Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Vor einer endgültigen Entscheidung für ein externes Gutachten wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen Hildburghausen und Sonneberg eine Raumstrukturanalyse durchzuführen. Auf dieser Basis sollen mögliche Verbindungsachsen ermittelt werden, die eine bessere Verknüpfung der Landkreise mit dem ÖPNV erwarten lassen. Die Ergebnisse sind in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vorzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 01.01.2020 beantragte Kreisrat Thomas Kreisler:

 

Der Busverkehr zwischen dem Landkreis Hildburghausen und dem Landkreis Coburg sollte mittels der Pilotlinien Veilsdorf - Bad Rodach - Bad Colberg und  Coburg - Weitramsdorf - Ummerstadt - Heldburg verbessert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildburghausen zu ermitteln und zu klären, wer als Besteller der Verkehre auftritt und in welchen vorhandenen Verkehrsvertrag die Neuverkehre einzubetten sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt weitere Verkehre zwischen dem Landkreis Coburg und den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg zu prüfen und die Bestellkosten zu ermitteln. Auf Grund der Fülle möglicher Verbindungen ist die Vergabe eines externen Gutachtens notwendig.

 

Die Anträge wurden mit Beschluss des Kreistags vom 16.01.2020 (Vorlage 002/2020) in den Geschäftsgang verwiesen.

 

Der Antragsteller schlägt eine Verbesserung der Busverbindungen zwischen den Landkreisen Coburg und Hildburghausen sowie Coburg und Sonneberg vor. Im Antrag werden zwei konkrete Pilotlinien benannt und ein Prüfauftrag für weitere Verbindungen erteilt.

 

Die angesprochene Pilotlinie Coburg – Weitramsdorf – Ummerstadt - Heldburg wird aktuell bereits als Linie 217 durch den Landkreis Hildburghausen bedient. Es werden täglich zwei durchgehende Verbindungen angeboten und für weitere Verbindungen besteht in Weitramsdorf ein Anschluss zur Linie 8301 im Landkreis Coburg. Bei dieser Verknüpfung trägt jeder Aufgabenträger jeweils seine eigenen Kosten ohne weitere Vereinbarung.

 

Für die zweite vorgeschlagene Pilotlinie von Veilsdorf über Bad Rodach nach Bad Colberg besteht zurzeit kein Angebot. Für diese Verbindung wird vorgeschlagen, wie mit dem weiteren Prüfauftrag zu verfahren.

 

Zur Abarbeitung dieser Anträge ist eine enge Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen Hildburghausen und Sonneberg erforderlich. Vor einer Kostenermittlung ist es notwendig, den Angebotsbedarf und -umfang festzulegen. Dieser entscheidet auch darüber, auf welchen Landkreis die höchsten Verkehrsanteile entfallen, um die Zuordnung der Aufgabenträgerschaft zu klären. Die Aufgabenträgerschaft entscheidet dann auch über die Zuordnung zu einem Verkehrsvertrag.

 

Um den Angebotsumfang festzulegen, wird eine räumliche Strukturanalyse in Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen und den Kommunen empfohlen. Dabei sind die Strukturdaten der zu bedienenden Orte zu erfassen. Dazu zählen z. B. die Pendlerdaten auf kleinräumiger Ebene und eine Analyse des Einkaufs- und Freizeitverhaltens. Erst mit einer ausreichenden Datengrundlage kann geklärt werden, ob Linienverkehre oder bedarfsgesteuerte Verkehre sinnvolle Ergänzungen zum aktuellen Verkehrsangebot bilden. Der öffentliche Verkehr erfordert räumlich und zeitlich gebündelte Verkehrsströme, um eine ausreichende wirtschaftliche Basis zu erhalten. Eine erste diesbezügliche Abschätzung ist durch die Verwaltung möglich, um gegebenenfalls eine konkrete Aufgabenstellung für einen externen Gutachter zu formulieren.