Sitzung: 05.03.2020 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12
Vorlage: 018/2020
Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt, bei der Staatsministerin für Wohnen, Bau und
Verkehr die Planung für einen Bahnlückenschluss einzufordern, die dann als
Grundlage für ein Raumordnungsverfahren dienen kann. Dabei sind verschiedene
Trassenvarianten zu prüfen sowie die Tauglichkeit für den Personen- und
Güterverkehr zu berücksichtigen.
Begleitend soll eine Lenkungsgruppe mit den verschiedenen
Interessensgruppen (Kommunen, Fahrgastverbände, Bauernverband etc.)
eingerichtet werden, um eine vollständige Interessensabwägung frühzeitig zu
gewährleisten.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 01.01.2020 beantragte Kreisrat Thomas Kreisler:
Die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zur Trassenfindung eines
Bahnlückenschlusses zwischen dem Landkreis Coburg und dem Landkreis
Hildburghausen muss im Jahr 2020 erfolgen. Der Kreistag des Landkreises Coburg
bekennt sich zu dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme und beauftragt Herrn
Landrat Straubel gegenüber dem Freistaat Bayern eine Mitfinanzierung des
Verfahrens einzufordern.
Der Antrag wurde mit Beschluss des Kreistags vom 16.01.2020 (Vorlage
002/2020) in den Geschäftsgang verwiesen.
Der Antrag zielt darauf ab, ein Raumordnungsverfahren zur
Trassenfindung eines Bahnlückenschlusses zwischen den Landkreisen Coburg und
Hildburghausen anzustoßen.
Raumordnungsverfahren sind verfahrenstechnisch institutionalisiert. Ein
Raumordnungsverfahren wird dann eingeleitet, wenn eine Planung auf ihre
Raumwirksamkeit zu prüfen ist. Das setzt einen Träger der Planung und eine
Planungsleistung voraus. Bei einer Lückenschlussplanung ist die Planung von
einem Eisenbahninfrastrukturbetreiber vorzulegen.
Der letzte Kreistagsbeschluss zum Thema datiert vom 26.07.2018. Zuvor
ist bereits ein Schreiben, das gemeinsam von IHK-Präsident, Landrat,
Oberbürgermeister und VCD-Sprecher gezeichnet worden ist, an das
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gesendet worden. Im Nachgang des
Beschlusses ist der Sachstand in den Ministerien in Thüringen und München
abgefragt worden.
Der Freistaat Thüringen hatte im Doppelhaushalt 2018/2019 Planungsmittel
bereitgestellt, sieht aber aufgrund des Territorialprinzips die
Hauptverantwortung beim Freistaat Bayern. Das Staatsministerium in München
verweist darauf, dass eine volkswirtschaftliche Vertretbarkeit vorliegen muss.
Hierzu gibt es Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern. Die
Finanzierung könnte über Bundesmittel erfolgen, die dem Freistaat zur Verfügung
gestellt werden. Ist keine ausreichende Querschnittsbelastung gegeben, müssten
Mittel zurück erstattet werden.
Aktuell ist also nicht absehbar, dass eine Planung bei einem
Infrastrukturunternehmen beauftragt wird, die als Grundlage für ein
Raumordnungsverfahren dienen kann.
Aus der Beratung: