Sitzung: 05.03.2020 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 019/2020
Beschluss:
Vor einer endgültigen Entscheidung für ein externes Gutachten wird die
Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen Hildburghausen
und Sonneberg eine Raumstrukturanalyse durchzuführen. Auf dieser Basis sollen
mögliche Verbindungsachsen ermittelt werden, die eine bessere Verknüpfung der
Landkreise mit dem ÖPNV erwarten lassen. Die Ergebnisse sind in einer der
nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
vorzustellen.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 01.01.2020 beantragte Kreisrat
Thomas Kreisler:
Der Busverkehr zwischen dem Landkreis
Hildburghausen und dem Landkreis Coburg sollte mittels der Pilotlinien
Veilsdorf - Bad Rodach - Bad Colberg und
Coburg - Weitramsdorf - Ummerstadt - Heldburg verbessert werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Kosten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis
Hildburghausen zu ermitteln und zu klären, wer als Besteller der Verkehre
auftritt und in welchen vorhandenen Verkehrsvertrag die Neuverkehre einzubetten
sind.
Die Verwaltung wird beauftragt weitere
Verkehre zwischen dem Landkreis Coburg und den Landkreisen Hildburghausen und
Sonneberg zu prüfen und die Bestellkosten zu ermitteln. Auf Grund der Fülle
möglicher Verbindungen ist die Vergabe eines externen Gutachtens notwendig.
Die Anträge wurden mit Beschluss des
Kreistags vom 16.01.2020 (Vorlage 002/2020) in den Geschäftsgang verwiesen.
Der Antragsteller
schlägt eine Verbesserung der Busverbindungen zwischen den Landkreisen Coburg
und Hildburghausen sowie Coburg und Sonneberg vor. Im Antrag werden zwei
konkrete Pilotlinien benannt und ein Prüfauftrag für weitere Verbindungen
erteilt.
Die angesprochene
Pilotlinie Coburg – Weitramsdorf – Ummerstadt - Heldburg wird aktuell bereits
als Linie 217 durch den Landkreis Hildburghausen bedient. Es werden täglich
zwei durchgehende Verbindungen angeboten und für weitere Verbindungen besteht
in Weitramsdorf ein Anschluss zur Linie 8301 im Landkreis Coburg. Bei dieser
Verknüpfung trägt jeder Aufgabenträger jeweils seine eigenen Kosten ohne
weitere Vereinbarung.
Für die zweite
vorgeschlagene Pilotlinie von Veilsdorf über Bad Rodach nach Bad Colberg
besteht zurzeit kein Angebot. Für diese Verbindung wird vorgeschlagen, wie mit
dem weiteren Prüfauftrag zu verfahren.
Zur Abarbeitung
dieser Anträge ist eine enge Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen
Hildburghausen und Sonneberg erforderlich. Vor einer Kostenermittlung ist es
notwendig, den Angebotsbedarf und -umfang festzulegen. Dieser entscheidet auch
darüber, auf welchen Landkreis die höchsten Verkehrsanteile entfallen, um die
Zuordnung der Aufgabenträgerschaft zu klären. Die Aufgabenträgerschaft
entscheidet dann auch über die Zuordnung zu einem Verkehrsvertrag.
Um den Angebotsumfang festzulegen, wird eine räumliche Strukturanalyse
in Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen und den Kommunen empfohlen. Dabei
sind die Strukturdaten der zu bedienenden Orte zu erfassen. Dazu zählen z. B.
die Pendlerdaten auf kleinräumiger Ebene und eine Analyse des Einkaufs- und
Freizeitverhaltens. Erst mit einer ausreichenden Datengrundlage kann geklärt
werden, ob Linienverkehre oder bedarfsgesteuerte Verkehre sinnvolle Ergänzungen
zum aktuellen Verkehrsangebot bilden. Der öffentliche Verkehr erfordert
räumlich und zeitlich gebündelte Verkehrsströme, um eine ausreichende
wirtschaftliche Basis zu erhalten. Eine erste diesbezügliche Abschätzung ist
durch die Verwaltung möglich, um gegebenenfalls eine konkrete Aufgabenstellung
für einen externen Gutachter zu formulieren.