1.) Der
Ausschuss für Jugend und Familie stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
5.799,52 € für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im
musisch-kulturellen Bereich zu. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben des
Zweckbindungsrings 230, Jugendarbeit.
2.) Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag werden die Ansätze für den Haushalt 2020 für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen Bereich auf 16.000 € und zur Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen Bereich auf 7.000 € angehoben. Die Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig.
Sachverhalt:
Im Ausschuss für
Jugend und Familie wurde zuletzt am 19.02.2019 ausführlich über die bisherige
Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen Bereich
berichtet (Vorlage 015/2019).
Zentraler Punkt der
jetzigen Vorlage ist, dass erneut die verfügbaren Fördermittel nicht
ausreichen.
Der Fördertopf
wurde 2007 beschlossen und nach Beschlussfassung der ersten Richtlinien durch
den Ausschuss für Jugend und Familie am 09.07.2008 erstmalig genutzt. Die
Förderhöhe betrug 50.000 € –aufgeteilt auf die beiden Unterabschnitte 3332 und
5500, die gegenseitig deckungsfähig waren und sind. Nicht in Anspruch genommene
Fördermittel waren in das nächste Haushaltsjahr übertragbar, was insbesondere
dem „Nachholbedarf“ der Vereine in der Jugendarbeit Rechnung tragen sollte.
Mit der ersten
Anpassung der Richtlinien 2011 wurde dies geändert. Der Nachholbedarf war
gedeckt und deshalb wurde die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel zeitlich
begrenzt. Da Anträge noch bis zum 31.12. eines Jahres gestellt und erst 6
Wochen danach abgerechnet werden konnte, wurde entschieden, dass die
Haushaltsreste aus dem Vorjahr bis Ende Februar verausgabt sein müssen
2015 wurden die
Höhe des Fördertopfes auf 15.000 € für den sportlichen und 10.000 € für den
musisch-kulturellen Bereich reduziert, was dem Ausgabeniveau der Vorjahre
entsprach.
Im Zuge der
Haushaltskonsolidierung wurde ab 2016 der Haushaltsansatz noch weiter
abgesenkt. Seitdem stehen für die Jugendarbeit im sportlichen Bereich nur noch
11.000 € und für die im musisch-kulturellen Bereich 5.000 € zur Verfügung.
Dieser Betrag war
zu gering angesetzt. Dass es dem Vergabegremium unter Vorsitz des Kreisrats
Rainer Mattern trotzdem möglich war, alle als förderwürdig bewerteten Anträge
positiv zu entscheiden, war nur der Rückforderung und tatsächlichen
Rückerstattung von Fördersummen zu verdanken.
2018 war dies nicht
mehr möglich. Um dennoch alle Anträge zu berücksichtigen, verzichtete die
Bayerische Sportjugend auf ihre Förderung in Höhe von 2.000 € und 188 € wurden
aus dem Budget des Stellvertreter des Landrats gedeckt.
Am 11.11.2019 tagte
das Vergabegremium. Alle bis dahin vorliegenden Anträge wurden geprüft.
Die noch verfügbaren Mittel deckten den Bedarf, der sich aus den positiv zu verbescheidenden Anträgen errechnete, nicht. Aktuell „fehlen“ 5.799,52€.
Vorgeschlagen wird, diesen Betrag überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und diesen Mehrbedarf mit Minderausgaben aus dem Zweckbindungsring 230, Jugendarbeit, konkret aus der Haushaltsstelle 4512.7600), zu decken.
Es hat sich gezeigt, dass die vorgenommene Reduzierung von ursprünglich 50.000 € auf zuletzt summarisch 16.000 € zu hoch angesetzt war. Unter Berücksichtigung, dass (immer noch) bis zum 31.12.2019 Anträge eingehen und behandelt werden müssen, wird vorgeschlagen, ab 2020 den Haushaltsansatz für die musisch-kulturelle Jugendarbeit auf der HH-Stelle 3321.7180 um 2.000 € auf 7.000 € und den Ansatz für die sportliche Jugendarbeit auf der Haushaltsstelle 5500. 7180 um 5.000 € auf 16.000 € anzuheben.