Beschluss:
Das Gremium beauftragt und ermächtigt den Landrat und die
Verbandsräte des Landkreises Coburg in der Verbandsversammlung des
Krankenhauszweckverbandes folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2020 ff. des
Krankenhausverband Coburg neu vorgesehene Kassenkredit des
Krankenhauszweckverband in Höhe von 7,5 Mio. € kann vom Zweckverband
aufgenommen und der REGIOMED Kliniken GmbH zur Überbrückung eines eventuellen
kurzfristigen Liquiditätsengpasses zunächst bis zum 30.04.2020 zur Verfügung
gestellt werden, mit der Absicht einer weiteren Verlängerung bis 31.12.2021.
Die erstmalige Auszahlung soll zum 02.01.2020 mit einem Grundsockel von 4,0
Mio. € erfolgen. Der aufgenommene Kassenkredit ist vollständig zum 31.12.2020
zurückzuzahlen und kann am ersten Bankarbeitstag des Jahres 2021 wieder bis
max. 7,5 Mio. € ausgereicht werden. Die Auszahlung des jeweils notwendigen
Kassenkredits hat paritätisch durch die Gesellschafter zu erfolgen.
2. Der Kassenkredit ist spätestens zum 31.12.2021 wieder
vollständig zurückzuzahlen. Dies ist den Zweckverbandsmitgliedern gegenüber
nachzuweisen. Eine erneute Inanspruchnahme des Kassenkredits ist erneut zu
beantragen.
3. Der Kreis- und Strategieausschuss berät in seiner Sitzung im März 2020 über die Verlängerung des Kassenkredits.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 hat die
REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Coburg, mitgeteilt, das zur Sicherstellung der
Liquidität in den Jahren 2020 und 2021 Darlehen in Form von auszureichenden
Kassenkrediten der Landkreise Lichtenfels, Sonneberg und Hildburghausen sowie
des Krankenhauszweckverbandes Coburg, in Höhe von insgesamt bis zu 30 Mio. €
benötigt werden. Auf die Vorlage 142/2019 vom 16.07.2019 zur Kreistagssitzung
vom 24.07.2019 wird hingewiesen.
In diversen Vorbesprechungen der Kämmerer
und Rechtsamtsleiter der Gesellschafter wurde vereinbart, dass die
Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität bei REGIOMED in einer für alle
Gesellschafter tragbaren Art und Weise nur über die Ausreichung von
Kassenkrediten möglich sein wird.
Seitens der REGIOMED Kliniken GmbH wird wöchentlich (immer dienstags)
eine aktualisierte Liquiditätsübersicht vorgelegt. Ersichtlich ist der
jeweilige Liquiditätsbedarf pro Gesellschaft und konzernweit. Abgebildet wird
insoweit der aktuelle Bankenbestand, zu erwartende Einzahlungen und
Auszahlungen in nachfolgenden Perioden. In einem sogenannten Liquiditätsbericht
werden die Veränderungen gegenüber der Vorwoche hervorgehoben.
Nach der aktuellen Liquiditätsvorschau[1] ergibt sich
ein Liquiditätsbedarf zwischen 9,061 Mio. EUR und 20,955 Mio. EUR in den Jahren
2020 und 2021 nach Berücksichtigung der Kontokorrentlinie in Höhe von 23,920
Mio. EUR. Das zeigt, dass weiterhin eine Stützung durch die Gesellschafter
notwendig ist.
Unter den Kämmerern und Rechtsamtsleitern ist abgestimmt, dass zum
02.01.2020 ein Grundsockel in Höhe von insgesamt 16 Mio. EUR zur Verfügung
gestellt werden soll. Jeder der Gesellschafter stellt zum 02.01.2020 demnach
4,0 Mio. EUR zur Verfügung. Ein weitergehender Liquiditätsbedarf wird nach
Vorlage und Bewertung der wöchentlich vorzulegenden Liquiditätsübersicht von
den Gesellschaftern einheitlich und pro Quartal zugesichert. Der Höchstbetrag
von 30,0 Mio. EUR darf dabei nicht überschritten werden.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass in
den jeweiligen Gremiumssitzungen vor Jahresende entsprechende Beschlüsse durch
die Gesellschafter herbeigeführt werden, die
1.
einen ausreichenden Ansatz für Kassenkredite in der
jeweiligen Haushaltssatzung (für den Landkreis Coburg in der Haushaltssatzung
des Krankenhauszweckverbandes Coburg) für die Jahre 2020 und 2021 vorsehen –
hier 7.500.000 € (bisher waren hier 7.000.000 € vorgesehen),
2.
ein Darlehen (Kassenkredit) von bis zu max. 7,5
Mio. € für jeden der Gesellschafter vorsehen, welches ab dem 02.01.2020
ausgezahlt werden kann,
3.
einen Grundsockel von 4 Mio. € je Gesellschafter ab
dem 02.01.2020 jeweils schon zur Verfügung stellen,
4.
ausgereichten Darlehen (Kassenkredite) jeweils zum
31.12. eines Jahres in voller Höhe zurückzuführen sind. (Dies erfolgt aus
statistischen Gründen, da ansonsten die jahresübergreifenden Kassenkredite in
der Schuldenstandstatistik der Landkreise mit aufgeführt werden müssten.
Anschließende erneute Ausreichung des Kassenkredits erfolgt am 02.01. des
folgenden Jahres).
Nach Rücksprache mit den
REGIOMED-Wirtschaftsprüfern Ernst & Young, können die Jahresabschlüsse für
das Jahr 2019 nur testiert und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen werden, wenn die Beschlüsse über die Gesellschafterdarlehen auch das
Jahr 2021 mit einschließen.
Aus der Beratung:
Kreisrat Frank Rebhan erklärt, dass er dem Beschluss nicht zustimmen kann, da er da Gutachten nicht kennt.
Auch Kreisrat Bernd Lauterbach bemängelt die Tatsache, dass die Kreisräte keinen ausreichenden Einblick haben bzw. nur den Verbandsräten das Gutachten zugängig gemacht werden soll.
Es wird sich darauf verständigt, einen geänderten Beschluss zu fassen.