Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg beschließt hinsichtlich des Antrags von KR Thomas Kreisler vom 01.01.2020 wie folgt:

 

1. Raumordnungsverfahren Bahnlückenschluss Coburg-Südthüringen

 

Der Antrag wird in den Geschäftsgang verwiesen.

 

2. Verbesserung des Busverkehrs zwischen dem Landkreis Hildburghausen und dem Landkreis Coburg mittels der Pilotlinien  Veilsdorf - Bad Rodach - Bad Colberg und  Coburg - Weitramsdorf- Ummerstadt – Heldburg

 

Der Antrag wird in den Geschäftsgang verwiesen.

 

3.Prüfung weiterer Verkehre zwischen dem Landkreis Coburg und den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg sowie Vergabe eines externen Gutachtens

 

Der Antrag wird in den Geschäftsgang verwiesen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 01.01.2020 beantragt Kreisrat Thomas Kreisler:

1. Die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zur Trassenfindung eines Bahnlückenschlusses zwischen dem Landkreis Coburg und dem Landkreis Hildburghausen muss im Jahr 2020 erfolgen. Der Kreistag des Landkreises Coburg bekennt sich zu dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme und beauftragt Herrn Landrat Straubel gegenüber dem Freistaat Bayern eine Mitfinanzierung des Verfahrens einzufordern.

 

2. Der Busverkehr zwischen dem Landkreis Hildburghausen und dem Landkreis Coburg sollte mittels der Pilotlinien Veilsdorf - Bad Rodach - Bad Colberg und Coburg – Weitramsdorf - Ummerstadt - Heldburg verbessert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildburghausen zu ermitteln und zu klären, wer als Besteller der Verkehre auftritt und in welchen vorhandenen Verkehrsvertrag die Neuverkehre einzubetten sind.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Verkehre zwischen dem Landkreis Coburg und den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg zu prüfen und die Bestellkosten zu ermitteln. Auf Grund der Fülle möglicher Verbindungen ist die Vergabe eines externen Gutachtens notwendig.

 

Zu Nr. 1

Der Kreistag des Landkreises Coburg hat sich letztmals am 26.07.2018 mit der Thematik der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens und dem Bahnlückenschluss Coburg – Südthüringen befasst.

Folgender Beschluss wurde gefasst.

„Der Landkreis Coburg begrüßt die Initiative des Freistaats Thüringen, Vorbereitungen zu einem Raumordnungsverfahren aufzunehmen.

Der Freistaat Bayern wird aufgefordert, die Initiative des Freistaats Thüringens mitzutragen und eigene Mittel für die Planungen bereitzustellen.

Begleitend zu der standardmäßigen Öffentlichkeitsbeteiligung eines Raumordnungsverfahrens soll eine Lenkungsgruppe mit den verschiedenen Interessensgruppen (Kommunen, Fahrgastverbände, Bauernverband etc.) eingerichtet werden, um eine vollständige Interessensabwägung frühzeitig zu gewährleisten.“

 

Auf Grundlage des Beschlusses hat sich Landrat Michael Busch, gemeinsam mit OB Norbert Tessmer, Präsident der IHK zu Coburg, Friedrich Herdan und Gerd Weibelzahl Vorsitzender VCD Coburg, schriftlich an die zuständige Staatsministerin Ilse Aigner gewandt und darum gebeten das Raumordnungsverfahren mitzufinanzieren. Eine Antwort auf diese Bitte ist nicht erfolgt.

 

Auf spätere telefonische Nachfrage ist ermittelt worden, dass das Land Thüringen bereit ist, mit zu finanzieren, die Planungsinitiative jedoch vom Freistaat Bayern ausgehen müsse. Der Freistaat Bayern verwies darauf, dass die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan abgelehnt wurde und kein Infrastrukturbetreiber (z.B. DB-Netz AG) vorhanden ist. Insoweit besteht keine Bereitschaft, das Raumordnungsverfahren einzuleiten.

 

 

Zu Nr.2 und Nr. 3

Die Antragsteile zur Verbesserung des Busverkehrs zwischen dem Landkreis Hildburghausen und dem Landkreis Coburg mittels der Pilotlinien  Veilsdorf - Bad Rodach - Bad Colberg und  Coburg - Weitramsdorf- Ummerstadt – Heldburg und zur Prüfung weiterer Verkehre zwischen dem Landkreis Coburg und den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg werden in den Geschäftsgang verwiesen.

Sie sind im Rahmen der Zuständigkeiten und Aufgabenzuweisungen der Kreisgremien zu behandeln.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Anträge ausreichend zu begründen sind und für den Fall, dass (nennenswerte) Kosten anfallen, auch ein Finanzierungsvorschlag zu machen ist. Haushaltsmittel sind derzeit weder für weitere kostenträchtige Bestellungen noch für Gutachten im Haushalt veranschlagt.

Das kann und sollte ggf. vom Antragsteller noch nachgeholt werden.

 

Alternativ zur Entscheidung im Sinne der Antragstellung über den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Weg ist die Ablehnung des Antrags (jeweils Alternative b) eröffnet.

 

 


Aus der Beratung:

 

Zu a)

Dieter Pillmann erläutert, dass ein solcher Beschluss bereits vor 1,5 Jahren von diesem Gremium gefasst wurde.

Kreisrat Martin Mittag erläutert, dass auch von Seiten der Landesregierung der Sachstand zu diesem Thema unverändert ist. Momentan erscheint es als sehr unwahrscheinlich dass es hier zu einem Bahnlückenschluss kommen wird.

Kreisrat Thomas Kreisler verliest ein Schreiben des Staatsministers Dr. Hans Reichhart vom 16.08.2019. Er antwortete in diesem Schreiben auf eine Anfrage von Dr. Markus Büchler (Bündnis 90 / Die Grünen) in der es konkret um die Bahnstrecke zwischen Eisfeld und Coburg ging. Der Staatsminister schreibt hier, dass keine ausreichenden Gremienbeschlüsse vorlägen. Kreisrat Thomas Kreisler wundert sich über diese Aussage aus dem Staatsministerium wenn doch, wie vom Vorsitzenden erläutert, bereits ein Beschluss des Kreistags vorliegt.

Dieter Pillmann erklärt, dass es im Schreiben des Staatsministers um die Reaktivierung der alten Werrabahnstrecke geht. In dem Beschluss des Kreistags ging es jedoch um einen Lückenschluss zwischen Bad Rodach und Thüringen. Hierbei handelt es sich um eine Neubaustrecke. Es handelt sich hierbei somit um zwei verschiedene Projekte.

Einen Beschluss zur Reaktivierung der Werrabahnstrecke gibt es nicht bzw. wurde ein solcher auch mehrfach im Kreistag abgelehnt.

 

Kreisrat Carsten Höllein stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er beantragt alle drei Punkte des Antrags in den Geschäftsgang zu verweisen.