Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt, zum 01.01.2020 von der Erhebung des Eigenanteils in Höhe von 1 € je Essen bei der Übernahme von Teilnahmebeiträge beim Besuch einer Tageseinrichtung abzusehen.


Sachverhalt:

 

Sofern die Übernahme von Teilnahmebeiträgen beim Besuch einer Tageseinrichtung im Rahmen des § 90 SGB VIII bewilligt wird, werden auch die Kosten für das Mittagessen getragen. Hierbei wurde bislang -analog zu den Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets- ein Eigenanteil von 1,00 € pro Essen abgezogen.

Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 1.8.2019 entfiel dieser Eigenanteil.

 

Nicht betroffen von dieser Änderung ist die kleine, aber vorhandene Gruppe von Familien, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, sondern ausschließlich vom Erwerbseinkommen leben und außerdem kein Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Für diese 10-15 Kinder im Landkreis Coburg müssen deren Eltern den Eigenanteil auch weiterhin zahlen.

Bei diesem Personenkreis handelt es sich durchweg um Geringverdiener, da ansonsten kein Anspruch auf Übernahme der Kita-Gebühren bestehen würde.

 

Bei Übernahme dieser Kosten als freiwillige Leistung entsteht dem Landkreis Coburg ein Aufwand von 3.000 €.