Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg begrüßt die stündliche Verbindung über die Neubaustrecke von Nürnberg über Coburg bis Sonneberg im Netz Franken-Südthüringen. Die Eventualposition, die in der Ausschreibung vom August 2019 mit fünf Zugpaaren zwischen Coburg und Erfurt vorgesehen ist, verdichtet das Angebot auf der NBS und wird als Chance gesehen, den ICE-Halt in Coburg weiter zu stärken. Die Ministerien in München und Erfurt werden aufgefordert, eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung für die Leistung abzuschließen.

 

Die BEG wird aufgefordert in enger Abstimmung mit den Fernverkehrsanbietern auf Veränderungen im Fernverkehr entsprechend zu reagieren.

 

Der mindestens zweistündliche ICE-Systemhalt bleibt weiterhin eine Forderung des Landkreises Coburg.

 

Dieser Standpunkt ist mit der Stadt Coburg und den Landkreisen Sonneberg, Hildburghausen und dem Ilmkreis abgestimmt worden.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft BEG ist die Aufgabenträger-Organisation des Freistaats Bayern, die den regionalen Schienenverkehr plant, finanziert und kontrolliert.

 

Bei der Ausschreibung der Leistungen des Netzes Franken-Südthüringen ab Dezember 2023 ist eine stündliche Regionalexpressverbindung von Nürnberg bis Coburg über die Neubaustrecke vorgesehen. Die Ausschreibung wird ergänzt durch eine sogenannte Eventualposition, die die Verlängerung mit bis zu fünf täglichen Zugpaaren bis Erfurt vorsieht.

 

Hintergrund ist, dass durch die Neubaustrecke besondere Anforderungen an die Fahrzeuge gestellt werden (Druckdichtigkeit und Betriebsleitsystem ETCS). Die anbietenden Unternehmen sind mit der Eventualposition aufgefordert, den ergänzenden Fahrzeugbedarf bereits mit zu kalkulieren. Nur so kann das notwendige Fahrzeugpotential für ein entsprechendes Angebot bis 2035 sichergestellt werden.

 

Durch die Eventualposition ergäbe sich in Verbindung mit den vorhandenen vier Zugpaaren des Fernverkehrs eine regelmäßige schnelle zweistündliche Verbindung zwischen Coburg und Erfurt. Das Angebot ist mit DB Fernverkehr und dem Freistaat Thüringen abgestimmt. In Erfurt entstehen Anschlüsse an die Mitte-Deutschland-Verbindung in Richtung Göttingen und an den Sprinter nach Halle und Berlin. Auch die Fahrtzeiten Richtung Frankfurt sind über Erfurt schneller als über die Verbindung Bamberg-Würzburg.

 

Ob die Eventualposition greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist die Finanzierung durch die Länder letztlich vom Angebotspreis abhängig. Entscheidend ist die finanzielle Beteiligung des Freistaats Thüringen an den Leistungen. Die Regionalisierungsmittel für die Bestellung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr werden aktuell durch das Klimapaket der Bundesregierung aufgestockt. Keine Bestellung wird erfolgen, wenn eine zweistündige Verbindung durch den Fernverkehr zugesagt würde. Bei Beauftragung wäre es möglich Zu- und Abbestellungen in Abhängigkeit vom Fernverkehrsangebot vorzunehmen. Eine Entscheidung für oder gegen die Eventualposition wird auch von der Stellung der Region abhängen.

 

Das Angebot erhöht das Reisendenpotential für die ICE-Verbindungen, weil so die Zahl der möglichen Hin- und Rückreiseverbindungen steigt. Dass ICE- und RE-Verkehr hier keine Konkurrenzierung darstellen, zeigt seit Jahren eindrucksvoll die Neubaustrecke zwischen Nürnberg und München über Ingolstadt sowie weitere Strecken, auf denen Nah- und Fernverkehr parallel abgewickelt werden. Außerdem wird ein preissensibles Reisendenpublikum erschlossen, da der regionale Schienenverkehr ein niedrigeres Preisniveau zum Beispiel über die Ländertickets aufweist. Schwerpunkt der Neubaustrecke ist sicherlich die schnelle umsteigefreie Verbindung nach Berlin. Potentiale der Strecke liegen aber auch im Quell- und Zielbereich Erfurt und der Verknüpfung zur Mitte-Deutschland-Verbindung.

 

Am 27.01.2020 hat ein Abstimmungsgespräch zwischen der Stadt Coburg und den Landkreisen Coburg, Sonneberg, Hildburghausen und dem Ilmkreis stattgefunden. Aufgrund der Angebotsverbesserungen, die mit dem Netz Franken-Südthüringen und der Eventualposition verbunden sind, wurde vereinbart, eine regionale Interessenbekundung an die zuständigen Ministerien in München und Erfurt und die BEG zu richten, mit der Forderung die Eventualposition umzusetzen.

 

Der Fernverkehr in Deutschland wird durch die anbietenden Unternehmen eigenwirtschaftlich erbracht und liegt damit voll in der unternehmerischen Verantwortung des Anbieters. Die Forderung nach einem zweistündlichen Systemhalt des Schienenfernverkehrs in Coburg ist wiederholt an die DB AG und das Bundesverkehrsministerium als Aufsichtsbehörde kommuniziert worden. Bisherige Aussage der DB Fernverkehrs AG war, dass mit den vier Fahrtenpaaren, das Angebotsmaximum erreicht ist. Welche unternehmerischen Entscheidungen hier mittel- bis langfristig getroffen werden, ist offen. Die Forderung der Stadt Coburg, des Landkreises Coburg und der weiteren Region nach einem ICE-Systemhalt bleibt weiterhin bestehen.

 

Der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Bayern, Klaus-Dieter Josel, ist aktuell von der Stadt Coburg um einen Termin gebeten worden, um die Stellung der DB AG zur Thematik zu erörtern.