Beschluss:

 

Beschluss:

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis hat am 28.03.2019 der Firma Koopmann Analytics, Hamburg, den Auftrag zur Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft nach den Sozialgesetzbüchern II und XII im Landkreis Coburg (siehe Information im Ausschuss für Soziales am 15.11.2018, TOP N 6) erteilt.

 

Inzwischen ist die Erhebung und Auswertung der Daten nach den Vorgaben des Bundessozialgerichtes abgeschlossen. In der Sitzung sollen nun die Vorgehensweise erläutert und die Ergebnisse durch die Firma Koopmann Analytics vorgestellt werden.

 

Die neuen Angemessenheitsgrenzen kommen ab 01.03.2020 im SGB II und im SGB XII zur Anwendung.