Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Beschluss:

 

 


Sachverhalt:

 

Die Haltestelle ist die Visitenkarte des ÖPNV. Haltestellen sind in der Öffentlichkeit wahrnehmbar und stellen den ersten Zugang für den Kunden dar. Im Landkreis Coburg gibt es 139 einseitig installierte Haltestellen und 128 doppelseitige. Die Haltestellen haben als Mindestausstattung mit einem Haltestelleschild gekennzeichnet zu sein, sowie über einen Fahrplanaushang zu verfügen.

 

Der Landkreis Coburg hat mit der Betriebsaufnahme des neuen Nahverkehrs 2016 die Haltestellenbeschilderung von der OVF GmbH übernommen. Nach wie vor entspricht die aktuelle Haltestellenbeschilderung nicht den aktuellen Anforderungen. Die Schilder sind in keinem guten Zustand.

 

Eine erste Sichtung des Marktes bietet eine Vielzahl von Herstellern und Beschilderungstypen. Vor einer Neubeschilderung ist der Markt zu sondieren und es sind Eckpunkte für eine Leistungsbeschreibung festzulegen. So gibt es zwischenzeitlich zum Beispiel auch digitale Anzeiger, die unabhängig von Stromanschlüssen funktionieren.

 

Es ist festzulegen, wie welche Haltestelle ausgerüstet werden soll. Dabei ist die Lage der Haltestelle, sowie die Frequentierung entscheidend.

 

Im laufenden Jahr soll eine Datenbank vorbereitet werden. Diese dient als Grundlage für eine Kostenschätzung für die Haushaltsplanung. Da die Haltestelleninfrastruktur nach GVFG förderfähig ist, ist ein entsprechender Förderantrag vorzubereiten.

 

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität soll eine Kostenschätzung als Basis für weitere Entscheidungen vorgelegt werden.