Sitzung: 05.03.2020 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 030/2020
Beschluss:
Der Landkreis Coburg begrüßt die stündliche Verbindung über die
Neubaustrecke von Nürnberg über Coburg bis Sonneberg im Netz
Franken-Südthüringen. Die Eventualposition, die in der Ausschreibung vom August
2019 mit fünf Zugpaaren zwischen Coburg und Erfurt vorgesehen ist, verdichtet
das Angebot auf der NBS und wird als Chance gesehen, den ICE-Halt in Coburg
weiter zu stärken. Die Ministerien in München und Erfurt werden aufgefordert,
eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung für die Leistung abzuschließen.
Die BEG wird aufgefordert in enger Abstimmung mit den
Fernverkehrsanbietern auf Veränderungen im Fernverkehr entsprechend zu
reagieren.
Der mindestens zweistündliche ICE-Systemhalt bleibt weiterhin eine
Forderung des Landkreises Coburg.
Dieser Standpunkt ist mit der Stadt Coburg und den Landkreisen
Sonneberg, Hildburghausen und dem Ilmkreis abgestimmt worden.
Sachverhalt:
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft BEG ist die
Aufgabenträger-Organisation des Freistaats Bayern, die den regionalen
Schienenverkehr plant, finanziert und kontrolliert.
Bei der Ausschreibung der Leistungen des Netzes Franken-Südthüringen ab
Dezember 2023 ist eine stündliche Regionalexpressverbindung von Nürnberg bis
Coburg über die Neubaustrecke vorgesehen. Die Ausschreibung wird ergänzt durch
eine sogenannte Eventualposition, die die Verlängerung mit bis zu fünf
täglichen Zugpaaren bis Erfurt vorsieht.
Hintergrund ist, dass durch die Neubaustrecke besondere Anforderungen
an die Fahrzeuge gestellt werden (Druckdichtigkeit und Betriebsleitsystem
ETCS). Die anbietenden Unternehmen sind mit der Eventualposition aufgefordert,
den ergänzenden Fahrzeugbedarf bereits mit zu kalkulieren. Nur so kann das
notwendige Fahrzeugpotential für ein entsprechendes Angebot bis 2035
sichergestellt werden.
Durch die Eventualposition ergäbe sich in Verbindung mit den
vorhandenen vier Zugpaaren des Fernverkehrs eine regelmäßige schnelle
zweistündliche Verbindung zwischen Coburg und Erfurt. Das Angebot ist mit DB
Fernverkehr und dem Freistaat Thüringen abgestimmt. In Erfurt entstehen
Anschlüsse an die Mitte-Deutschland-Verbindung in Richtung Göttingen und an den
Sprinter nach Halle und Berlin. Auch die Fahrtzeiten Richtung Frankfurt sind
über Erfurt schneller als über die Verbindung Bamberg-Würzburg.
Ob die Eventualposition greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So
ist die Finanzierung durch die Länder letztlich vom Angebotspreis abhängig.
Entscheidend ist die finanzielle Beteiligung des Freistaats Thüringen an den
Leistungen. Die Regionalisierungsmittel für die Bestellung von Leistungen im
Schienenpersonennahverkehr werden aktuell durch das Klimapaket der Bundesregierung
aufgestockt. Keine Bestellung wird erfolgen, wenn eine zweistündige Verbindung
durch den Fernverkehr zugesagt würde. Bei Beauftragung wäre es möglich Zu- und
Abbestellungen in Abhängigkeit vom Fernverkehrsangebot vorzunehmen. Eine
Entscheidung für oder gegen die Eventualposition wird auch von der Stellung der
Region abhängen.
Das Angebot erhöht das Reisendenpotential für die ICE-Verbindungen,
weil so die Zahl der möglichen Hin- und Rückreiseverbindungen steigt. Dass ICE-
und RE-Verkehr hier keine Konkurrenzierung darstellen, zeigt seit Jahren
eindrucksvoll die Neubaustrecke zwischen Nürnberg und München über Ingolstadt
sowie weitere Strecken, auf denen Nah- und Fernverkehr parallel abgewickelt
werden. Außerdem wird ein preissensibles Reisendenpublikum erschlossen, da der
regionale Schienenverkehr ein niedrigeres Preisniveau zum Beispiel über die
Ländertickets aufweist. Schwerpunkt der Neubaustrecke ist sicherlich die
schnelle umsteigefreie Verbindung nach Berlin. Potentiale der Strecke liegen aber
auch im Quell- und Zielbereich Erfurt und der Verknüpfung zur
Mitte-Deutschland-Verbindung.
Am 27.01.2020 hat ein Abstimmungsgespräch zwischen der Stadt Coburg und
den Landkreisen Coburg, Sonneberg, Hildburghausen und dem Ilmkreis
stattgefunden. Aufgrund der Angebotsverbesserungen, die mit dem Netz
Franken-Südthüringen und der Eventualposition verbunden sind, wurde vereinbart,
eine regionale Interessenbekundung an die zuständigen Ministerien in München
und Erfurt und die BEG zu richten, mit der Forderung die Eventualposition
umzusetzen.
Der Fernverkehr in Deutschland wird durch die anbietenden Unternehmen
eigenwirtschaftlich erbracht und liegt damit voll in der unternehmerischen
Verantwortung des Anbieters. Die Forderung nach einem zweistündlichen Systemhalt
des Schienenfernverkehrs in Coburg ist wiederholt an die DB AG und das
Bundesverkehrsministerium als Aufsichtsbehörde kommuniziert worden. Bisherige
Aussage der DB Fernverkehrs AG war, dass mit den vier Fahrtenpaaren, das
Angebotsmaximum erreicht ist. Welche unternehmerischen Entscheidungen hier
mittel- bis langfristig getroffen werden, ist offen. Die Forderung der Stadt
Coburg, des Landkreises Coburg und der weiteren Region nach einem
ICE-Systemhalt bleibt weiterhin bestehen.
Der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Bayern, Klaus-Dieter
Josel, ist aktuell von der Stadt Coburg um einen Termin gebeten worden, um die
Stellung der DB AG zur Thematik zu erörtern.