Sitzung: 19.02.2020 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Vorlage: 011/2020
Beschluss:
Beschluss:
Sachverhalt:
Der Landkreis hat am 28.03.2019 der Firma Koopmann Analytics, Hamburg,
den Auftrag zur Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung
angemessener Kosten der Unterkunft nach den Sozialgesetzbüchern II und XII im
Landkreis Coburg (siehe Information im Ausschuss für Soziales am 15.11.2018,
TOP N 6) erteilt.
Inzwischen ist die Erhebung und Auswertung der Daten nach den Vorgaben
des Bundessozialgerichtes abgeschlossen. In der Sitzung sollen nun die
Vorgehensweise erläutert und die Ergebnisse durch die Firma Koopmann Analytics
vorgestellt werden.
Die neuen Angemessenheitsgrenzen kommen ab 01.03.2020 im SGB II und im
SGB XII zur Anwendung.