Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem vom Fachbereich Tiefbau aufgestellten Bauentwurf für den Neubau des Geh- und Radweges von Wohlbach nach Schafhof an der Kreisstraße CO 12 wird, nach Maßgabe der Prüfbemerkungen der Regierung von Oberfranken im Zuge des Bewilligungsverfahrens, zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2020 2021 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 600.000 € werden wie folgt finanziert:

 

280.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

  80.000 € Zuwendungen nach FAG

  30.000 € Anteil der Gemeinde Ahorn

210.000 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Sollte sich im Rahmen der Ausschreibung eine erhebliche Kostensteigerung ergeben, wird die Zustimmung des zuständigen Gremiums vor der Vergabe erneut eingeholt.

 

Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6512.9503 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2018 bis 2022 ist unter der lfd. Nr. 84 der Neubau eines unselbstständigen Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße CO 12 zwischen den Ortsteilen Wohlbach und Schafhof der Gemeinde Ahorn mit insgesamt 300.000 € vorgesehen.

 

Der Bauentwurf des Fachbereiches Tiefbau wurde mit der Regierung vorbesprochen und der Zuwendungsantrag wird Anfang November in Bayreuth eingereicht. Eine gesonderte baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg ist nicht mehr erforderlich, da seit Jahresbeginn 2019 die Regierung neben der förderrechtlichen Prüfung auch für die technische Freigabe der Planung zuständig ist. Wegen dieser Straffung wird mit einer relativ kurzfristigen vorzeitigen Baufreigabe durch die Regierung noch im Jahr 2019 gerechnet.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind aktuell mit rund 600.000 € ermittelt, die sich wie folgt aufteilen:

 

385.000 € Geh- und Radwegneubau mit Querungshilfen und Ausgleichsmaßnahmen

  50.000 € Erneuerung Straßendurchlass DN 1200

  55.000 € Beseitigung einer Tiefensetzung im Straßendamm

  30.000 € Verlängerung des gemeindlichen Gehweges in Wohlbach

  80.000 € Bankett- und Grabensanierung Kreisstraße

 

Die Sanierungsmaßnahme an der Kreisstraße CO 12 können in Verbund mit Neubau des Geh- und Radweges kostengünstig durchgeführt werden.

 

Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 400.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 280.000 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von 80.000 € (20 v. H.) erwartet. Der Kostenanteil der Gemeinde Ahorn beträgt rd. 30.000 €. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel in Höhe von rd. 210.000 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 300.000 €, also 300.000 € zu wenig, vorgesehen.

 

Im Vermögenshaushalt waren bisher 25.000 €, in 2019 sind weitere 100.000 € und 2020 nochmals 175.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 300.000 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms in den Jahren 2020 und 2021 bereitzustellen.

 

Es wird vorgeschlagen, nach Vorliegen der vorzeitigen Baufreigabe durch die Regierung sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch die längere Vorlaufzeit am Markt werden günstigere Preise erwartet. Mit dem Ausschreibungsergebnis kann dann der Zuwendungsantrag gestellt werden. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei einer erheblichen Änderung der Kosten ist die Zustimmung des zuständigen Gremiums vor Zuschlagserteilung in einer späteren Sitzung neu zu beschließen.