Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das Gremium beauftragt und ermächtigt den Landrat und die Verbandsräte des Landkreises Coburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2020 ff. des Krankenhausverband Coburg neu vorgesehene Kassenkredit des Krankenhauszweckverband in Höhe von 7,5 Mio. € kann vom Zweckverband aufgenommen und der REGIOMED Kliniken GmbH zur Überbrückung eines eventuellen kurzfristigen Liquiditätsengpasses zunächst bis zum 30.04.2020 zur Verfügung gestellt werden, mit der Absicht einer weiteren Verlängerung bis 31.12.2021. Die erstmalige Auszahlung soll zum 02.01.2020 mit einem Grundsockel von 4,0 Mio. € erfolgen. Der aufgenommene Kassenkredit ist vollständig zum 31.12.2020 zurückzuzahlen und kann am ersten Bankarbeitstag des Jahres 2021 wieder bis max. 7,5 Mio. € ausgereicht werden. Die Auszahlung des jeweils notwendigen Kassenkredits hat paritätisch durch die Gesellschafter zu erfolgen.

 

2. Der Kassenkredit ist spätestens zum 31.12.2021 wieder vollständig zurückzuzahlen. Dies ist den Zweckverbandsmitgliedern gegenüber nachzuweisen. Eine erneute Inanspruchnahme des Kassenkredits ist erneut zu beantragen.

 

3. Der Kreis- und Strategieausschuss berät in seiner Sitzung im März 2020 über die Verlängerung des Kassenkredits.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 hat die REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Coburg, mitgeteilt, das zur Sicherstellung der Liquidität in den Jahren 2020 und 2021 Darlehen in Form von auszureichenden Kassenkrediten der Landkreise Lichtenfels, Sonneberg und Hildburghausen sowie des Krankenhauszweckverbandes Coburg, in Höhe von insgesamt bis zu 30 Mio. € benötigt werden. Auf die Vorlage 142/2019 vom 16.07.2019 zur Kreistagssitzung vom 24.07.2019 wird hingewiesen.

 

In diversen Vorbesprechungen der Kämmerer und Rechtsamtsleiter der Gesellschafter wurde vereinbart, dass die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität bei REGIOMED in einer für alle Gesellschafter tragbaren Art und Weise nur über die Ausreichung von Kassenkrediten möglich sein wird.

 

Seitens der REGIOMED Kliniken GmbH wird wöchentlich (immer dienstags) eine aktualisierte Liquiditätsübersicht vorgelegt. Ersichtlich ist der jeweilige Liquiditätsbedarf pro Gesellschaft und konzernweit. Abgebildet wird insoweit der aktuelle Bankenbestand, zu erwartende Einzahlungen und Auszahlungen in nachfolgenden Perioden. In einem sogenannten Liquiditätsbericht werden die Veränderungen gegenüber der Vorwoche hervorgehoben.

Nach der aktuellen Liquiditätsvorschau[1] ergibt sich ein Liquiditätsbedarf zwischen 9,061 Mio. EUR und 20,955 Mio. EUR in den Jahren 2020 und 2021 nach Berücksichtigung der Kontokorrentlinie in Höhe von 23,920 Mio. EUR. Das zeigt, dass weiterhin eine Stützung durch die Gesellschafter notwendig ist.

 

 

Unter den Kämmerern und Rechtsamtsleitern ist abgestimmt, dass zum 02.01.2020 ein Grundsockel in Höhe von insgesamt 16 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden soll. Jeder der Gesellschafter stellt zum 02.01.2020 demnach 4,0 Mio. EUR zur Verfügung. Ein weitergehender Liquiditätsbedarf wird nach Vorlage und Bewertung der wöchentlich vorzulegenden Liquiditätsübersicht von den Gesellschaftern einheitlich und pro Quartal zugesichert. Der Höchstbetrag von 30,0 Mio. EUR darf dabei nicht überschritten werden.

 

Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass in den jeweiligen Gremiumssitzungen vor Jahresende entsprechende Beschlüsse durch die Gesellschafter herbeigeführt werden, die

 

1.    einen ausreichenden Ansatz für Kassenkredite in der jeweiligen Haushaltssatzung (für den Landkreis Coburg in der Haushaltssatzung des Krankenhauszweckverbandes Coburg) für die Jahre 2020 und 2021 vorsehen – hier 7.500.000 € (bisher waren hier 7.000.000 € vorgesehen),

 

2.    ein Darlehen (Kassenkredit) von bis zu max. 7,5 Mio. € für jeden der Gesellschafter vorsehen, welches ab dem 02.01.2020 ausgezahlt werden kann,

 

3.    einen Grundsockel von 4 Mio. € je Gesellschafter ab dem 02.01.2020 jeweils schon zur Verfügung stellen,

 

4.    ausgereichten Darlehen (Kassenkredite) jeweils zum 31.12. eines Jahres in voller Höhe zurückzuführen sind. (Dies erfolgt aus statistischen Gründen, da ansonsten die jahresübergreifenden Kassenkredite in der Schuldenstandstatistik der Landkreise mit aufgeführt werden müssten. Anschließende erneute Ausreichung des Kassenkredits erfolgt am 02.01. des folgenden Jahres).

 

 

Nach Rücksprache mit den REGIOMED-Wirtschaftsprüfern Ernst & Young, können die Jahresabschlüsse für das Jahr 2019 nur testiert und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen werden, wenn die Beschlüsse über die Gesellschafterdarlehen auch das Jahr 2021 mit einschließen.

 

 



[1] Liquiditätsvorschau vom 12.11.2019


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Frank Rebhan erklärt, dass er dem Beschluss nicht zustimmen kann, da er da Gutachten nicht kennt.

Auch Kreisrat Bernd Lauterbach bemängelt die Tatsache, dass die Kreisräte keinen ausreichenden Einblick haben bzw. nur den Verbandsräten das Gutachten zugängig gemacht werden soll.

Es wird sich darauf verständigt, einen geänderten Beschluss zu fassen.