Wenn eine pflegerische Einrichtung dann
aufgrund von Ausfällen Personalbedarf hat, kann diese auf den Pool zurückgreifen.
Auf den übergeordneten Pflegepool der
Vereinigung der Pflegenden in Bayern kann nur zurückgegriffen werden, wenn ein
echter Hotspot in einem Alten- oder Pflegeheim vorliegt.
Organisation
des Landratsamtes
Landratsamt für Besucherverkehr geschlossen: Das Landratsamt Coburg
ist seit dem 17. März (alle Rathäuser seit dem 18.03.) zur Eindämmung einer
Weiterverbreitung des Corona-Virus bis auf weiteres für den Besucherverkehr
geschlossen. Dies gilt auch für die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
von Stadt und Landkreis Coburg.
Die Anliegen
der Bürgerinnen und Bürger werden selbstverständlich auch weiterhin bearbeitet.
Allerdings wird hierfür um telefonische oder schriftliche (z. B. per E-Mail)
Kontaktaufnahme gebeten. Es konnten gute praktische Lösungen gefunden werden,
z. B. die „Schleusenregelung“ in der Zulassungsstelle. Es gilt weiterhin, dass
nach Möglichkeit alle Leistungen angeboten werden.
Aktuell werden
Strategien entwickelt, um das Haus zum passenden Zeitpunkt schrittweise zu
öffnen. Eine vollständige Öffnung ohne Eingangskontrolle wird es auf absehbare
Zeit nicht geben. Insbesondere für die stark frequentierten Bereiche wie die
Zulassungsstelle sind organisatorische Maßnahmen erforderlich (Spuckschutz,
Begrenzung der Besucherzahlen, etc.)
Personaleinsatz im Gesundheitsamt
Die operative Ebene
für den Gesundheitsamtsbezirk Coburg beim Staatlichen Gesundheitsamt sitzt am
Landratsamt Coburg.
Das Gesundheitsamt
ist in Normalbesetzung mit 22 Mitarbeitern/innen besetzt (Amtsärzten, Sozialpädagogen,
Fachkräften (medizinisches und hygienetechnisches Personal).
Zur Unterstützung
und Erledigung der Aufgaben im Katastrophenfall wurden kurzfristig
12
Verwaltungskräfte aus dem LRA
5 Verwaltungskräfte
aus der Stadt Coburg und
10 Kräfte aus dem
Bereich des Freistaates Bayern (darunter auch Ärzte) zugewiesen.
Diese Kräfte sind
in erster Linie mit der Ermittlung von Kontaktpersonen beauftragt und
unterstützen das vorhandene Personal. Das medizinische Personal kontaktiert
täglich die Infizierten und fragt den Gesundheitszustand ab.
Damit sind rd. 49
Personen (Stand ändert sich laufend) im Fachbereich Gesundheitswesen zur
Bewältigung der Coronakrise eingesetzt.
Die räumliche
Unterbringung war und ist eine Herausforderung, die bislang aber gemeistert
werden konnte. Dabei wurden alle Möglichkeiten genutzt: Homeoffice, Umnutzung
Schulungsraum, Besprechungsräume und Nutzung der Räume im Katastrophenschutz.
Der Freistaat
Bayern schickt dem Landratsamt Coburg im Rahmen einer weiteren
Personalverstärkung Ende April (geplant 27.04.2020) voraussichtlich weitere 25
Einsatzkräfte, die zumeist aus Reihen anderer staatlicher Behörden oder dem
Ausbildungsbereich generiert wurden. Dabei liegt der Schlüssel von 5 Kräften je
20.000 Einwohnern (inkl. Stadt Coburg) zu Grunde. Für Coburg wurde aufgrund der
relativ niedrigen Fallzahlen ein Abschlag von 5 Kräften zu Gunsten eines
anderen LRA vorgenommen. Im Rahmen dieser Initiative wurden in ganz Bayern
3.000 Beschäftigte des Freistaates herangezogen, die in sogenannten Contact-Tracing-Teams
(CTT) die Gesundheitsämter bei der Ermittlung, Nachverfolgung und Überwachung
von SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen unterstützen sollen. Die räumliche
Unterbringung und technische Ausstattung dieser Personen stellt das Landratsamt
Coburg vor eine Herausforderung, die durch die Anmietung einer Liegenschaft
bewerkstelligt werden soll. Die Verhandlungen dazu sind schon weit
fortgeschritten, der Abschluss eines Mietvertrages steht noch aus. Die
technische Ausstattung ist weitestgehend geklärt.
Finanzielle Belastung des Landkreises
Bisher sind die
Ausgaben des Landkreises im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang noch
gering, nehmen aber jetzt weiter zu. Mit weiteren Ausgaben ist zu rechnen.
Folgende Ausgaben stehen an:
-
Vereinzelte
Ausgaben für dezentrale Beschaffung von Schutzmaterial (Masken, Kittel)
-
Mietkosten
für die Unterbringung der CTT
-
Personalkosten
für Hilfspersonal, wobei der überwiegende Anteil des Personals vom Staat und
damit kostenneutral gestellt wird
-
Technische
Ausstattung und Aufrüstung der Systeme
-
Kosten
für den Betrieb der Schwerpunktpraxis (Betriebskosten und Kostenersätze)
In vielen Fällen
kann derzeit noch von einer Kostenerstattung aus dem Katastrophenschutzfonds
des Landes gesetzt werden. Hier ändern sich jedoch auch regelmäßig die Zusagen
aus den verantwortlichen Ministerien. Eine Bezifferung der letztendlich vom
Landkreis zu tragenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Haushaltssichernde
Maßnahmen werden deshalb eingeleitet und umgesetzt. Alle Investitionen sind auf
den Prüfstand zu stellen. Die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes ist
derzeit nicht gegeben, kann sich aber im Laufe des Jahres noch ergeben.
Weitere Informationen
Aus der Beratung:
Kreisrat Bernd Lauterbach bittet darum die aktuellen Abstrichzahlen zu erfahren. Der Vorsitzende sichert dem Gremium zu, diese im Gremieninformationssystem zur Verfügung zu stellen.