Landrat Sebastian Straubel verliest folgende dringliche Anordnungen:

 

 

Dringliche Anordnung
gemäß Art. 34 Abs. 3 Bayerische Landkreisordnung

 

 

Gestaltung der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg - Ausschreibung von Planerleistungen;
Beauftragung von Planern im Stufenvertrag bis LPH 8

 

I.    Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hatte am 16.12.2018 empfohlen, in den Haus-halt 2019 einen Betrag von 40.000 Euro für ein Honorarbudget einzustellen und einen Planer mit der Entwicklung von Ideen zur Umgestaltung der Flure und Aufenthaltsbereiche der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg zu beauftragen. Eine erste Kostenschätzung sollte erstellt werden (LPH 2).

 

In seiner Sitzung vom 22.10.2019 wurden dem Ausschuss die Pläne des Architekten und der Fachplaner vorgestellt. Nach einer ersten Schätzung sollte mit Kosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro gerechnet werden. Am 07.11.2019 richtete der Kreistag eine baubegleitende Arbeitsgruppe ein. Diese befasste sich in zwei Sitzungen (25.11.2019 und 07.01.2020) mit den Ausarbeitungen des Architekten. Architekt und Verwaltung erarbeiteten Einsparungs-möglichkeiten zur ersten Kostenschätzung, die die baubegleitende Arbeitsgruppe befür-wortete. Die nun geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 1,77 Mio. Euro. Hinzu kommen Kosten für die Teilauslagerung von Schülern während des Baubetriebs.

 

Eine Frage, mit der sich die baubegleitende Arbeitsgruppe befasst hatte war, in wieweit die Auslagerungsmöglichkeiten, die für die Teilsanierung des Staatlichen Arnold-Gymnasiums genutzt werden, verwendet werden können. Der Architekt geht derzeit von einer Gesamt-bauzeit für die Staatliche Realschule Neustadt b. Coburg von 30 Monaten aus. In wieweit sich diese Bauzeit reduzieren lässt, kann erst gesagt werden, wenn ein Bauzeitenplan er-stellt ist. Eine Beauftragung des Architekten und der Fachplaner ist derzeit nicht möglich.

Zur Vergabe der Leistungen ist ein Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung durchzu-führen.

 

Ausgeschrieben werden sollen die Leistungen von LPH 3 - 8. Die Beauftragung erfolgt mit Stufenverträgen vorerst bis Leistungsphase 5 (LPH 6 ist Beginn der Ausschreibung der Leistungen). Vorab wäre ein erneuter Beschluss der Kreisgremien zu erwirken.

Für das Vergabeverfahren und die Planungsleistungen LPH 3 - einschl. 5 wird mit Kosten von rund 150.000 Euro gerechnet.

 

II. Ressourcen

 

Die vorgeschlagene Maßnahme ist eine bedingte Pflichtaufgabe des Landkreises.

 

Bei Annahme dieses Beschlusses und dessen Umsetzung werden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro benötigt.

Bei einer anschließenden Umsetzung der Sanierungsmaßnahme entstehen weitere Kosten von derzeit geschätzt 1,77 Mio. Euro zzgl. der Kosten für die Auslagerung der Klassen.

Hierüber entscheidet der Kreistag in einer seiner nächsten Sitzungen.

 

Die Mittel für das aktuelle Haushaltsjahr (2020) in Höhe von 150.000 Euro sind im Haushalts-planentwurf vorgesehen.

 

Es wird aktuell geklärt, ob bzw. inwieweit eine Förderung für die Umsetzung der Sanierungs-maßnahme zu erwarten ist.

 

III. Dringliche Anordnung gemäß Art. 34 Abs. 3 Bayerische Landkreisordnung:

 

Die Verwaltung des Landkreises Coburg wird beauftragt, Planungsleistungen für die Umgestaltung der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg in Zusammenarbeit mit der Beschaffungsstelle der Stadt Coburg auszuschreiben. Ausgeschrieben werden Leistungen von LPH 3 - 8 mit dem Hinweis, dass die Beauftragung im Rahmen eines Stufenvertrages erfolgen wird.

