Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Coburg und der Stadt Coburg zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Nahverkehrsraum Coburg wird aktualisiert und weiterentwickelt zu einer Arbeitsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Mobilität.

 

Dabei werden

1.    die bestehenden Aufgaben, die sich aus dem ÖPNV ergeben, an die aktuellen Entwicklungen angepasst,

2.    Aufgaben, die sich aus dem Fernverkehrshalt in der Stadt Coburg ergeben haben, und alle weiteren Themen, die die Schieneninfrastruktur betreffen,

3.    sowie Mobilitätsthemen, die nicht mit individueller Automobilität zu tun haben, ergänzt. Dabei bildet der Radverkehr einen Schwerpunkt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich des gleichlautenden Beschlusses der Stadt Coburg, die neue Vereinbarung dem ÖPNV-Beirat vorzulegen, um die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorzuberaten.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt und der Landkreis Coburg haben als Ergebnis des ersten gemeinsamen Nahverkehrsplans 1998 die Arbeitsgemeinschaft ÖPNV auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegründet.

 

Kernaufgabe ist die Verbesserung der Verhältnisse des öffentlichen Personennahverkehrs im Nahverkehrsraum Coburg durch verschiedene Maßnahmen, wie die Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans, die Abstimmung kommunaler Planungen, die Abstimmung von Fahrplänen und Anschlüssen und ein einheitlicher Tarif. Dazu sind weitere Grundsätze vereinbart worden. Außerdem ist die Einrichtung des ÖPNV-Beirats geregelt, sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle bzw. der/des Nahverkehrsbeauftragten.

 

Der öffentliche Personennahverkehr hat sich im Verlauf der Jahre vor allem auch durch europarechtliche Vorschriften weiter entwickelt. Im Landkreis Coburg ist seit 01.09.2016 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach EU-VO 1370/2007 Art. 5 Abs. 3 vergeben. In der Stadt Coburg gilt seit 01.11.2019 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 2 derselben Verordnung. Die Vergabe dieser Leistungen sind entsprechend in der Vereinbarung und der Aufgabenstellung nicht vorgesehen, genauso wenig, wie die laufende Abwicklung dieser Verträge.

 

Das Thema Barrierefreiheit hat zwischenzeitlich erheblich an Bedeutung gewonnen und erfordert nicht nur aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes eine neue Herangehensweise und zum Beispiel die Abstimmung mit den Kommunen des Landkreises.

 

Auch das Thema Schienenpersonenfernverkehr hat in den letzten Jahren erheblich Zeit gebunden, genauso wie die immer wiederkehrende Diskussion um den Schienenlückenschluss in Richtung Thüringen.

 

Vor mehreren Jahren sind bereits die Themen Radverkehr und Fußgängerverkehr in die Aufgabenstellung aufgenommen worden, vor dem Hintergrund das Thema Nahmobilität stärker zu bündeln. Eine offizielle Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat dazu nicht stattgefunden.

Der Radverkehr ist zwar sowohl bei der Stadt als auch im Landkreis für die planerischen, baulichen und ordnungsrechtlichen Bereiche institutionalisiert, aber für eine ganzheitliche Förderung im Hinblick auf ein fahrradfreundliches Klima und die Stärkung des Fahrrads als Verkehrsmittel fehlt eine grundsätzliche Verortung.

Für diesen Bereich ist Stärkung der personellen Kapazitäten sinnvoll, damit mittelfristig ein gezielter Ausbau des Radverkehrs in der Region Coburg erfolgen kann. Eine solche Stelle ist über LEADER förderfähig.

 

Neben den genannten Aufgaben erfolgt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den Klimaschutzmanagern von Stadt und Landkreis z. B. im Bereich Elektromobilität und Mobilstationen und eine Beteiligung an Projekten wie z. B. dem Modellvorhaben zur Raumordnung MORO. Außerdem spielen Förderprojekte auf Landes- und Bundesebene eine immer größere Rolle, deren Abwicklung zum Teil erhebliche Kapazitäten binden.

 

Absehbar ist, dass das Thema Elektromobilität auch verstärkt im ÖPNV ankommen wird.

 

Vor dem Hintergrund dieser erweiterten Aufgabenstellung wird vorgeschlagen, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu erneuern und den aktuellen Anforderungen anzupassen.

 

Der ÖPNV-Beirat hat sich mit Beschluss vom 29.11.2019 für die Weiterentwicklung der „Arbeitsgemeinschaft über die ÖPNV-Zusammenarbeit im Nahverkehrsraum Coburg“ (ARGE ÖPNV) zur „Arbeitsgemeinschaft zur Zusammenarbeit für Mobilitätsthemen“ (ARGE Mobilität) ausgesprochen und den Gremien von Stadt und Landkreis Coburg ergänzend empfohlen, eine gemeinsamen Projektmanagementstelle zur langfristigen Stärkung des Radverkehrs einzurichten.

 

Der Einrichtung einer gemeinsamen Projektmanagementstelle, mit dem Ziel einer langfristigen Stärkung des Radverkehrs im Raum Coburg, wurde mit Schaffung einer Stelle im Haushalt 2020 des Landkreises Coburg Rechnung getragen. Die Stelle ist mit einem Sperrvermerk versehen. Ein gemeinsamer Förderantrag von Stadt und Landkreis Coburg ist nach Freigabe der Stelle über LEADER zu stellen.