Beschluss:
Dem vom Fachbereich Tiefbau aufgestellten Bauentwurf für den Neubau des
Geh- und Radweges von Wohlbach nach Schafhof an der Kreisstraße CO 12 wird,
nach Maßgabe der Prüfbemerkungen der Regierung von Oberfranken im Zuge des
Bewilligungsverfahrens, zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren
2020 2021 abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 600.000 € werden wie folgt finanziert:
280.000 € Zuwendungen nach BayGVFG
80.000 € Zuwendungen nach FAG
30.000 € Anteil der Gemeinde
Ahorn
210.000 € Eigenmittel
Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das
wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Sollte sich im Rahmen der Ausschreibung
eine erhebliche Kostensteigerung ergeben, wird die Zustimmung des zuständigen
Gremiums vor der Vergabe erneut eingeholt.
Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6512.9503 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt:
Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2018 bis
2022 ist unter der lfd. Nr. 84 der Neubau eines unselbstständigen Geh- und
Radweges entlang der Kreisstraße CO 12 zwischen den Ortsteilen Wohlbach und
Schafhof der Gemeinde Ahorn mit insgesamt 300.000 € vorgesehen.
Der Bauentwurf des Fachbereiches Tiefbau wurde mit der Regierung
vorbesprochen und der Zuwendungsantrag wird Anfang November in Bayreuth
eingereicht. Eine gesonderte baufachliche Stellungnahme des Staatlichen
Bauamtes Bamberg ist nicht mehr erforderlich, da seit Jahresbeginn 2019 die
Regierung neben der förderrechtlichen Prüfung auch für die technische Freigabe
der Planung zuständig ist. Wegen dieser Straffung wird mit einer relativ
kurzfristigen vorzeitigen Baufreigabe durch die Regierung noch im Jahr 2019
gerechnet.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind aktuell mit rund 600.000 €
ermittelt, die sich wie folgt aufteilen:
385.000 € Geh- und Radwegneubau mit Querungshilfen und
Ausgleichsmaßnahmen
50.000 € Erneuerung
Straßendurchlass DN 1200
55.000 € Beseitigung einer
Tiefensetzung im Straßendamm
30.000 € Verlängerung des
gemeindlichen Gehweges in Wohlbach
80.000 € Bankett- und
Grabensanierung Kreisstraße
Die Sanierungsmaßnahme an der Kreisstraße CO 12 können in Verbund mit
Neubau des Geh- und Radweges kostengünstig durchgeführt werden.
Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 400.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von
280.000 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von
80.000 € (20 v. H.) erwartet. Der Kostenanteil
der Gemeinde Ahorn beträgt rd. 30.000 €. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel
in Höhe von rd. 210.000 € aufzubringen.
Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm sind für den Landkreis bei
dieser Baumaßnahme lediglich 300.000 €, also 300.000 € zu wenig, vorgesehen.
Im Vermögenshaushalt waren bisher 25.000 €, in 2019 sind weitere 100.000
€ und 2020 nochmals 175.000 € veranschlagt. Die noch fehlenden Mittel in Höhe
von 300.000 € sind durch die Fortschreibung des
Investitionsprogramms in den Jahren 2020 und 2021 bereitzustellen.
Es wird vorgeschlagen, nach Vorliegen der vorzeitigen Baufreigabe durch
die Regierung sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche
Ausschreibung durchzuführen. Durch die längere Vorlaufzeit am Markt werden
günstigere Preise erwartet. Mit dem Ausschreibungsergebnis kann dann der
Zuwendungsantrag gestellt werden. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen. Bei einer erheblichen Änderung der Kosten ist die Zustimmung
des zuständigen Gremiums vor Zuschlagserteilung in einer späteren Sitzung neu
zu beschließen.