 

In den Haushalt 2020 des Landkreises Coburg sind die Planungskosten für die Leistungs-phasen 3 - 5 einzustellen. Über die Durchführung der Maßnahme bzw. die Mittelfreigabe entscheidet der Kreistag im Rahmen der Haushaltssitzung für 2020.

 

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird der Landrat ermächtigt, die Planungsleistungen auf der Grundlage der Empfehlung der baubegleitenden Arbeitsgruppe stufenweise zu beauftragen, so dass es möglich ist, erst nach LPH 5 eine endgültige Entscheidung zur Umsetzung der Baumaßnahme zu treffen.

 

Bei der Festlegung der Wertungskriterien im Auswahlverfahren sowie der abschließenden Auswahl der Planer ist die baubegleitende Arbeitsgruppe zu beteiligen.

 

 

 

Dringliche Anordnung
gemäß Art. 34 Abs. 3 Bayerische Landkreisordnung

 

 

Teilsanierung des Staatlichen Arnold-Gymnasiums Neustadt b. Coburg –  Containergebäude

 

 

II.   Sachverhalt

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 04.07.2019 den grundsätzlichen Sanierungsumfang des Staatlichen Arnold-Gymnasiums Neustadt b. Coburg festgelegt. Während der Baumaß­nahme „Teilsanierung Arnold-Gymnasium“ wird es notwendig sein, ein Containergebäude mit Ausweichklassenzimmern für den laufenden Schulbetrieb auf dem Parkplatz des Arnold-Gymnasiums zu errichten. Die Anzahl der erforderlichen Container für eine Auslagerung während der Sanierung ist von den Bauabläufen abhängig und stand in der Julisitzung noch nicht fest. Daher wurde zur Planung der Container festgelegt, dass ein Planer zu beauftragen ist, der auch die Kosten für das Containergebäude ermittelt.

 

Zwischenzeitlich haben sich Planer, Schulleitung und Vertreter des Kreises getroffen und die Abläufe sowie eine mögliche Zeitschiene für die Sanierung abgestimmt. Die Staatliche Real­schule Neustadt b. Coburg stellt während der Teilsanierung des Gymnasiums drei Klassen­räume sowie Fachräume zur Verfügung. Dadurch und durch die Aufteilung der Bau­maßnahme in verschiedene Bauabschnitte müssen nach aktuellem Planungsstand nur 8 Klassenräume für die Dauer von ca. 18 Monaten hergestellt werden.

 

Voraussichtlich wird das Gebäude nach Fertigstellung der Bauarbeiten im Alpha-Bau ca. ab Frühjahr 2021 benötigt.

Es ist voraussichtlich mit Kosten in Höhe von ca. 500.000 € zu rechnen.

Davon entfallen ca. 100.000 € auf Planungskosten sowie Kosten für die Vorbereitung der Aufstellflächen und Anschlüsse. Die restlichen 400.000 € sind angesetzt für Aufstellung und Miete der Container (8 Klassenzimmer für 18 Monate) und basieren auf einer Anfrage bei drei Containerherstellern. Diese Anfrage zeigte, dass die Angebote sehr unterschiedlich aus­fallen können. Deshalb können die tatsächlichen Containerkosten erst im Zuge des öffent­lichen Ausschreibungsverfahrens konkret ermittelt werden.

Um möglichst günstige Angebote zu erhalten, sollten die Ausschreibungsverfahren im Sommer 2020 begonnen werden.

 

Sollte sich aus der möglichen Umgestaltung der Staatlichen Realschule Neustadt b. Coburg ein weiterer oder anderer Bedarf an Containern ergeben, so wäre dieser in Rücksprache mit der baubegleitenden Arbeitsgruppe ebenfalls einzuplanen.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 folgenden Empfehlungsbeschluss für den Kreistag einstimmig beschlossen:

 

„Die Verwaltung sowie die Planer werden beauftragt, mit den Planungen eines Containerge­bäudes mit 8 Klassenräumen fortzufahren und die notwendigen Ausschreibungsverfahren für die Errichtung gemeinsam mit der Zentralen Beschaffungsstelle durchzuführen. Sollten mehr als 8 Klassenräume benötigt werden, ist dies vorab mit der baubegleitenden Arbeitsgruppe abzustimmen.

Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

Die entsprechenden Kosten sind in den Finanzplan und das Investitionsprogramm aufzu­nehmen.“

 

Nachdem vor der Entscheidung im Kreistag die Anregung gegeben wurde, eine alternative Aus­lagerung der Klassenräume in Rödental zu prüfen, wurde die Entscheidung zu diesem Punkt vertagt.

 

Zwischenzeitlich wurde geprüft, ob die Auslagerung der Klassen während der Bauzeit in ein Gebäude in Rödental, das derzeit ebenfalls als Schulgebäude während einer Sanierung ge­nutzt wird, möglich und kostenmäßig günstiger ist als die Anmietung der Klassenraumcon­tainer. Die baubegleitende Arbeitsgruppe hat hierzu in ihrer Sitzung vom 07.01.2020 ab­schließend festgestellt, dass eine Auslagerung der Klassen während der Bauphase nicht sinnvoll ist. Ausschlaggebend hierfür war, dass diesem Gremium die Sicherstellung eines geordneten Unterrichtsablaufs vorrangig ist. Auf der Grundlage der ausführlichen und nach­vollziehbaren Erklärungen der Schulleitung sieht das Gremium den Unterrichtsbetrieb bei der Entfernung der Schule zum Ausweichquartier in Rödental als nicht gesichert an.

 

Die Auslagerung der Klassen in das Gebäude in Neustadt, in dem die Verwaltung der Stadt Neustadt während der Sanierung des Rathauses untergebracht war, kommt aufgrund der zeitlichen Abläufe für die Sanierung des Arnold-Gymnasiums nicht in Betracht.

 

Von der Verwaltung wurde auch die Alternative geprüft, die Klassenzimmercontainer für das Gymnasium zu kaufen und den Kaufpreis mit einer Miete für ca. 48 Monate (18 für Gymna­sium und 30 für Realschule) zu vergleichen. Auf der Grundlage eines Angebots entspricht der Kaufpreis 55,5 Monatsmieten. Planungs- und Vorbereitungskosten würden dieselben anfallen, wie bei einer reinen Miete.

 

Nachdem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob und wenn ja, in welchem Umfang tatsächlich eine Nutzung der Container im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Staat­lichen Realschule Neustadt b. Coburg erforderlich wird, empfiehlt die baubegleitende Arbeitsgruppe bei der Ausschreibung der Container für das Arnold-Gymnasium, eine Option zur Verlängerung des Mietzeitraumes in die Ausschreibung der Klassenraumcontainer auf­zunehmen.

 

II. Ressourcen

 

Die vorgeschlagene Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Der Kreistag hat die Durchführung in seiner Sitzung am 04.07.2019 grundsätzlich beschlossen.

 

Bei Annahme dieses Beschlusses und dessen Umsetzung werden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 500.000 € benötigt.

Die Containergebäude sind Teil der Teilsanierung des Staatlichen Arnold-Gymnasiums, Neustadt b. Coburg.

Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushalte 2020 – 2022.

 

Personalkapazitäten werden für die Teilmaßnahme Containerdorf im Z4 benötigt. Es wird vorhandenes Personal eingesetzt.

 

III. Dringliche Anordnung gemäß Art. 34 Abs. 3 Bayerische Landkreisordnung:

 

Die Verwaltung sowie die Planer werden beauftragt, mit den Planungen eines Containerge­bäudes mit 8 Klassenräumen fortzufahren und die notwendigen Ausschreibungsverfahren für die Errichtung gemeinsam mit der Zentralen Beschaffungsstelle durchzuführen. Sollten mehr als 8 Klassenräume oder ein längerer Zeitraum als 18 Monate benötigt werden, ist dies vorab mit der baubegleitenden Arbeitsgruppe abzustimmen. In die Ausschreibung ist die Möglichkeit einer Verlängerung des Mietzeitrau­mes aufzunehmen.

 

Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die entsprechenden Kosten sind in den Finanzplan und das Investitionsprogramm aufzu­nehmen.