Beschluss: Kenntnis genommen

Dem Kreisjugendring Coburg sind durch Vereinbarung Teile der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII übertragen.

In der Budgetvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2021 mit dem Kreisjugendring Coburg sind die zu erbringenden Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB VIII), zur Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII) sowie weiterer Aufgabenfelder (u.a. Betriebsträgerschaft des Jugendfreizeitheims) exemplarisch aufgeführt. Die Formulierung wurde ausdrücklich offen gewählt, so dass es dem Kreisjugendring möglich ist, weitgehend flexibel auf notwendige Veränderungen bei der Maßnahmenplanung einzugehen. Diese Form und die zur Umsetzung zur Verfügung gestellten Mittel sind Ausdruck des Vertrauens in die Arbeit des Kreisjugendrings.

 

In der Budgetvereinbarung ist festgehalten, dass jährlich zu Beginn des Jahres eine Zielvereinbarung zwischen Kreisjugendring Coburg und dem Landkreis Coburg abgeschlossen wird, die die anstehenden Aufgaben beschreibt. Diese Zielvereinbarung ist Bestandteil des Budgetvertrages.

 

Für 2018 wurde eine Zielvereinbarung geschlossen und dem Ausschuss vorgelegt (Vorlage 006/2018). Die Umsetzung wurde begonnen, konnte dann aber nur sehr rudimentär fortgesetzt werden, weil die damalige Geschäftsführerin zum Landkreis Coburg wechselte. Sie stellte dann zwar für eine Übergangszeit stundenweise das Allernotwendigste sicher, aber erst mit Dienstantritt ihrer Nachfolge zum August 2019 und nach deren Einarbeitung können die vereinbarten Inhalte weiter angegangen werden.

 

Die neue Geschäftsführerin, Frau Sybille Oettle, stellt sich in der Sitzung selbst vor.
Sie präsentiert dabei die Aktivitäten 2019, sowie die Jahresplanung für 2020.

An den Inhalten der bisherigen Zielvereinbarung (Anlage 1) hat sich grundlegend nichts geändert. Deshalb bleibt sie für 2020 gültig. Über die Zielerreichung wird dann im Dezember 2020 berichtet.