Sitzung: 05.03.2020 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 017/2020
Beschluss:
Die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Coburg und der Stadt Coburg zur Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Nahverkehrsraum Coburg wird aktualisiert und
weiterentwickelt zu einer Arbeitsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im
Bereich der Mobilität.
Dabei werden
1.
die
bestehenden Aufgaben, die sich aus dem ÖPNV ergeben, an die aktuellen
Entwicklungen angepasst,
2.
Aufgaben,
die sich aus dem Fernverkehrshalt in der Stadt Coburg ergeben haben, und alle
weiteren Themen, die die Schieneninfrastruktur betreffen,
3.
sowie
Mobilitätsthemen, die nicht mit individueller Automobilität zu tun haben,
ergänzt. Dabei bildet der Radverkehr einen Schwerpunkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich des gleichlautenden
Beschlusses der Stadt Coburg, die neue Vereinbarung dem ÖPNV-Beirat vorzulegen,
um die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorzuberaten.
Sachverhalt:
Die Stadt und der Landkreis Coburg haben als Ergebnis des ersten
gemeinsamen Nahverkehrsplans 1998 die Arbeitsgemeinschaft ÖPNV auf Grundlage
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegründet.
Kernaufgabe ist die Verbesserung der Verhältnisse des öffentlichen
Personennahverkehrs im Nahverkehrsraum Coburg durch verschiedene Maßnahmen, wie
die Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans, die Abstimmung kommunaler
Planungen, die Abstimmung von Fahrplänen und Anschlüssen und ein einheitlicher
Tarif. Dazu sind weitere Grundsätze vereinbart worden. Außerdem ist die
Einrichtung des ÖPNV-Beirats geregelt, sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle
bzw. der/des Nahverkehrsbeauftragten.
Der öffentliche Personennahverkehr hat sich im Verlauf der Jahre vor
allem auch durch europarechtliche Vorschriften weiter entwickelt. Im Landkreis
Coburg ist seit 01.09.2016 ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach EU-VO
1370/2007 Art. 5 Abs. 3 vergeben. In der Stadt Coburg gilt seit 01.11.2019 ein
öffentlicher Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 2 derselben Verordnung.
Die Vergabe dieser Leistungen sind entsprechend in der Vereinbarung und der
Aufgabenstellung nicht vorgesehen, genauso wenig, wie die laufende Abwicklung
dieser Verträge.
Das Thema Barrierefreiheit hat zwischenzeitlich erheblich an Bedeutung
gewonnen und erfordert nicht nur aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes eine
neue Herangehensweise und zum Beispiel die Abstimmung mit den Kommunen des
Landkreises.
Auch das Thema Schienenpersonenfernverkehr hat in den letzten Jahren
erheblich Zeit gebunden, genauso wie die immer wiederkehrende Diskussion um den
Schienenlückenschluss in Richtung Thüringen.
Vor mehreren Jahren sind bereits die Themen Radverkehr und
Fußgängerverkehr in die Aufgabenstellung aufgenommen worden, vor dem
Hintergrund das Thema Nahmobilität stärker zu bündeln. Eine offizielle
Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat dazu nicht stattgefunden.
Der Radverkehr ist zwar sowohl bei der Stadt als auch im Landkreis für
die planerischen, baulichen und ordnungsrechtlichen Bereiche
institutionalisiert, aber für eine ganzheitliche Förderung im Hinblick auf ein
fahrradfreundliches Klima und die Stärkung des Fahrrads als Verkehrsmittel
fehlt eine grundsätzliche Verortung.
Für diesen Bereich ist Stärkung der personellen Kapazitäten sinnvoll,
damit mittelfristig ein gezielter Ausbau des Radverkehrs in der Region Coburg
erfolgen kann. Eine solche Stelle ist über LEADER förderfähig.
Neben den genannten Aufgaben erfolgt eine regelmäßige Zusammenarbeit
mit den Klimaschutzmanagern von Stadt und Landkreis z. B. im Bereich
Elektromobilität und Mobilstationen und eine Beteiligung an Projekten wie z. B.
dem Modellvorhaben zur Raumordnung MORO. Außerdem spielen Förderprojekte auf
Landes- und Bundesebene eine immer größere Rolle, deren Abwicklung zum Teil
erhebliche Kapazitäten binden.
Absehbar ist, dass das Thema Elektromobilität auch verstärkt im ÖPNV
ankommen wird.
Vor dem Hintergrund dieser erweiterten Aufgabenstellung wird vorgeschlagen,
die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu erneuern und den aktuellen
Anforderungen anzupassen.
Der ÖPNV-Beirat hat sich mit Beschluss vom 29.11.2019 für die Weiterentwicklung der „Arbeitsgemeinschaft über die ÖPNV-Zusammenarbeit im Nahverkehrsraum Coburg“ (ARGE ÖPNV) zur „Arbeitsgemeinschaft zur Zusammenarbeit für Mobilitätsthemen“ (ARGE Mobilität) ausgesprochen und den Gremien von Stadt und Landkreis Coburg ergänzend empfohlen, eine gemeinsamen Projektmanagementstelle zur langfristigen Stärkung des Radverkehrs einzurichten.
Der Einrichtung einer gemeinsamen Projektmanagementstelle, mit dem Ziel einer langfristigen Stärkung des Radverkehrs im Raum Coburg, wurde mit Schaffung einer Stelle im Haushalt 2020 des Landkreises Coburg Rechnung getragen. Die Stelle ist mit einem Sperrvermerk versehen. Ein gemeinsamer Förderantrag von Stadt und Landkreis Coburg ist nach Freigabe der Stelle über LEADER zu stellen.