Dem
Kreisjugendring Coburg sind durch Vereinbarung Teile der Kinder- und
Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII übertragen.
In der
Budgetvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2021 mit dem Kreisjugendring Coburg
sind die zu erbringenden Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB
VIII), zur Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII) sowie weiterer
Aufgabenfelder (u.a. Betriebsträgerschaft des Jugendfreizeitheims) exemplarisch
aufgeführt. Die Formulierung wurde ausdrücklich offen gewählt, so dass es dem
Kreisjugendring möglich ist, weitgehend flexibel auf notwendige Veränderungen
bei der Maßnahmenplanung einzugehen. Diese Form und die zur Umsetzung zur
Verfügung gestellten Mittel sind Ausdruck des Vertrauens in die Arbeit des
Kreisjugendrings.
In der Budgetvereinbarung
ist festgehalten, dass jährlich zu Beginn des Jahres eine Zielvereinbarung
zwischen Kreisjugendring Coburg und dem Landkreis Coburg abgeschlossen wird,
die die anstehenden Aufgaben beschreibt. Diese Zielvereinbarung ist Bestandteil
des Budgetvertrages.
Für 2018 wurde
eine Zielvereinbarung geschlossen und dem Ausschuss vorgelegt (Vorlage
006/2018). Die Umsetzung wurde begonnen, konnte dann aber nur sehr rudimentär
fortgesetzt werden, weil die damalige Geschäftsführerin zum Landkreis Coburg
wechselte. Sie stellte dann zwar für eine Übergangszeit stundenweise das
Allernotwendigste sicher, aber erst mit Dienstantritt ihrer Nachfolge zum
August 2019 und nach deren Einarbeitung können die vereinbarten Inhalte weiter
angegangen werden.
Die neue
Geschäftsführerin, Frau Sybille Oettle, stellt sich in der Sitzung selbst vor.
Sie präsentiert dabei die Aktivitäten 2019, sowie die Jahresplanung für 2020.
An den Inhalten der
bisherigen Zielvereinbarung (Anlage 1) hat sich grundlegend nichts geändert.
Deshalb bleibt sie für 2020 gültig. Über die Zielerreichung wird dann im
Dezember 2020 berichtet.