Der
Ausschuss für Jugend und Familie beschließt, zum 01.01.2020 von der Erhebung
des Eigenanteils in Höhe von 1 € je Essen bei der Übernahme von Teilnahmebeiträge beim Besuch einer Tageseinrichtung
abzusehen.
Sachverhalt:
Sofern die Übernahme von Teilnahmebeiträgen beim Besuch einer
Tageseinrichtung im Rahmen des § 90 SGB VIII bewilligt wird, werden auch die
Kosten für das Mittagessen getragen. Hierbei wurde bislang -analog zu den
Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets- ein Eigenanteil von 1,00 € pro
Essen abgezogen.
Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 1.8.2019 entfiel dieser Eigenanteil.
Nicht
betroffen von dieser Änderung ist die kleine, aber vorhandene Gruppe von
Familien, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sondern ausschließlich vom
Erwerbseinkommen leben und außerdem kein Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Für diese 10-15 Kinder im Landkreis Coburg müssen deren Eltern den Eigenanteil
auch weiterhin zahlen.
Bei diesem
Personenkreis handelt es sich durchweg um Geringverdiener, da ansonsten kein
Anspruch auf Übernahme der Kita-Gebühren bestehen würde.
Bei
Übernahme dieser Kosten als freiwillige Leistung entsteht dem Landkreis Coburg
ein Aufwand von 3.000 €.