Sitzung: 05.03.2020 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 021/2020
Beschluss:
Beschluss:
Sachverhalt:
Die Haltestelle ist die Visitenkarte des ÖPNV. Haltestellen sind in der
Öffentlichkeit wahrnehmbar und stellen den ersten Zugang für den Kunden dar. Im
Landkreis Coburg gibt es 139 einseitig installierte Haltestellen und 128
doppelseitige. Die Haltestellen haben als Mindestausstattung mit einem
Haltestelleschild gekennzeichnet zu sein, sowie über einen Fahrplanaushang zu
verfügen.
Der Landkreis Coburg hat mit der Betriebsaufnahme des neuen Nahverkehrs
2016 die Haltestellenbeschilderung von der OVF GmbH übernommen. Nach wie vor
entspricht die aktuelle Haltestellenbeschilderung nicht den aktuellen
Anforderungen. Die Schilder sind in keinem guten Zustand.
Eine erste Sichtung des Marktes bietet eine Vielzahl von Herstellern
und Beschilderungstypen. Vor einer Neubeschilderung ist der Markt zu sondieren
und es sind Eckpunkte für eine Leistungsbeschreibung festzulegen. So gibt es
zwischenzeitlich zum Beispiel auch digitale Anzeiger, die unabhängig von
Stromanschlüssen funktionieren.
Es ist festzulegen, wie welche Haltestelle ausgerüstet werden soll.
Dabei ist die Lage der Haltestelle, sowie die Frequentierung entscheidend.
Im laufenden Jahr soll eine Datenbank vorbereitet werden. Diese dient
als Grundlage für eine Kostenschätzung für die Haushaltsplanung. Da die
Haltestelleninfrastruktur nach GVFG förderfähig ist, ist ein entsprechender
Förderantrag vorzubereiten.
Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
soll eine Kostenschätzung als Basis für weitere Entscheidungen vorgelegt
werden.