Beschluss: einstimmig

1.)        Der Ausschuss für Jugend und Familie stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.799,52 € für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich zu. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben des Zweckbindungsrings 230, Jugendarbeit.

 

2.)        Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag werden die Ansätze für den Haushalt 2020 für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen Bereich auf 16.000 € und zur Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen Bereich auf 7.000 € angehoben. Die Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig.


Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Jugend und Familie wurde zuletzt am 19.02.2019 ausführlich über die bisherige Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen Bereich berichtet (Vorlage 015/2019).

 

Zentraler Punkt der jetzigen Vorlage ist, dass erneut die verfügbaren Fördermittel nicht ausreichen.

 

Der Fördertopf wurde 2007 beschlossen und nach Beschlussfassung der ersten Richtlinien durch den Ausschuss für Jugend und Familie am 09.07.2008 erstmalig genutzt. Die Förderhöhe betrug 50.000 € –aufgeteilt auf die beiden Unterabschnitte 3332 und 5500, die gegenseitig deckungsfähig waren und sind. Nicht in Anspruch genommene Fördermittel waren in das nächste Haushaltsjahr übertragbar, was insbesondere dem „Nachholbedarf“ der Vereine in der Jugendarbeit Rechnung tragen sollte.

Mit der ersten Anpassung der Richtlinien 2011 wurde dies geändert. Der Nachholbedarf war gedeckt und deshalb wurde die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel zeitlich begrenzt. Da Anträge noch bis zum 31.12. eines Jahres gestellt und erst 6 Wochen danach abgerechnet werden konnte, wurde entschieden, dass die Haushaltsreste aus dem Vorjahr bis Ende Februar verausgabt sein müssen

 

2015 wurden die Höhe des Fördertopfes auf 15.000 € für den sportlichen und 10.000 € für den musisch-kulturellen Bereich reduziert, was dem Ausgabeniveau der Vorjahre entsprach.

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde ab 2016 der Haushaltsansatz noch weiter abgesenkt. Seitdem stehen für die Jugendarbeit im sportlichen Bereich nur noch 11.000 € und für die im musisch-kulturellen Bereich 5.000 € zur Verfügung.

Dieser Betrag war zu gering angesetzt. Dass es dem Vergabegremium unter Vorsitz des Kreisrats Rainer Mattern trotzdem möglich war, alle als förderwürdig bewerteten Anträge positiv zu entscheiden, war nur der Rückforderung und tatsächlichen Rückerstattung von Fördersummen zu verdanken.

2018 war dies nicht mehr möglich. Um dennoch alle Anträge zu berücksichtigen, verzichtete die Bayerische Sportjugend auf ihre Förderung in Höhe von 2.000 € und 188 € wurden aus dem Budget des Stellvertreter des Landrats gedeckt.

 

Am 11.11.2019 tagte das Vergabegremium. Alle bis dahin vorliegenden Anträge wurden geprüft.

Die noch verfügbaren Mittel deckten den Bedarf, der sich aus den positiv zu verbescheidenden Anträgen errechnete, nicht. Aktuell „fehlen“ 5.799,52€.

Vorgeschlagen wird, diesen Betrag überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und diesen Mehrbedarf mit Minderausgaben aus dem Zweckbindungsring 230, Jugendarbeit, konkret aus der Haushaltsstelle 4512.7600), zu decken.

 

Es hat sich gezeigt, dass die vorgenommene Reduzierung von ursprünglich 50.000 € auf zuletzt summarisch 16.000 € zu hoch angesetzt war. Unter Berücksichtigung, dass (immer noch) bis zum 31.12.2019 Anträge eingehen und behandelt werden müssen, wird vorgeschlagen, ab 2020 den Haushaltsansatz für die musisch-kulturelle Jugendarbeit auf der HH-Stelle 3321.7180 um 2.000 € auf 7.000 € und den Ansatz für die sportliche Jugendarbeit auf der Haushaltsstelle 5500. 7180 um 5.000 € auf 16.000 € anzuheben.