Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach aufgestellten Bauentwurf für den Ersatzneubau der Brücke über die Nerde im Zuge der Kreisstraße CO 4 in Meeder wird, unter Beachtung der Prüfbemerkungen der Regierung von Oberfranken im Zuge des Bewilligungsverfahrens, zugestimmt. Das Vorhaben ist in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Kosten von rd. 765.000 € werden wie folgt finanziert:

 

445.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

127.000 € Zuwendungen nach FAG

193.000 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Sollte sich im Rahmen der Ausschreibung eine erhebliche Kostensteigerung ergeben, wird die Zustimmung des Bauausschusses vor Vergabe erneut eingeholt.

 

Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6504.9501 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2018 bis 2022 ist unter der lfd. Nr. 70 der Ersatzneubau der Brücke über die Nerde im Zuge der Kreisstraße CO 4 in der Ortsmitte von Meeder mit insgesamt 500.000 € vorgesehen.

 

Der Bauentwurf der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach, wurde mit der Regierung vorbesprochen und der Zuwendungsantrag mit Schreiben vom 21.10.2019 dort eingereicht. Eine gesonderte baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg ist nicht mehr erforderlich, da seit Jahresbeginn 2019 die Regierung neben der förderrechtlichen Prüfung auch für die technische Freigabe der Planung zuständig ist. Wegen dieser Straffung wird mit einer relativ kurzfristigen vorzeitigen Baufreigabe durch die Regierung noch im Jahr 2019 gerechnet.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden aktuell mit rund 765.000 € ermittelt. Mehrkosten ergeben sich hauptsächlich aufgrund von Deponiekosten für den Abtransport des belasteten Bodens mit geschätzten Kosten in Höhe von 71.000 € sowie durch umfangreiche Arbeiten an den direkt an unser Bauwerk anschließenden Stützmauern der Gemeinde Meeder. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf rd. 637.000 €. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von rd. 445.000 € (70 v. H.) und nach Art. 13 c FAG von rd. 127.000 € (20 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 193.000 € aufzubringen.

 

Im derzeitigen gültigen Investitionsprogramm sind für den Landkreis bei dieser Baumaßnahme lediglich 500.000 €, also 265.000 € zu wenig, vorgesehen. Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 265.000 € sind durch die Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2020 bereitzustellen.

 

In Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird vorgeschlagen, nach Vorliegen der vorzeitigen Baufreigabe sofort die vergaberechtlich erforderliche öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Durch die längere Vorlaufzeit am Markt sind evtl. günstigere Preise zu erwarten. Mit dem Ausschreibungsergebnis kann anschließend der Zuwendungsantrag gestellt werden. Der Zuschlag wäre auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei einer erheblichen Änderung der Kosten ist die Zustimmung der zuständigen Gremien vor Zuschlagserteilung in einer späteren Sitzung erneut einzuholen.